Wohnungen, die man sich leisten kann
Wohnungen, die man sich leisten kann
Der Pacte logement 2.0 hätte bereits in der vorigen Legislaturperiode fertig werden sollen. Nun ist er da. Zusammen mit Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) stellte Wohnungsbauminister Henri Kox (Déi Gréng) am Donnerstag das neue Instrument vor.
Das Konzept ist einfach: Die Gemeinden schließen einen Pakt mit dem Staat ab und erhalten staatliche Gelder und Unterstützung bei der Schaffung und Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum. Der Wohnungsbaupakt 2.0 bleibt - wie sein Vorgänger - freiwillig. Keine Gemeinde wird gezwungen, mitzumachen. Das sollten sie aber, fand Taina Bofferding. „Die Gemeinden können es sich heute nicht mehr erlauben, im Wohnungsbau nichts zu tun. Viele wollen ja auch aktiv werden.“
Und auch Henri Kox meinte, dass die Gemeinden sich Gedanken über den Wohnungsbau machen sollten. „Es sind die Gemeinden, die die Perimeter erweitern, Baugenehmigungen erteilen und nahe an den Bürgern sind“, meinte der frühere Remicher Bürgermeister. Immerhin 40 Prozent der Gemeinden seien in der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum noch nicht aktiv geworden.
Die Regierung möchte, dass die Gemeinden Verantwortung übernehmen und ihren Teil zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen, „ohne allerdings die gesamte Verantwortung auf die Gemeinden abzuwälzen“, so Kox.
So funktioniert der Pakt
Der Staat gibt den Gemeinden im ersten Jahr ein Startkapital von 25 Euro pro Einwohner, wobei das Minimum bei 100.000 und das Maximum bei 500.000 Euro liegt. Die weiteren Gelder sind an den Bau von Wohnungen gebunden. Im ersten Jahr zahlt der Staat pro geschaffene Wohnung 10.000 Euro, ab dem zweiten Jahr sind es 19.000 Euro.
Darin unterscheidet sich der Pacte logement 2.0 von seinem Vorgänger. Beim ersten Wohnungsbaupakt waren die staatlichen Zuschüsse an das demografische Wachstum gebunden und nicht an die Schaffung von Wohnraum. Die staatlichen Gelder dienten dem Bau von kommunalen Infrastrukturen, die im Zuge des Wachstums notwendigerweise gebaut oder erweitert werden mussten. Doch auch jetzt kann ein Teil der Zuschüsse für den Bau von kommunalen Infrastrukturen genutzt werden (maximal 50 Prozent).
Unabhängig vom Pacte logement finanziert der Staat Wohnungen, die von den Gemeinden geschaffen werden, bis zu 75 Prozent. Hier spielt das Gesetz aus dem Jahr 1979 über den subventionierten Wohnungsbau. Daran ändert sich nichts.
Der Staat unterstützt auch die Bereitstellung von günstigem Wohnraum im Rahmen der Gestion locative sociale. Besitzer solcher Mietwohnungen (Gemeinden, Vereinigungen usw.) erhalten pro Jahr und Wohnung 2.500 Euro.
Wohnungsbauberater für 380 Stunden
Der Staat unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung des Wohnungsbaupakts mit einem Wohnungsbauberater. Hat die Gemeinde eigene Experten, übernimmt der Staat die Kosten (für 380 Stunden pro Jahr). Hat sie keine eigenen Fachleute, stellt der Staat einen Wohnungsbauberater für 380 Stunden pro Jahr bereit.
Die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen funktioniert aber auch ohne den Pacte logement, und zwar durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes von 2004 (Artikel 29). Aktuell sind bei Teilbebauungsplänen ab 25 Einheiten zehn Prozent der Fläche für erschwinglichen Wohnraum reserviert. Das Problem: Die Wohnungen werden verkauft und landen irgendwann auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das soll sich nun ändern.
Künftig gilt die Regel bereits bei kleineren Projekten ab fünf Einheiten. Je größer das Projekt, desto mehr Fläche muss für erschwingliche Wohnungen reserviert sein. Die Flächen beziehungsweise Wohnungen müssen an die öffentliche Hand abgetreten werden. Die Gemeinden haben den Vortritt. Lehnen sie ab, übernimmt der Staat die Flächen beziehungsweise Wohnungen.
Bei Projekten mit fünf bis neun Einheiten müssen zehn Prozent der Bruttofläche an die öffentliche Hand abgetreten werden. Bei Projekten mit zehn bis 25 Einheiten sind es 20 Prozent, bei Projekten ab 25 Einheiten 30 Prozent. Auf die Frage, ob die Regierung nicht befürchte, mit dieser Regelung die Preise der restlichen Wohnungen, die auf dem privaten Markt verkauft werden, in die Höhe zu treiben, meinte Bofferding, dass es gesetzlich möglich sei, die Dichte zu erhöhen und auf diese Weise „Verluste“ auszugleichen. Sie präzisierte des Weiteren, dass die Wohnungen zum Gestehungspreis an die öffentliche Hand abgegeben werden müssen.
Die Wohnungen werden entweder vermietet oder verkauft. Werden sie vermietet, richtet sich der Mietpreis nach der Einkommenssituation des Haushalts. Werden sie verkauft, dann nur mit Erbpacht und mit einem Vorkaufsrecht für die Gemeinde beziehungsweise den Staat. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Wohnungen nicht irgendwann auf dem privaten Wohnungsmarkt landen.
Der neue Pacte logement soll 2021 in Kraft treten. Er hat eine Laufdauer von zwölf Jahren. Das Budget, das die Regierung für die Umsetzung einplant, beläuft sich auf 40 Millionen Euro jährlich. Die Gelder werden nicht direkt an die Gemeinden ausgezahlt, sondern im Wohnungsbauministerium „geparkt“. Sie können von den Gemeinden bei Bedarf abgerufen werden.
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