Visupol-Überwachungskameras werden rechtlich aufgewertet
Visupol-Überwachungskameras werden rechtlich aufgewertet
„Wir hatten bisher ein Werkzeug, das seiner Zielsetzung nicht gerecht wurde“, stellte der Minister für Innere Sicherheit Henri Kox (Déi Gréng) fest und meinte damit das Visupol-Überwachungssystem. Auch die Abgeordneten waren sich am Donnerstag bei der öffentlichen Debatte zum Gesetzesprojekt 7498 einig, dass die seit 2007 bestehenden Bestimmungen zum Einsatz von Kameras zur Kriminalitätsbekämpfung unzureichend waren.
„Visupol stand jahrelang rechtlich auf wackeligen Füssen, mit diesem Gesetz schaffen wir eine gute und bessere legale Basis, auch den Datenschutz betreffend“, fasste der grüne Abgeordnete François Benoy (Déi Gréng) das Grundproblem zusammen.
Der neue rechtliche Rahmen fängt bei der Genehmigungsprozedur an: Es ist vorgesehen, dass die Videoüberwachung für eine dreijährige Dauer vom Minister zum Zweck der Prävention, Untersuchung und Aufdeckung von Straftaten genehmigt werden kann. Doch auch dem Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit trage die Abänderung des Polizeigesetzes von 2018 Rechnung.
„Wir machen einen Eingriff in das Privatleben der Bürger. Deshalb müssen wir einen rechtlichen Rahmen schaffen, wo Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit geprüft werden“, so Kox. Bevor die Kameraüberwachung in einer neuen Zone erlaubt werden kann, muss sichergestellt sein, dass sich andere Mittel, die zur Verhinderung der Begehung von Straftaten eingesetzt wurden, als unwirksam erwiesen haben. „Durch diese Bedingungen gewährleisten wir die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme“, betonte Kox.
Die ministerielle Genehmigung erfolgt auf der Grundlage einer vom Generaldirektor der Polizei durchgeführten Wirkungsanalyse und nach Stellungnahme des für das Gebiet zuständigen Staatsanwalts, des Gemeinderats und der beratenden Kommission. Besonders der DP-Abgeordnete Claude Lamberty zeigte sich über die Einrichtung dieser neuen Kommission erfreut. „Damit wird die Einrichtung der Kameras nicht von oben herab entschieden.“ Dadurch, dass in dieser Kommission zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten sind, sei sichergestellt, dass verschiedene Perspektiven vertreten sind.
Massenveranstaltungen
Wie die Berichterstatterin des Gesetzestextes Stéphanie Empain (Déi Gréng) anmerkte, sei das neue Fußballstadion ein weiterer Motivationsfaktor für diesen Text gewesen. Die UEFA verlangt eine Videoüberwachung in den Fußballstadien. So sieht das Gesetz vor, dass Aufnahmen, die von Massenveranstaltungen gemacht wurden, zur Analyse polizeilicher Einsatzverläufe oder für die Aus- und Weiterbildung von Polizisten aufbewahrt werden können.
Derzeit sind die Visupol-Kameras nur in der Stadt Luxemburg installiert. Doch auch andere Gemeinden scheinen Interesse zu haben. „Mit diesem Gesetz schaffen wir einen juristisch abgesicherten Rahmen für den Einsatz der Kameras. Vielleicht kommen die Kameras dann auch in anderen Gemeinden zum Einsatz“, so der Düdelinger député-maire Dan Biancalana (LSAP).
Neue Überwachungszonen
Minister Kox merkte an, dass jetzt viel Arbeit zu bewältigen sei: „Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes muss für die bereits vorhandenen Kameras innerhalb eines Jahres ein neuer Genehmigungsantrag gestellt werden.“
Dementsprechend könnten mit dem neuen Vergabeverfahren bereits vorhandene Kameras wegfallen. „Die Kameras waren vielleicht am Aldringer nötig. Jetzt mit den urbanistischen Veränderungen, haben wir eine andere Situation. Die Kameras sind vielleicht nicht mehr nötig“, so Benoy.
Der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar übte wiederum Druck auf den Minister aus, damit der Stadtteil Bonneweg ebenfalls Überwachungskameras erhält. Die Kriminalität habe sich mit dem verstärkten Einsatz im Bahnhofsviertel zum Teil in das Nachbarviertel verlagert. Die Abgeordneten, die an der Debatte teilnahmen, waren sich alle darüber einig, dass der alleinige Einsatz von Kameras zur Kriminalitätsbekämpfung nicht ausreicht.
Polizeiminister Kox verwies darauf, dass auch die Polizei alleine die Kriminalität nicht eindämmen kann. „Wenn die Polizei kommt, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.“ Die Gesellschaft, die verschiedenen Akteure und Institutionen hätten eine Mitverantwortung bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungsmehrheit und der CSV angenommen. Déi Lénk und die Piraten haben aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Bürger dagegen gestimmt. Die ADR enthielt sich.
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