Wie Beschäftigte mit Einschränkungen benachteiligt werden
Wie Beschäftigte mit Einschränkungen benachteiligt werden
20 Jahre gibt es die Abteilung Arbeitnehmende mit Behinderungen (DTH) im OGBL – Anlass für ein Rundtischgespräch am Donnerstagabend im Hesperinger Kulturzentrum, um einige hartnäckige Probleme mit Gemeindepolitikern von CSV, PLSAP, Déi Gréng, Déi Lénk und Piraten anzusprechen. Die DP und die ADR waren nicht auf dem Podium.
„Wir haben bewusst diesen Rahmen gewählt, weil wir den Politikern im Rahmen des Superwahljahrs auf den Zahn fühlen wollen“, sagt Joël Delvaux. Der Vorsitzende der Sektion DTH, der selbst im Rollstuhl sitzt, hat anlässlich des Geburtstags die Archive mancher Zeitungen durchgeschaut und festgestellt, dass sich die Sorgenthemen in dem Bereich nicht viel geändert haben: „Einige Titel von damals könnte man heute genauso drucken“, findet er. Etwa, warum sich Unternehmen bis heute schwertun, Arbeitnehmer mit Behinderungen einzustellen – obwohl der Staat bei Umbauten am Arbeitsplatz finanziell unter die Arme gereift.
CET: keine Stellvertreterklage möglich
Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber, der mehr als 25 Arbeitnehmer beschäftigt, verpflichtet ist, einen gewissen Prozentsatz seiner Arbeitsplätze mit behinderten Arbeitnehmern zu besetzen. Doch auch diese Quote wird kaum kontrolliert und offenbar auch oft nicht erfüllt. Die säumigen Unternehmen können ungestraft weitermachen. „Die Diskussion um die Wirksamkeit der Bestimmung dauert schon ewig an“, seufzt Joël Delvaux. Da hilft offenbar auch das Antidiskriminierungsgesetz von 2006 nicht viel: Obschon sich Betroffene beim Zentrum für Gleichbehandlung (CET) melden können, bietet dieses nur eine Rechtsberatung, stellvertretend für Betroffene klagen kann sie nicht. Den Weg vors Gericht müssen die Arbeitnehmer selbst beschreiten; das jedoch riskiert kaum jemand, aus Furcht vor Repressalien oder Jobverlust.
Dabei gibt es Erfolge: 2004 wurde ein eigenes Arbeitnehmerstatuts für Menschen mit Behinderung eingeführt. Damit wurden die Rechte der Arbeitnehmer mit Behinderung gestärkt und ihnen wurde nun eine Entlohnung als Gegenleistung für ihre Arbeit garantiert. Außerdem unterschrieb der OGBL im selben Jahr eine erste gemeinsame Charta mit dem Unternehmerverband UEL, um die Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zweiter Aktionsplan: langsam in der Umsetzung
„Das öffentliche Interesse an den Problemen von Menschen mit Behinderungen ist nicht viel größer geworden“, bedauert Delvaux. Mit dem nunmehr zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2019 bis 2024 wurden Maßnahmen zur besseren Inklusion behinderter Beschäftigter in den regulären Arbeitsmarkt vorgesehen und Luxemburg muss über die Umsetzung regelmäßig Rechenschaft ablegen. „Der Plan ist zu weniger als 40 Prozent umgesetzt und verschiedene Fristen wurden nicht eingehalten“, so das ernüchternde Fazit von Joël Delvaux.
Nachtrag: Anne Daems, Vize-Generalsekretärin der DP, war beim Rundtischgespräch ebenfalls anwesend.
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