Wie man sich für bezahlbaren Wohnraum bewerben kann
Wie man sich für bezahlbaren Wohnraum bewerben kann
Im Mai letzten Jahres kündigte die Regierung an, bis 2025 insgesamt 4.000 erschwingliche Wohnungen zu schaffen, während die Hauspreise im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent steigen.
Ende 2021 befanden sich 252 Projekte mit 3.358 Wohneinheiten im Bau, und 2021 gab die Regierung 170 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau aus, was einer Steigerung von 77 Prozent gegenüber 2020 entspricht.
Dennoch stehen immer noch rund 5.700 Personen auf den Wartelisten des Fonds du Logement und der Société Nationale des Habitations à Bon Marché (SNBHM).
Die Durchschnittsmieten lagen 2020 zwischen 1.600 Euro für eine Wohnung und fast 3.000 Euro für ein Haus, und auf den aktuellen Listen für bezahlbaren Wohnraum stehen viele Alleinerziehende und Familien.
Was sollten also tun, wer es sich nicht leisten kann, im privaten Sektor zu mieten oder zu kaufen?
Man kann sich an den Fonds du Logement, die SNBHM oder direkt an die städtischen Behörden in Luxemburg wenden. Wenn sich die Lebensumstände dramatisch ändern, sollte man bei der Fondation pour l'accès au Logement, dem Roten Kreuz oder der Caritas vorstellig werden.
Der Fonds du Logement
Der Fonds du Logement bietet sowohl subventionierte als auch nicht subventionierte Wohnungen in ganz Luxemburg an. Derzeit können Sie einen Termin von Montag bis Freitag von 8.30 bis 16 Uhr vereinbaren.
Das Antragsverfahren ist nicht einfach: Bewerben kann sich nur, wer dem Centre commun de la sécurité sociale (CCSS), angehört. Der Antrag muss jährlich erneuert werden, sonst wird man von der Warteliste gestrichen.
Die Anmietung von Sozialwohnungen für einkommensschwache Familien ist nur für diejenigen möglich, die keine andere Wohnung haben und über ein Aufenthaltsrecht in Luxemburg verfügen.
Für einen Antrag muss man ein Formular ausfüllen und es zusammen mit folgenden Unterlagen einsenden:
- Kopie des Personalausweises und der Aufenthaltsgenehmigung für jedes Mitglied des Haushalts.
- Eine Kopie des Nachweises der Mitgliedschaft im CCSS für drei Monate (für Erwachsene).
- Ein Formular für die Einschreibung an einer Universität für Personen über 18 Jahre (sofern zutreffend).
- Einkommensnachweis für die letzten drei Monate, einschließlich Lohnabrechnungen, Renteneinkommen, Arbeitslosengeld, Familienleistungen oder Einkommen aus Versicherungen, Unterhaltszahlungen oder Waisenrente.
- Bescheinigung, dass man kein Eigentum an einer Immobilie in Luxemburg oder im Ausland besitzt.
- Eine Kopie des aktuellen Mietvertrags und ein Nachweis über die Zahlung.
- Antragsteller mit Behinderungen benötigen ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass sie nicht in einer Wohnung leben können, die nicht an ihre Behinderung angepasst ist, oder eine Bescheinigung über die Erwerbsunfähigkeit.
Wer mietet, erhält einen Mietzuschuss, muss aber eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten hinterlegen und den Nachweis einer Mietversicherung für die Wohnung erbringen.
Man kann auch einen Antrag auf eine subventionierte Wohnung stellen, aber auch hier darf man weder in Luxemburg noch im Ausland Wohneigentum besitzen (oder muss sich verpflichten, derzeitiges Eigentum zu verkaufen).
Dazu ist ein Formular auszufüllen und zusammen mit einem Wohngeldvertrag, einer Finanzierungszusage der Bank, dass ein Darlehen aufgenommen werden kann sowie den Ausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen aller im Haushalt lebenden Personen einzureichen. Alle Einzelheiten und das Formular hier.
Nach dem Kauf muss die Immobilie als Hauptwohnsitz bewohnt werden. Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt 27 Euro für eine Wohnung bzw. 50 Euro für ein Haus. Ohne Zustimmung des Wohnungsfonds dürfen keine Außenarbeiten an der Immobilie vorgenommen werden.
Für den Antrag auf Miete oder Kauf einer nicht subventionierten Immobilie des Fonds du Logement muss man einen Ausweis, einen Wohnsitznachweis, einen Einkommensnachweis, eine Arbeitsbescheinigung (oder einen Arbeitsvertrag) und eine Bescheinigung, dass man kein Wohneigentum besitzt, vorlegen. Die Miete muss weniger als 40 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Wer eine Wohnung kaufen will, muss in der Lage sein, eine Hypothek bei einer Bank aufzunehmen.
Derzeit gibt es in Echternach subventionierte Wohnungen zu kaufen sowie Projekte in Kopstal, Wiltz, Düdelingen, Esch, Remich, Mamer, Echternach und Differdingen.
SNHBM (Société Nationale des Habitations à Bon Marché)
Die SNHBM verfügt über einen Mietbestand von 300 Wohnungen und baut derzeit an mehreren Standorten in Luxemburg Wohnungen.
Für Wohnraum bei der SNHBM schließt man einen langfristigen Mietvertrag über 99 Jahre ab und darf weder in Luxemburg noch im Ausland Wohneigentum besitzen (oder muss seine derzeitige Wohnung innerhalb von 3 Monaten nach der Schlüsselübergabe verkaufen).
Die Einkommensgrenze für bezahlbaren Wohnraum ist dabei recht hoch:
- Einzelperson 82.960 Euro
- Ehepaar 107.680 Euro
- Ehepaar mit drei Kindern 149.370 Euro
Für Angestellte der EU-Institutionen gelten andere Regeln, da hier ein Nettogehalt berechnet wird.
Nach einer online-Anmeldung erfolgt die Auswahl unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Anmeldung und der jeweiligen Siedlung, für die man sich angemeldet hat. Die Größe der Wohnung, auf die man Anspruch hat, hängt von der Haushaltsgröße ab. So können sich nur Alleinerziehende oder Paare mit zwei oder mehr Kindern für eine Wohnung mit vier Schlafzimmern bewerben, und umgekehrt kann sich nur eine Einzelperson oder ein Paar für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer bewerben.
Jede Immobilie ist für drei Wochen reserviert. In dieser Zeit muss die Genehmigung für das Darlehen oder die Hypothek von der Bank vorliegen.
Neben den zum Verkauf stehenden Immobilien verfügt die SNHBM auch über 212 Sozialmietwohnungen mit einem bis vier Schlafzimmern. Die Objekte befinden sich in Luxemburg-Stadt (Bonnevoie, Cents, Kirchberg und Belair) sowie in Diekirch, Esch und Grevenmacher.
Außerdem verfügt sie über zehn erschwingliche Wohnungen in Kirchberg, die speziell für Personen vorgesehen sind, die nicht für Sozialwohnungen infrage kommen, deren Gesamteinkommen jedoch für eine private Vermietung zu niedrig ist.
Luxemburg-Stadt
Die Hauptstadt verfügt über 550 Sozialwohnungen, darunter 192 Wohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Infrage kommt, wer seit drei Jahren in Luxemburg-Stadt wohnt und nicht Eigentümer einer Immobilie ist oder das Recht hat, in einer Immobilie zu wohnen. Ein Haushaltsmitglied muss zudem in der Gemeinde arbeiten.
Erfolgreiche Bewerber werden auf eine Warteliste gesetzt, die wie die Liste des Wohnungsfonds eine jährliche Aktualisierung des Antrags erfordert, falls sich die Lebensumstände ändern.
Zur Beantragung ist Folgendes nötig:
- Aufenthaltsgenehmigung und eine Kopie des Personalausweises.
- Sozialversicherungsnachweis für die Erwachsenen im Haushalt und Nachweis des Einkommens.
- Schul- oder Hochschulzeugnisse für Kinder.
- Nachweis über Gehalt, Arbeitslosen- oder Invalidengeld, Familienleistungen oder Renten.
- Eine Kopie des aktuellen Mietvertrags.
- Eine Kopie des Räumungsbescheids (falls zutreffend).
- Alle relevanten medizinischen Informationen darüber, warum Bewerber aufgrund einer Behinderung nicht in ihrer derzeitigen Wohnung leben können.
- Eine Bescheinigung, dass Bewerber kein Eigentum in Luxemburg oder im Ausland besitzen.
Die monatliche Miete darf 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens (Nettoeinkommen plus Sozialleistungen) nicht überschreiten. Eine Anmeldung ist erforderlich, um die verfügbaren Wohnungen einsehen zu können.
Fondation pour l'acces au Logement
Zu dieser Organisation gehört Abitatio, ein sozialer Projektträger, der in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeinden Wohnungen zur langfristigen Vermietung errichtet. Kürzlich hat er in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Clervaux zwölf Dreizimmerwohnungen in Heinerscheid bereitgestellt.
Die Stiftung betreibt auch AIS, eine Agentur für sozialen Wohnungsbau, die in Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten Wohnungen für Menschen bereitstellt, die sich aufgrund von Armut oder sozialer Ausgrenzung in einer prekären Lage befinden. Sie müssen von einem Sozialarbeiter an AIS verwiesen werden, und es ist möglich, eine Wohnung für einen bestimmten Zeitraum zu mieten, während die Sozialdienste auch Unterstützung anbieten, z. B. Umschulung zur Aufnahme einer Arbeit, Rückzahlung von Schulden oder psychologische Hilfe bei Traumata oder Sucht.
Die Caritas bietet Wohnraum für schutzbedürftige Menschen an, insbesondere für solche, die seit langem obdachlos sind oder nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Die Unterbringung erfolgt einzeln oder in Gruppen, zusätzlich zur Unterstützung bei Suchtproblemen, Schulden oder für Familien, die bereits in Caritas-Unterkünften leben.
Das Rote Kreuz führt ein Programm namens Cellule Logement, in dem es private Vermieter bittet, ihr Eigentum für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug kann das Rote Kreuz die Mietzahlung garantieren und zusätzlich 3.000€ für Schäden bereitstellen, die nicht durch die Kaution abgedeckt sind.
Es gibt außerdem eine Covid-Hotline für Wohnbeihilfen unter der Nummer 8002 1010.
Dieser Artikel erschien zuerst auf www.luxtimes.lu.
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