Teilreform der Verfassung : Schnelles Handeln im Fall einer Krise
(ml) - Im Rahmen der Anti-Terror Gesetzgebung wird eine Teilreform der Verfassung vorgezogen. Der bisherige Artikel 32 sieht vor, dass die Regierung lediglich im Fall einer internationalen Krise über großherzgogliche Verordnungen eine Reihe von dringenden Maßnahmen treffen kann. In Zukunft soll dies auch bei einer nationalen Krise möglich sein. Dies gilt bei einem erheblichen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder wenn vitale Interessen des Landes oder der Bevölkerung in Gefahr sind.
Laut Alex Bodry, dem Präsidenten der parlamentarischen Kommission für Institutionen und die Verfassungsreform, haben sich die Parteien am Mittwoch weitgehend auf Schutzvorkehrungen geeinigt, die eingebaut werden sollen, um die Rechte des Parlaments genauer zu definieren.
Falls die Regierung einen Ausnahmezustand feststellt, muss das Parlament schnell tagen. Die außerordentlichen Maßnahmen, die die Regierung trifft, sollen wie bis jetzt drei Monate gültig sein. Dauert die Krisensituation mehr als zehn oder 15 Tage an, müssen die Abgeordneten darüber befinden, ob der "état d'urgence" verlängert wird oder nicht. Zurückbehalten wurde auch die Idee, dass bei einer derartigen Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Des Weiteren hat Bodry vorgeschlagen, den Notstand zu begrenzen. Als maximale Dauer schweben ihm sechs Monate vor.
Unklarheit in Bezug auf das Referendum
Der Änderungsentwurf von Artikel 32 soll Anfang Februar im Parlament eingereicht werden. Bodry zufolge dürften die Abgeordneten im Frühling ein erstes Mal darüber abstimmen. Fraglich bleibt, ob die zweite Abstimmung noch vor den Sommerferien erfolgen kann.
Die Arbeiten an der großen Verfassungsreform, die ins Stocken geraten war, werden unterdessen fortgesetzt. Der zuständige parlamentarische Ausschuss verdoppelt seinen Arbeitsrhythmus und tagt nun zwei Mal pro Woche. Derzeit werden die Anregungen, die die Bürger eingereicht haben, analysiert. Das Zusatzgutachten des Staatsrats soll im Frühling vorliegen. Anschließend werden die Schwerpunkte der öffentlichen Diskussion festgelegt. "Wir werden mit Sicherheit die Arbeiten in diesem Jahr nicht abschließen können", so Bodry.
Bei der Frage, ob das geplante Referendum über das neue Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode stattfinden wird, hält sich der LSAP-Fraktionschef bedeckt. Falls der politische Wille bestehe, eine neue Verfassung zu schreiben, sei dieses Vorhaben noch immer möglich. Sollte jedoch die Parteipolitik zu sehr ins Gewicht fallen, werde es schwierig, die Herausforderung zu meistern, so Bodry. Diejenigen, die auf Zeit spielen wollen, müssten sich allerdings im Klaren sein, dass es in der kommenden Legislaturperiode nicht einfacher sein werde.