Verhütungsmittel werden ab dem 1. April erstattet
Verhütungsmittel werden ab dem 1. April erstattet
(LW) – Es war bereits angekündigt worden, jetzt steht auch das Datum: Ab dem 1. April 2023 werden die Kosten für Verhütungsmittel vollständig rückerstattet. Für den Zugang gibt es keine Altersbeschränkung. Außerdem ist in Notfällen kein ärztliches Rezept für die Erstattung der Pille danach in einer öffentlich zugänglichen Apotheke erforderlich.
Die entsprechende großherzogliche Verordnung werde es „jeder und jedem ermöglichen, die ihrer oder seiner Situation angemessenen Mittel zur Familienplanung zu erhalten sowie Zugang zu sicheren, wirksamen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und unentbehrlichen Arzneimitteln zu haben“, wird Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) in einer Pressemitteilung zitiert.
Kondome zur Selbstbedienung
Auf Kondome trifft die Regelung derweil nicht zu. Das Gesundheitsministerium bemerkt in diesem Kontext, dass bereits jetzt in enger Zusammenarbeit mit der „HIV Berodung“ des Roten Kreuzes Präservative zur Selbstbedienung an verschiedenen Orten im ganzen Land zur Verfügung gestellt würden. Darüber hinaus würden in Schulen Kondomautomaten zur Verfügung stehen und es werde an einem Konzept gearbeitet, um die kostenlose Verteilung von Kondomen zu gewährleisten.
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