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Verfassungsreform auf der Zielgeraden
Politik 20.06.2018 Aus unserem online-Archiv

Verfassungsreform auf der Zielgeraden

Das Verfassungsreferendum soll frühestens im Jahr 2020 stattfinden.

Verfassungsreform auf der Zielgeraden

Das Verfassungsreferendum soll frühestens im Jahr 2020 stattfinden.
Foto: Shutterstock
Politik 20.06.2018 Aus unserem online-Archiv

Verfassungsreform auf der Zielgeraden

Danielle SCHUMACHER
Danielle SCHUMACHER
Der Text der neuen Verfassung steht. Allerdings wird das Parlament erst in der nächsten Legislaturperiode über den Entwurf abstimmen. Das Verfassungsreferendum soll frühestens 2020 stattfinden.

13 Jahre lang wurde an der Reform gearbeitet, nun liegt der Text der neuen Verfassung vor, die das aktuelle Grundgesetz aus dem Jahr 1868 ersetzen soll. Allerdings wird das Parlament in dieser Legislaturperiode nicht mehr über die Reform abstimmen. In einem Zusatz im Bericht der vier Co-Berichterstatter Alex Bodry (LSAP), Simone Beissel (DP), Leon Gloden (CSV) und Sam Tanson (Déi Gréng) wurde festgehalten, dass es zwar einen "accord politique" in Bezug auf den Text gibt, dass es aber keine Verfassungsmehrheit gibt, um die Reform noch vor den Wahlen zur Abstimmung zu bringen.


15.1. Staatsarchiv / Konstitution 1868 / Originaldokument / Crise Constitutionelle / Verfassung / Verfassungsaenderungen foto: Guy Jallay
Die neue Verfassung
Die neue Verfassung soll das Grundgesetz von 1868 ersetzen. Seit 20 Jahren wird an dem Text gefeilt, nun sind die Arbeiten fast abgeschlossen.

Der ursprüngliche Reformtext war 2009 vom CSV-Verfassungsexperten Paul-Henri Meyers eingebracht worden, anschließend aber in vielen Punkten abgeändert worden. Insgesamt beschäftigte sich der Verfassungsausschuss während 148 Sitzungen mit der Reform des Grundgesetzes. Da die aktuelle Verfassung fast 150 Jahre alt ist, trägt sie den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft nicht mehr Rechnung.  

Der neue Text sei keine "Revolution sondern eine Evolution", betonte Parlamentspräsident Mars Di Bartolomeo am Mittwoch bei der Vorstellung des Berichts. Die großen Neuerungen an dem Text betreffen vor allem die Rolle des Staatschefs, erklärte der Präsident des Verfassungsausschusses Alex Bodry. So soll der Großherzog in Zukunft nur noch repräsentative Pflichten haben, und er ist nur noch Teil der Exekutive. In der aktuellen Verfassung aus dem Jahr 1868  genieße der Staatschef noch "fast absolutistische Rechte", so Bodry weiter. Ganz neu ist auch der "Conseil national de la Justice", der in der Verfassung verankert wird. Der entsprechende Gesetzentwurf von Justizminister Braz befindet sich in Ausarbeitung.

Wie es nun genau weiter gehen wird, ist noch nicht klar. Die Marschroute wird nämlich das Parlament, das aus den Nationalwahlen vom Herbst hervorgeht, festlegen. Es gibt aber offenbar einen Konsens, dass es zu einem Verfassungsreferendum kommen wird. Wann die Volksbefragung  stattfinden soll, ist noch nicht klar. Vorstellbar wäre ein Datum im Jahr 2020.



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