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"Wir können Entwarnung geben"
Politik 2 Min. 28.06.2017 Aus unserem online-Archiv
Ärztevereinigung begrüßt Änderungen im Spitalgesetz

"Wir können Entwarnung geben"

"Für den Patienten besteht keine Gefahr mehr", beteuern die Vertreter der Ärztevereinigung AMMD. Die Vereinigung hatte zuvor heftige Kritik am Gesetzestext von Ministerin Lydia Mutsch geübt.
Ärztevereinigung begrüßt Änderungen im Spitalgesetz

"Wir können Entwarnung geben"

"Für den Patienten besteht keine Gefahr mehr", beteuern die Vertreter der Ärztevereinigung AMMD. Die Vereinigung hatte zuvor heftige Kritik am Gesetzestext von Ministerin Lydia Mutsch geübt.
Foto: Lex Kleren
Politik 2 Min. 28.06.2017 Aus unserem online-Archiv
Ärztevereinigung begrüßt Änderungen im Spitalgesetz

"Wir können Entwarnung geben"

Bérengère BEFFORT
Bérengère BEFFORT
Im März war das neue Spitalgesetz für viele Mediziner noch ein rotes Tuch. Die Ärztevereinigung AMMD warnte vor Sparzwängen und Verschlechterungen für die Patienten. Nun soll es doch nicht so schlimm kommen.

(BB) - Das neue Spitalgesetz von Ministerin Lydia Mutsch hatte bei der Ärtzeschaft für viel böses Blut gesorgt. Die aufgebrachten Mediziner der Berufsvereinigung AMMD drohten mit gewerkschaftlichen Aktionen. Das war im März. Seitdem gab es Unterredungen mit Ministerin Lydia Mutsch, und das Parlament hat den Text nochmals überarbeitet. So hat sich denn auch die Tonlage bei den Ärzten geändert.

"Wir können Entwarnung geben, für den Patienten besteht keine Gefahr mehr", sagte AMMD-Präsident Alain Schmit am Mittwoch. Ursprüngliche Bedenken seien gelöst worden. Zum Teil, weil umstrittene Textpassagen rund um die therapeutische Freiheit nicht zurückbehalten wurden, und zum Teil, weil die Arbeit der Ärzte künftig mehr anerkannt werde.

"Wir mussten uns wehren"

War die Aufregung der Ärzte also übertrieben? "Wir haben uns heftig gewehrt. Und das war auch nötig", will Dr. Schmit klarstellen. Er erinnert an anfängliche Pläne und Formulierungen, die Sparzwänge vermuten ließen. Die Ärzte hatten Eingriffe in ihre therapeutische Behandlungsfreiheit und in der Materialauswahl befürchtet.

Jetzt soll sich doch alles zum Guten gewandelt haben. "Wir haben nun die Sicherheit, dass die Ärzte in die Entscheidungen eingebunden werden", versichert Schmit. Der gemeinsame Einkauf von medizinischem Material im Spital, z.B für Implantate, werde in Absprache mit dem Ärzterat erfolgen müssen. Zu einer exzessiven Standardisierung, die besondere Bedürfnisse von Patienten außer Acht lasse, werde es nicht kommen, betont auch AMMD-Mitglied und Chirurg Dr. Philippe Wilmes. "Hier werden keine Kompromisse gemacht."

Mehr Garantien, mehr Mitsprache

Die Neuformulierung würde sicherstellen, dass der Arzt eine wichtige Bezugsperson des Patienten im Krankenhaus ist. "Das Verhältnis zum Patienten wird klar geregelt sein", so Schmit.

Den Ärzten ging es darüber hinaus darum, im Spitalsbetrieb mitreden zu können. Sie erhalten fortan einen direkten stimmberechtigten Vertreter im Verwaltungsrat, sowie eine weitere beratende Stimme. Außerdem soll der Ärzterat bei der Ernennung eines medizinischen Direktors mitreden können.

Ob das neue Gesetz wirklich zu erheblichen Verbesserungen für den Patienten beitragen wird, bewertet Dr. Philippe Wilmes allerdings kritisch. "Leider bleibt es ein uninspiriertes Gesetz, das viel zu bürokratisch und dirigistisch ist", so der Präsident des Ärzterats der Hôpitaux Robert Schuman. Er hätte sich unter anderem umfassendere Pläne gewünscht unter anderem in der ambulanten Pflege und in der Zusammenarbeit mit dem außerklinischen Sektor, um die Leistungen für die Patienten noch zu vertiefen.



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