Umweltministerium verzichtet auf Studien
Umweltministerium verzichtet auf Studien
Die betroffenen Bauern können aufatmen: Sie müssen nun doch keine kostspieligen Studien erstellen lassen, ehe sie auf eine Baugenehmigung aus dem Umweltministerium hoffen dürfen. In einer Stellungnahme weist das Ministerium am Donnerstag darauf hin, dass die Landwirte in den kommenden Tagen entsprechende Schreiben erhalten werden.
Stichtag 1. Dezember 2022
Das Ministerium werde ihre Bauanträge gemäß den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes zeitnahe prüfen, sodass die Bauern ihre Beihilfen noch vor dem 1. Dezember 2022, dem Stichtag des laufenden Agrargesetzes, beantragen können, heißt es weiter in dem Schreiben.
Am Donnerstag hatte das „Luxemburger Wort“ die Problematik aufgegriffen; dabei hatte der Vorsitzende der Jongbaueren, Luc Emering, zu bedenken gegeben, dass die vom Environnement eingeforderten Studien zum einen kostspielig seien. Und zum anderen sei unklar, was genau geprüft werden müsse und wer überhaupt diese Studien durchführen dürfe.
Im Zuge der Veröffentlichung des Artikels meldete sich auch die CSV zu Wort. In einer parlamentarischen Anfrage verlangt die Fraktions-Co-Vorsitzende Martine Hansen Aufklärung von Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) und von Landwirtschaftsminister Claude Haagen (LSAP).
Überarbeitung des Naturschutzgesetzes
In seiner Stellungnahme hebt das Umweltministerium den verständnisvollen Dialog mit der Landwirtschaft hervor und weist darauf hin, dass bis Jahresende ein Entwurf zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes vorgelegt werde. Dann sollen auch administrativen Abläufe der Anwendung des Gesetzes festgehalten werden.
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