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Wie Beschäftigte mit Einschränkungen benachteiligt werden
Politik 2 Min. 26.05.2023
Rechte behinderter Arbeitnehmer

Wie Beschäftigte mit Einschränkungen benachteiligt werden

Ein Arbeitnehmer mit Behinderung in einer Werkstatt ist bislang trotz Quote die absolute Ausnahme.
Rechte behinderter Arbeitnehmer

Wie Beschäftigte mit Einschränkungen benachteiligt werden

Ein Arbeitnehmer mit Behinderung in einer Werkstatt ist bislang trotz Quote die absolute Ausnahme.
Foto: dpa
Politik 2 Min. 26.05.2023
Rechte behinderter Arbeitnehmer

Wie Beschäftigte mit Einschränkungen benachteiligt werden

Ines KURSCHAT
Ines KURSCHAT
20 Jahre nach Gründung der Abteilung Handicap beim OGBL wurden Erfolge erzielt, aber der Fortschritt ist zäh.

20 Jahre gibt es die Abteilung Arbeitnehmende mit Behinderungen (DTH) im OGBL – Anlass für ein Rundtischgespräch am Donnerstagabend im Hesperinger Kulturzentrum, um einige hartnäckige Probleme mit Gemeindepolitikern von CSV, PLSAP, Déi Gréng, Déi Lénk und Piraten anzusprechen. Die DP und die ADR waren nicht auf dem Podium.


Kinder mit einer Behinderung sollten, wenn möglich, eine normale Schule besuchen. Nur so können Menschen mit Behinderung langfristig ihren Platz in unserer Gesellschaft finden, sind sich Vera Bintener (Service d'information juridique bei Info-Handicap) und Info-Handicap-Direktor Silvio Sagramola einig.
Integriert, aber noch nicht „inclus“
Die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit einer Behinderung hat in Luxemburg viel Anklang gefunden. Viele Betroffene haben die Gelegenheit ergriffen, um den Aktionsplan, der die Konvention umsetzen soll, aktiv mitzugestalten.

„Wir haben bewusst diesen Rahmen gewählt, weil wir den Politikern im Rahmen des Superwahljahrs auf den Zahn fühlen wollen“, sagt Joël Delvaux. Der Vorsitzende der Sektion DTH, der selbst im Rollstuhl sitzt, hat anlässlich des Geburtstags die Archive mancher Zeitungen durchgeschaut und festgestellt, dass sich die Sorgenthemen in dem Bereich nicht viel geändert haben: „Einige Titel von damals könnte man heute genauso drucken“, findet er. Etwa, warum sich Unternehmen bis heute schwertun, Arbeitnehmer mit Behinderungen einzustellen – obwohl der Staat bei Umbauten am Arbeitsplatz finanziell unter die Arme gereift.

CET: keine Stellvertreterklage möglich

Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber, der mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet ist, einen gewissen Prozentsatz seiner Arbeitsplätze mit behinderten Arbeitnehmern zu besetzen. Doch auch diese Quote wird kaum kontrolliert und offenbar auch oft nicht erfüllt. Die säumigen Unternehmen können ungestraft weitermachen. „Die Diskussion um die Wirksamkeit der Bestimmung dauert schon ewig an“, seufzt Joël Delvaux. Da hilft offenbar auch das Antidiskriminierungsgesetz von 2006 nicht viel: Obschon sich Betroffene beim Zentrum für Gleichbehandlung (CET) melden können, bietet dieses nur eine Rechtsberatung, stellvertretend für Betroffene klagen kann sie nicht. Den Weg vors Gericht müssen die Arbeitnehmer selbst beschreiten; das jedoch riskiert kaum jemand, aus Furcht vor Repressalien oder Jobverlust.


Frauenrechte – auch für Frauen mit Behinderungen!
Wie jedes Jahr nutzen überall auf der Welt Frauen den Internationalen Frauentag, um darauf aufmerksam zu machen, dass bei dem Thema Frauenrechte noch sehr viel Handlungsbedarf besteht und dies überall auf der Welt. Die bestehenden Probleme, auf die Frauen stoßen, sind vielfältig.

Dabei gibt es Erfolge: 2004 wurde ein eigenes Arbeitnehmerstatuts für Menschen mit Behinderung eingeführt. Damit wurden die Rechte der Arbeitnehmer mit Behinderung gestärkt und ihnen wurde nun eine Entlohnung als Gegenleistung für ihre Arbeit garantiert. Außerdem unterschrieb der OGBL im selben Jahr eine erste gemeinsame Charta mit dem Unternehmerverband UEL, um die Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Zweiter Aktionsplan: langsam in der Umsetzung

„Das öffentliche Interesse an den Problemen von Menschen mit Behinderungen ist nicht viel größer geworden“, bedauert Delvaux. Mit dem nunmehr zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2019 bis 2024 wurden Maßnahmen zur besseren Inklusion behinderter Beschäftigter in den regulären Arbeitsmarkt vorgesehen und Luxemburg muss über die Umsetzung regelmäßig Rechenschaft ablegen. „Der Plan ist zu weniger als 40 Prozent umgesetzt und verschiedene Fristen wurden nicht eingehalten“, so das ernüchternde Fazit von Joël Delvaux.

Nachtrag: Anne Daems, Vize-Generalsekretärin der DP, war beim Rundtischgespräch ebenfalls anwesend. 

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