Wie der Datenschutz schnelleres Impfen verhindert
Wie der Datenschutz schnelleres Impfen verhindert
Mitte Juni gab die Regierung bekannt, dass die Personen, die in den vergangenen sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind, nur noch eine Impfdosis brauchen, um als vollständig durchgeimpft zu gelten und ihr Zertifikat zu erhalten. Dadurch könnten Vakzine eingespart und die Impfkampagne beschleunigt werden.
Die französische Autorité de Santé (HAS) hatte am 31. Mai die Empfehlung herausgegeben, dass die Impfkampagne dort noch weiter beschleunigt werden könnte, wenn alle Personen bei Verabreichung der ersten Impfdosis einem diagnostischen Schnelltest unterzogen werden, um zu sehen, ob sie bereits infiziert waren.
Denn man schätzt in Frankreich, dass 23 Prozent der Bevölkerung infiziert waren, aber nur acht Prozent der Infizierten detektiert wurden. Wenn man diesen Asymptomatischen dann nur noch eine Dosis verpassen müsste, könnten demnach ordentlich viele Impfstoffe eingespart werden.
Testdaten und Impfdaten nicht abgleichbar
In Luxemburg wurden zwischen dem 13. Januar und dem 13. Juli 24.228 Neuinfektionen festgestellt, aber aus Datenschutzgründen könne man die Daten der infizierten Personen nicht mit denen der mit einer oder zwei Dosen Geimpften oder noch gar nicht Geimpften übereinander legen.
Das antwortet das Gesundheitsministerium auf die Frage des Grünen-Abgeordneten Marc Hansen, wie viele der in den letzten sechs Monaten Infizierten bereits geimpft oder noch gar nicht geimpft wurden.
Auch seine Anregung, die Genesenen erst im letzten der sechs Monate zu impfen, während denen sie ein gültiges CovidCheck-Zertifikat haben, damit deren Zertifikat so lang wie möglich genutzt werden kann und mehr Impfdosen für noch nicht Geschützte zur Verfügung stehen, lehnt das Ministerium als „uninteressant“ ab.
Genug Impfstoff verfügbar
Das Zertifikat aufgrund einer Impfung sei im Gegensatz zu dem der Genesenen zeitlich nicht begrenzt und zudem schnell gültig: am Tag der zweiten Dosis bei einem Impfstoff, der zwei Impfungen verlangt und 14 Tage nach der ersten Impfung bei einem innerhalb der vergangenen sechs Monate Infizierten sowie bei einem Einmal-Impfstoff wie Johnson&Johnson. Die Verfügbarkeit von Vakzinen sei auch mittlerweile weniger problematisch, sodass ein zeitliches Hinauszögern nicht nötig ist.
Auch Hansens Vorschlag, den Impfstoff von Johnson&Johnson für die noch nicht Infizierten aufzusparen, traf auf keine Gegenliebe. Weder die europäische Medikamentenbehörde EMA noch Luxemburgs Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses würden bestimmte Impfstoffe für Genesene empfehlen, sodass diese weiterhin einen der vier bislang verfügbaren erhalten, also auch den von Johnson.
Es sei im Moment auch nicht vorgesehen, noch nicht Geimpfte auf eventuelle Antikörper zu untersuchen, um die Verwendung der Impfstoffe zu optimieren, heißt es lapidar in der Antwort.
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