Zwei Petitionen waren erfolgreich
Zwei Petitionen waren erfolgreich
Seit dem Beginn der Pandemie gehen immer wieder Petitionen zu den verschiedenen Corona-Maßnahmen beim Parlament ein. Zuletzt wurden zwei Eingaben von mehr als 4.500 Personen unterschrieben. Die beiden Antragsteller haben demnächst die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Parlament vorzubringen.
Die Petition 2043 macht sich für ein Referendum gegen das CovidCheck-Regime stark. Die Eingabe wurde von 5.892 Personen unterschrieben.
Auch der Autor der Petition 2044 sieht das CovidCheck-Regime kritisch. Er setzt sich dafür ein, dass öffentliche Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser auch ohne CovidCheck zugänglich sein sollen. Auch das 3G am Arbeitsplatz, das am 15. Januar in Kraft treten wird, lehnt er ab, mit der Begründung, der CovidCheck sei eine „contrainte de la volonté et de la liberté de conscience des personnes non-vaccinés“. Die Petition wurde von 6.017 Personen unterstützt.
Wann die öffentliche Anhörung stattfinden wird, weiß die Präsidentin des Petitionenausschusses, Nancy Arendt (CSV), noch nicht. Der Termin sei von der Agenda des Parlaments abhängig. Am 12. Januar finden zunächst zwei weitere Hearings statt. Dann haben die Autoren der Petitionen gegen eine Impfpflicht (1950) und gegen genetische Impfstoffe für Kinder (1916) die Gelegenheit, die Abgeordneten von ihren Anliegen zu überzeugen.
Neue Petitionen
Der Ausschuss hat am Mittwoch weitere Petitionen angenommen. Auch hier geht es wieder öfters um das Thema Pandemie. Ein Antragsteller fordert beispielsweise eine Sonderprämie für Arbeitnehmer, die bei der Ausübung ihres Berufes mit ungeimpften Personen in Kontakt kommen (2116). In der Eingabe mit der Nummer 2113 geht es um ein Quarantäne- beziehungsweise ein Isolationsverbot bei Schulkindern der Zyklen 1–3.
Auch das CovidCheck-Regime wird bei den neuen Petitionen wieder thematisiert. Der Autor der Eingabe 2144 fordert beispielsweise, dass Ungeimpfte besser geschützt werden. Die Autorin der Petition 2130 will hingegen ein Verbot der 2G-Regeln im Freizeitbereich erreichen, weil dadurch die Rechte einer Minderheit verletzt würden.
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