Zehn Millionen Euro zusätzlich für Studierende
Zehn Millionen Euro zusätzlich für Studierende
Ab dem akademischen Jahr 2022/23 werden die Studentenbeihilfen erhöht. Zehn Millionen Euro stellt die Regierung zusätzlich zur Anpassung an die zwei letzten Indextranchen zur Verfügung, so wie es bei der Tripartite zum Index kürzlich beschlossen wurde.
„Auch für die Studenten sind die Energiepreise und die Lebenshaltungskosten gestiegen“, erklärte Hochschulminister Claude Meisch (DP) am Montag. „Wir wollen nicht, dass sie wegen der höheren Ausgaben die Studien abbrechen oder gar nicht erst anfangen.“
Zwei Wochen lang hatte man mit der Studentenvertretung Acel diskutiert, dann stand die neue Aufteilung. “Wir wollen das schnell und ohne tiefgreifende Gesetzesänderung ausgleichen, deswegen ändern wir nichts am System der einzelnen Bausteine, sondern erhöhen sie einfach – bis auf die Familienbeihilfe. Die Hilfen sollen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“
Die zehn Millionen Euro sind berechnet auf die Zahl der Beihilfeanträge, die das Ministerium sich ab dem kommenden Studienjahr erwartet. Die zusätzliche Erhöhung ist permanent und nicht nur temporär für die Zeiten mit hohen Energiepreisen gedacht.
Da die Beihilfen seit August 2017 an den Index gebunden sind, werden sie ab 1. August 2022 - die Indextranchen vom Oktober 2021 und April 2022 eingerechnet – nun wie folgt aussehen:
- Die Basisbeihilfe steigt von 1.050 auf 1.142 Euro pro Semester, wobei 52 Euro für die Indextranchen anfallen und 40 Euro als zusätzliche Hilfe.
- Die Mobilitätsbeihilfe steigt von 1.286 auf 1.420 Euro pro Semester, wobei 134 Euro auf den Index zurückgehen und 70 Euro zusätzlich kommen.
- Die soziale Beihilfe lag bislang bei zwischen 288 und 1.995 Euro pro Semster und steigt nun auf 352 bis 2.210 Euro, wobei zwischen 14 und 100 indexbegründet sind und zwischen 50 und 115 Euro zusätzlich gezahlt werden.
- Die Familienbeihilfe steigt um zwölf Euro von 262 auf 274, die rein der Indexanpassung geschuldet sind.
Die Hilfe für Härtefälle wird von 1.000 Euro pro Jahr auf 2.000 angehoben, wie gehabt ist die Hälfte davon als Kredit zu verstehen. Abgeschafft wird die Pauschale von 100 Euro bei den Einschreibungskosten: Wurden bislang zwischen 100 und 3.700 Euro zur Hälfte als Beihilfe und als Kredit gewährt, so sind es nun bis zu 3.800 Euro.
Es sollen auch die Sonderregeln wegen der Gesundheitskrise auf die Studenten ausgeweitet werden, die zum akademischen Jahr 2021/22 angefangen habe: Die Verlängerung des Zeitraums, in dem der Student Stipendien und Darlehen in Anspruch nehmen kann um ein Jahr gemessen an der Regelstudienzeit sowie die Lockerung der Bedingungen für Studenten, um trotz des Scheiterns im ersten Zyklus finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Das Ganze wird nun in ein Gesetz gegossen, von dem Meisch sich erwartet, dass es problemlos vom Staatsrat begutachtet und dann verabschiedet werden kann. Zum 1. August soll es pünktlich in Kraft treten.
Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und Instagram und abonnieren Sie unseren Newsletter.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
