Verfassungsreform: CSV spielt auf Zeit
Verfassungsreform: CSV spielt auf Zeit
(DS) - Dass die CSV nicht gewillt ist, die große Verfassungsreform noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, ist seit längerem bekannt. Auch das geplante Verfassungsreferendum wollen die Christsozialen auf die Zeit nach den Parlamentswahlen von 2018 verschoben wissen.
Fraktionschef Claude Wiseler hatte dies bereits im Oktober, unmittelbar nach seiner Kür zum CSV-Spitzenkandidaten, klar zum Ausdruck gebracht. Da für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament erforderlich ist, sind die Regierungsparteien auf die Zustimmung der CSV angewiesen.
Am Montagmorgen wiederholten die CSV-Abgeordneten Claude Wiseler, Léon Gloden und Paul-Henri Meyers noch einmal ihre Überzeugung, dass man die Reform des Grundgesetzes nicht über das Knie brechen sollte: "Wir dürfen die Verfassungsreform nicht zu Wahlkampfzwecken missbrauchen", so Gloden gegenüber Journalisten.
Gesetzesänderungen drängen sich auf
Der Verfassungsexperte Paul-Henri Meyers brachte noch ein zweites Argument ins Spiel, das gegen eine Novellierung des Grundgesetzes vor den Parlamentswahlen spricht. Mit der Reform der Verfassung allein sei es nämlich nicht getan. "Als Konsequenz der Verfassungsreform müssen etwa zwölf bis 15 Gesetze angepasst werden", so Meyers. Zudem müssten die Gesetzesänderungen möglichst zeitnah vorgenommen werden. Die Regierung habe allerdings noch nicht mit den Arbeiten an den Texten begonnen.
Da sie sich konsequent gegen ein Verfassungsreferendum vor den Nationalwahlen ausspricht, will sich die CSV auch einer ersten Lesung der Verfassungsreform im Parlament widersetzen. Denn die vom Präsidenten des Verfassungsausschusses, Alex Bodry, vorgeschlagene Resolution halten sie für wenig sinnvoll: Sie sei "weder politisch noch juristisch bindend".
Für die Christsozialen wäre es besser, wenn die einzelnen Parteien das Thema Verfassungsreform in ihren jeweiligen Wahlprogrammen aufgreifen würden, damit die Wähler sich damit auseinandersetzen können, bevor sie sich eine Meinung bilden.
Der nationale Notstand
Die Änderung von Artikel 32.4 der Verfassung, die am Donnerstag zur Abstimmung im Plenum kommen wird, wollen die Christsozialen hingegen mittragen. Bislang sah das Grundgesetz lediglich den Ausnahmezustand bei internationalen Krisen vor. Durch die Anpassung soll nun auch der nationale Krisenfall in der Verfassung verankert werden. Wenn es dem Parlament nicht möglich ist, unverzüglich zu handeln, kann die Regierung für die Dauer von zehn Tagen den Ausnahmezustand verhängen. Sollte die Krise länger dauern, kann das Parlament, und nur das Parlament, den Ausnahmezustand für drei Monate verlängern, dies mit qualifizierter Mehrheit.
Vor allem dieser letzte Punkt war den Christsozialen sehr wichtig. Wichtig war ihnen auch, dass das Parlament in Krisensituationen nicht aufgelöst werden darf: "Das Parlament behält auch in Notsituationen die Entscheidungshoheit," so Leon Gloden.
