Wenn aus Paul Pauline wird
Wenn aus Paul Pauline wird
(DS) - Trans- und Intersexuelle sollen es in Zukunft einfacher haben, wenn sie ihr Geschlecht und ihren Namen in ihrem Personalausweis und ihrem Pass ändern lassen wollen. Demnächst reicht ein einfacher Antrag beim Justizministerium, medizinische oder psychologische Nachweise sind nicht mehr erforderlich: "Wir wollen den Druck herausnehmen, wir wollen dass die gesamte Prozedur schnell und unkompliziert abläuft", erklärte Justizminister Felix Braz am Mittwoch bei der Vorstellung des neuen Gesetzentwurfs.
Für den Minister ist es wichtig, dass die Betroffenen nicht länger als "krank" angesehen werden. "Trans- oder Intersexuelle gehören einer kleinen Minderheit an, krank sind sie aber nicht", betonte Felix Braz. Die Kosten für die operative Geschlechtsumwandlung soll weiterhin die Krankenkasse tragen.
Bislang gab es in Luxemburg keine gesetzliche Regelung für die Namens- oder die Geschlechtsänderung in den offiziellen Dokumenten. "Wir haben uns auf die Jurisprudenz basiert", so der Justizminister weiter. Bis vor einem Jahr sah die Jurisprudenz vor, dass die Betroffenen die Einträge beim Standesamt erst vornehmen lassen konnten, wenn die körperliche Geschlechtsumwandlung vollständig vollzogen war.
Seit Juni 2016 reichte es dann, wenn zumindest das Äußere des Betroffenen dem neuen Geschlecht entsprach. Die Richter mussten dann im Einzelfall an Hand der medizinischen Unterlagen entscheiden, ob sie einer standesamtlichen Änderung zustimmten oder nicht. Das sei aber keine zufriedenstellende Lösung gegeben, betonte Braz vor Journalisten. Die Prozedur sei zu langwierig und zu kompliziert, meinte der Justizminister.
Neun Fälle in zwei Jahren
Viele Anträge gab es in der Vergangenheit nicht. 2014 wollten fünf Personen die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihren Namen offiziell ändern lassen, 2015 waren es nur vier. Justizminister Felix Braz geht davon aus, dass die Zahl steigen wird, wenn die vereinfachte Prozedur erst einmal rechtskräftig wird.
Auch bei Minderjährigen ist eine Änderung des Namens und des Geschlechts im Standesamtsregister in Zukunft möglich. In dem Fall müssen die Eltern oder die Erziehungsberechtigten den Antrag beim Justizminister einreichen. Sollte einer der beiden Eltern nicht einverstanden sein, besteht noch die Möglichkeit, dass das Gericht eine Entscheidung trifft.
In dem Gesetzentwurf sind Übergangsregeln festgeschrieben, damit Personen, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet haben, nachträglich von der vereinfachten Prozedur profitieren können.
Die dritte Möglichkeit
Der Gesetzentwurf, den der Justizminister am Mittwochmorgen vor dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss präsentiert hatte, deckt ein Problem noch nicht ab: die Intersexualität bei der Geburt. Für Neugeborene, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, will Braz demnächst eine gesetzliche Lösung präsentieren. Eine interministerielle Arbeitsgruppe setzt sich mit dem Problem auseinander.
Braz will erst einmal die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abwarten. Persönlich hat er eine Präferenz für die so genannte "dritte Lösung". Wenn bei Kindern bei der Geburt nicht klar feststellbar ist, ob es sich um ein Junge oder ein Mädchen handelt, könnte dies auch so beim Standesamt eingetragen werden. Eine zeitliche Begrenzung für die "dritte Lösung" hält der Minister für wenig sinnvoll, weil dies die Eltern zu sehr unter Druck setzen würde.
Braz will entweder einen separaten Gesetzestext ausarbeiten, oder aber zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen an dem nun vorliegenden Text vornehmen. Der Minister gibt aber zu, dass eine zufriedenstellende Regelung juristisch heikel sei.
Im Justizministerium hat man sich bei dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf übrigens an den gesetzlichen Regelungen in den anderen Ländern orientiert. Der Text wurde zudem in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Vereinigung "Intersex und Transgender Luxembourg" ausgearbeitet.
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