Weder Händler noch Behörden dürfen Bargeld ablehnen
Weder Händler noch Behörden dürfen Bargeld ablehnen
Eine größere Panne hatte Petition 2470 den nötigen Boost verschafft. Am 24. November 2022 war es während Stunden in vielen Teilen des Landes nicht möglich, Zahlungen mit der Kreditkarte zu tätigen oder Geld abzuheben. Dieser Vorfall kam dem Petitionär Jorge Manuel Dos Santos Simões zugute, der für seine Forderung nach der Verankerung des Grundrechts in der Verfassung, unbegrenzt mit Bargeld bezahlen zu können, schließlich die erforderliche Unterstützung bekam. Am Ende brachte es die Petition auf 5.092 Unterschriften. Am Mittwoch wurde sie in der Chamber diskutiert.
Der Initiator der Petition hatte sich derweil an der Bittschrift einer Gruppe österreichischer Bürger inspiriert. Zuletzt sei überdies in Belgien in einer Petition die Beibehaltung von Geldautomaten gefordert worden, deren Anzahl immer weiter zurückgehe. Dies könne dazu beitragen, dass das Bargeld verschwinde, befürchtet Dos Santos.
Autonomie und soziale Inklusion als Argumente
„Die Barzahlung ist ein Grundrecht, das ausnahmslos überall bewahrt werden muss. Es ist die einzige Form von Geld, die von jedem direkt verwendet werden kann. Sie gewährleistet Autonomie, Freiheit, Privatsphäre und die Inklusion sozial schwacher Bevölkerungsgruppen“, argumentierte er und erinnerte daran, dass nach wie vor nicht alle Menschen Zugang zu den neuen Technologien hätten.
Die Barzahlung ist ein Grundrecht, das ausnahmslos überall bewahrt werden muss.
Jorge Manuel Dos Santos Simões, Petitionär
Bargeld biete zudem eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit und ermögliche es, die eigenen Ausgaben besser zu kontrollieren. Außerdem spielte der Petitionär auf das anfällige Bankensystem an und stellte gleichzeitig das Recht der Bankangestellten infrage, nach dem Grund für höhere Abhebungen zu fragen.
Möglichkeiten Luxemburgs sind begrenzt
Die Verankerung in der Verfassung solle nur symbolischen Wert haben. Er sei sich inzwischen bewusst, dass die Möglichkeiten Luxemburgs als Mitglied der Europäischen Union und Eurozone begrenzt seien. Darauf reagierte unter anderem Laurent Mosar (CSV): „Hier befinden wir uns nicht mehr in der Kompetenz der nationalen Staaten, sondern der Europäischen Union und Zentralbank. Dieses Recht kann also nicht in die Verfassung eingeschrieben werden.“
Es geht darum, illegale Geschäfte, die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche zu verhindern.
André Bauler (DP)
Was den Bargeldverkehr anbelange, so seien eine Reihe nationaler Texte im Parlament gestimmt worden, um illegale Geschäfte, die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche zu verhindern, erklärte André Bauler (DP), Präsident der Finanzkommission. Auch europäische Regelwerke würden darauf abzielen. Diese Punkte stießen beim Petitionär auf Verständnis. Selbstverständlich sei es wichtig, zu wissen, wo das Geld herkomme. Früher sei es jedoch möglich gewesen, ein neues Auto bar zu bezahlen, was heute schwieriger geworden sei, beklagte er.
„Die Verfassung ist unser Grundgesetz“, verdeutlichte Mars Di Bartolomeo (LSAP), Präsident der Institutionenkommission. Er sehe keinen Mehrwert darin, dieses Recht dort symbolisch zu verankern, glaube aber verstanden zu haben, dass es dem Petitionär nicht darum gehe, mit Bargeld ein Haus oder einen Lamborghini zu kaufen, sondern es im alltäglichen Leben zu benutzen. Die europäischen Texte würden dies nicht infrage stellen, versicherte er. Allerdings sehe auch er die Gefahr, „Bargeld auf dem indirekten Weg abzuschaffen“. Die Schließung von Bankfilialen oder fehlende Geldautomaten würden es schwieriger machen, an Geld zu kommen.
Reglementierung auf europäischer Ebene ist wichtig
Als Vertreterin der Regierung ging Finanzministerin Yuriko Backes (DP) ebenfalls auf die Gefahren der Geldwäsche und die Terrorismusbekämpfung ein, weshalb es wichtig sei, die Nutzung von Bargeld in der EU zu reglementieren. Jetzt schon dürften Geldsummen über 10.000 Euro nicht ohne Deklarierung beim Zoll über die Grenze ins Land gebracht werden.
Bargeld ist und bleibt ein wichtiges Zahlungsmittel. Weder in naher noch in ferner Zukunft wird es abgeschafft.
Finanzministerin Yuriko Backes (DP)
Die Popularität der elektronischen Zahlungsmittel sei derweil gestiegen. Eine Studie der Europäischen Zentralbank habe vergangenes Jahr gezeigt, dass über die Hälfte der Transaktionen in den Benelux-Ländern via Debit- oder Kreditkarte getätigt wurden. „Bargeld ist und bleibt ein wichtiges Zahlungsmittel, wie auch immer wieder von den europäischen Institutionen bestätigt wird. Weder in naher noch in ferner Zukunft wird es abgeschafft“, stellte sie klar. Aktuell würden zwar Diskussionen über die Einführung des digitalen Euro laufen, doch auch dies solle kein Ersatz für Bargeld sein.
Ablehnen von Bargeld ist strafbar
Backes lieferte auch die Antwort auf eine Frage von Jean-Paul Schaaf (CSV). „Das Ablehnen von Bargeld ist laut Artikel 556 des luxemburgischen Strafgesetzbuches strafbar. Dies trifft auch auf Verwaltungen zu“, informierte sie. Geldstrafen zwischen 25 und 250 Euro seien in solchen Fällen vorgesehen. Laut aktuellem gesetzlichem Rahmen könne ein Händler eine Bar-Bezahlung dennoch in manchen Situationen verweigern, müsse dies dann aber gemäß dem „Grundsatz des guten Glaubens“ rechtfertigen. „Wenn etwa nicht genug Wechselgeld in der Kasse ist“, so Yuriko Backes.
Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und Instagram und abonnieren Sie unseren Newsletter.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
