Vier statt sechs Monate in Elternzeit
Vier statt sechs Monate in Elternzeit
(BB) - Wenn Mütter und Väter heute Elternzeit beanspruchen, dann ist es auf dem Papier nichts Außergewöhnliches mehr. In den Familien und Betrieben sorgt die Entscheidung, eine Arbeitspause zu nehmen, aber noch für Diskussionen. Manche Eltern befürchten einen Karriereknick, wenn sie beim Congé parental sechs Monate in Vollzeit aus dem Joballtag raus sind. Ein Urlaub in Teilzeit bedingt seinerseits das Einverständnis des Arbeitgebers, und dann wäre noch die Vergütungsfrage, die zurzeit unter der monatlichen Mindestlohngrenze liegt.
Sechs oder vier Monate in Vollzeit
Den Familien will die Regierung nun mit einem flexibleren Modell entgegenkommen. „Das aktuelle Modell wird bestehen bleiben, aber künftig soll es auch möglich sein im Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber, vier statt sechs Monate Elternurlaub zu nehmen. Das würde mit einer höheren Entschädigung einhergehen“, erklärte Corinne Cahen am Dienstag nach einer zweiten Unterredung mit den Patronatsvertretern.
Angedacht ist, den Elternurlaub von sechs Monaten in Zukunft mit monatlich 1.921 Euro zu vergüten. Verteilt man dieselbe Gesamtsumme auf vier Monate, würden die Mütter und Väter für die kürzere Elternzeit rund 2.881 Euro erhalten. Die Gesamtsumme auf vier oder auf sechs Monate würde also dieselbe sein. Die unterschiedliche Aufteilung soll viel mehr den jeweiligen Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen, um Familienleben und Karriere besser miteinander in Einklang zu bringen.
Für den zweiten Elternurlaub könnte die Möglichkeit bestehen, noch einen Schritt weiterzugehen und den Urlaub in einzelne Tage aufzuteilen. Angedacht ist hier, dass ein Elternteil z. B. einen Tag pro Woche frei bekommt. Insgesamt würde es bei der Referenzdauer von vier Monaten bleiben. Diese vier Monate entsprechen den europäischen Mindestnormen. Allerdings wird auch bei der äußerst flexiblen Variante das Einverständnis des Arbeitgebers vonnöten sein.
Reformen im Sozialdialog
Dass der Congé parental abgeändert wird, hatte die Regierung im jüngsten Abkommen mit den Gewerkschaften zum „Zukunftspak“ vereinbart. In einer ersten Reaktion hatten sich die Arbeitgebervertreter kritisch geäußert und einen Mehraufwand für die Betriebe beklagt. Nun scheint es Annäherungen zu geben.
Nach der Unterredung am Dienstag mit den Patronatsvertretern gab sich Familienministerin Corinne Cahen zuversichtlich, eine baldige Einigung Anfang 2015 erzielen zu können. Die Gespräche seien gut vorangeschritten, jetzt seien noch technische Details zu klären.
Noch zu lösen sei z. B. die Frage, bis zu welchem Alter eines Kindes der Elternurlaub beantragt werden kann. Bislang muss die Elternzeit bis zum vollendeten fünften Lebensjahr des Kindes genommen werden. Das könnte womöglich verlängert werden. Weiter wollen die Betriebe Klarheit bekommen, wie der Elternurlaub zu handhaben ist, wenn ein Mitarbeiter in Halbzeit oder zu 75 Prozent arbeitet, so Corinne Cahen zu den laufenden Gesprächen.
In der Praxis wird die flexiblere Gestaltung des Elternurlaubs jedenfalls mit dem Arbeitgeber vereinbart werden müssen. Von gesetzlichen Vorschriften will die Regierung absehen. „Man kann keinen Mentalitätswandel aufzwingen“, so Corinne Cahen. Die Regierung wolle im Gespräch mit den Sozialpartnern flexiblere Modelle beschließen und somit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Ein entsprechender Gesetzentwurf könnte im Frühjahr vorgelegt werden, hieß es gestern. Die konkrete Umsetzung könnte frühestens 2016 erfolgen.
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