Weitere juristische Mittel gegen LNS-Monopol
Weitere juristische Mittel gegen LNS-Monopol
(BB) - Der Streit um Laboranalysen wird noch eine Weile anhalten. Am Dienstagmorgen haben die Abgeordneten dem nationalen Gesundheitslabor den Rücken gestärkt: Mit dem neuen Spitalsgesetz wird das öffentliche Institut sein Monopol für Krebsdiagnosen behalten können. "Die Krebsanalysen bleiben eine exklusive Aufgabe des LNS", betont Berichterstatterin Cécile Hemmen (LSAP). Aus politischer Perspektive bedeutet das: Der umfassende Gesetzestext wird nicht nochmals umgeschrieben. Doch für die Privatlabore heißt es zugleich: Sie gehen weiterhin leer aus.
Zur Erinnerung: Private Dienstleister hatten zuletzt einen langjährigen Dissens mit dem Staat vor Gericht ausgetragen. Sie beklagen, von den Krebsanalysen ausgeschlossen zu werden. Ein Urteil des Verwaltungshofs hat die Erwartungen der Labore befeuert: Eine Marktöffnung wäre durchaus möglich.
Privatlabore kämpfen weiter
"Die Laboratoires réunis wurden vom Verwaltungshof bestätigt, um Diagnosen durchführen zu können. Auch wenn es eine politische Orientierung gibt, den öffentlichen Dienstleister zu bevorzugen, ist die prinzipielle Frage längst nicht abgeschlossen", erklärt der Rechtsanwalt der Privatlabore, Marc Glodt. Mögliche Rechtsmittel seien nicht erschöpft, besonders im Hinblick auf europäische Bestimmungen.
Bei Krebserkrankungen sowie im Bereich der Genetik, ist die Expertise von Laboren zunehmend gefragt. "Gerade im Sinne der Patienten und eines medizinischen Fortschritts sollten private und öffentliches Anbieter näher zusammenarbeiten können", argumentiert Marc Glodt.
Helfende Hände aus dem Ausland
Das Gesundheitsministerium sowie das Parlament sind hingegen der Auffassung, das öffentliche "Laboratoire nationale de santé" könne das Pensum selbst bewältigen, was auch zur Qualitätssicherung beitrage. Dass Ende 2016 bis zu 46 Prozent der Proben ins Ausland ausgelagert wurden, wird von den politischen Vertretern durchaus eingeräumt. Nun habe sich die Lage allerdings zum Guten gewendet. Politiker wollen die Bemühungen des LNS unterstützen. Lediglich 12 Prozent der Proben würden jetzt an Partnerlabore weitergereicht.
"Manche Befunde verlangen halt den Sachverstand von ausländischen Experten. Es wird also immer Proben geben, die ins Ausland verschickt werden müssen", sagt Cécile Hemmen. Zusätzliche Mitarbeiter hätten auch zu einer beachtlichen Entlastung im LNS beigetragen. Die Anzahl an Pathologen ist von neun auf 14 Personen erhöht worden. Bis Ende 2018 könnten noch "drei bis vier" weitere Spezialisten hinzukommen.
Berichterstatterin Cécile Hemmen rechnet mit einer baldigen Verabschiedung des Gesetzestextes im Parlament. Die Privatlabore schließen ihrerseits weitere rechtliche Schritte nicht aus.
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