Syvicol übt Kritik
Syvicol übt Kritik
(DS) - Der Gesetzentwurf, mit dem Innenminister Dan Kersch die Kirchenfabriken abschaffen und gleichzeitig einen Kirchenfonds ins Leben rufen will, ist nicht wirklich nach dem Geschmack der Kommunen. Das Gutachten, das der Gemeindeverbund Syvicol am Montag veröffentlicht hat, fällt daher ziemlich kritisch aus.
Unabhängig vom Inhalt des Entwurfs hätten sich die Kommunen zunächst einmal gewünscht, dass der Innenminister ihre Meinung eingeholt hätte, bevor er die endgültige Version des Textes im August präsentiert hatte.
Zwei Punkte stoßen dem Gemeindesyndikat besonders sauer auf: das Verbot der Kofinanzierung und die rechtliche Unsicherheit. So moniert der Syvicol in seinem Gutachten, dass Kersch mit den Konventionen, auf die sich die Kommunen und die Kirchenfabriken hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse bis spätestens zum 1. Januar verständigen sollen, dem Gesetz vorgreifen. So lange das Gesetz nicht vom Parlament verabschiedet worden sei, besteht in den Augen des Syvicol eine Rechtsunsicherheit, da bis zum endgültigen Votum immer noch Änderungen an dem Text möglich sind. In einem Rundschreiben hatte der Innenminister im August sogar den 1. Oktober als Stichdatum für die Einigung festgehalten. Allerdings hatten nur acht Kommunen sich an dieses Datum gehalten.
Das französische Beispiel
Der Syvicol verweist auf das französische Beispiel: Als Frankreich 1905 zur Trennung von Kirche und Staat ansetzte, war zuerst geklärt worden, wem die Gotteshäuser gehören, bevor die Kirchenfabriken dann in einem zweiten Schritt endgültig abgeschafft worden waren.
Aus der gleichen Optik heraus, hätten sich die Kommunen auch gewünscht, dass die Statuten des geplanten Fonds bekannt gewesen wären, bevor sie sich mit den Vertretern der Kirchenfabriken darauf geeinigt hätten, wer in Zukunft der Besitzer der Kirchen und Kapellen ist.
Kritik am Verbot der Konfinazierung
Wie zu erwarten war, ist es aber vor allem das in dem Gesetzentwurf vorgesehene Konfinanzierungsverbot, das den Gemeinden missfällt. Der Text sieht vor, dass es den Kommunen in Zukunft untersagt ist, sich an dem Unterhalt der Kirchen, die dem Fonds gehören, zu beteiligen: "Cette disposition entraînera une restriction des compétences des communes et de leur capacité d’agir de manière autonome," heißt es in dem Gutachten. Daher fordert der Syvicol den Innenminister auf, diese Passage aus dem Text zu streichen.
Cette disposition entraînera une restriction des compétences des communes et de leur capacité d’agir de manière autonome."
Probleme sieht der kommunale Dachverband aber auch beim Nachweis der Eigentumsverhältnisse. Laut Gesetzentwurf kann dieser Nachweis nur durch die entsprechenden notariellen Urkunden erbracht werden. Die sei aber in vielen Fällen kaum möglich, da zahlreiche Kirchen und Kapellen mehrere hundert Jahre alt sind und es schlichtweg keine Besitzurkunden gibt, so die Kritik. Daher müssten auch andere Nachweise erlaubt sein, fordert der Syvicol: etwa die Eintragungen aus dem Kataster, oder Nachweise, die belegen, dass die Gemeinde über Jahre die Gebäude unterhalten hat.
Die Reaktion des Ministers
Innenminister Dan Kersch sieht das Gutachten des Syvicol nuancierter. Das Gemeindesyndikat habe nicht keinen Verstoß gegen die kommunale Autonomie festgestellt. In dem Gutachten stehe lediglich, dass die kommunalen Kompetenzen eingeschränkt worden seien, so Kersch.
Sogar von einer Kompetenzbeschneidung kann laut Kersch nur bedingt die Rede sein, denn, so der Minister, eigentlich hätten die Kommunen nun eine größere Autonomie als bisher: "Bis das Dekret von 1809 im Frühjahr abgeändert wurde, mussten die Gemeinden das Defizit der Kirchenfabriken übernehmen, ob sie wollten oder nicht. Heute können sie selbst darüber entscheiden, ob sie den Kirchenfabriken unter die Arme greifen wollen oder nicht", so der Innenminister. Zudem könnten die Kommunen nun mit entscheiden, wer der der Besitzer der Kirchen auf ihrem Territorium sein soll.
In guter Gesellschaft
Das Gemeindesyndikat steht mit seiner Kritik an Kerschs Gesetzentwurf nicht allein. Auch der Dachverband der Kirchenfabriken Syfel wehrt sich vehement gegen die Abschaffung der Kirchenfabriken und die Überführung der Kirchen und der Vermögenswerte in den neuen Kirchenfonds. Einen Tag nach dem Syvicol hat am Dienstag auch der Syfel sein Gutachten zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht.
Wann der Staatsrat den Text begutachten will, ist noch unklar. Daher wird es zunehmend unwahrscheinlich, dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.
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