Wählen Sie Ihre Nachrichten​

Syvicol übt Kritik
Politik 4 Min. 15.11.2016 Aus unserem online-Archiv
Abschaffung der Kirchenfabriken

Syvicol übt Kritik

Der Syvicol hegt Bedenken in Bezug auf den Gesetzentwurf 7037.
Abschaffung der Kirchenfabriken

Syvicol übt Kritik

Der Syvicol hegt Bedenken in Bezug auf den Gesetzentwurf 7037.
Anouk Antony
Politik 4 Min. 15.11.2016 Aus unserem online-Archiv
Abschaffung der Kirchenfabriken

Syvicol übt Kritik

Danielle SCHUMACHER
Danielle SCHUMACHER
Die Kommunen tun sich schwer mit dem Gesetzentwurf von Innenminister Dan Kersch zur Abschaffung der Kirchenfabriken. In seinem Gutachten kritisiert das Gemeindesyndikat Syvicol vor allem das Verbot der Kofinanzierung.

(DS) - Der Gesetzentwurf, mit dem Innenminister Dan Kersch die Kirchenfabriken abschaffen und gleichzeitig einen Kirchenfonds ins Leben rufen will, ist nicht wirklich nach dem Geschmack der Kommunen.  Das Gutachten, das der Gemeindeverbund Syvicol am Montag veröffentlicht hat, fällt daher ziemlich kritisch aus. 

Unabhängig vom Inhalt des Entwurfs hätten sich die Kommunen zunächst einmal gewünscht, dass der Innenminister ihre Meinung eingeholt hätte, bevor er die endgültige Version des Textes im August präsentiert hatte.  

Zwei Punkte stoßen dem Gemeindesyndikat besonders sauer auf: das Verbot der Kofinanzierung und die rechtliche Unsicherheit. So moniert der Syvicol in seinem Gutachten, dass Kersch mit den Konventionen, auf die sich die Kommunen und die Kirchenfabriken hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse bis spätestens zum 1. Januar verständigen sollen, dem Gesetz vorgreifen. So lange das Gesetz nicht vom Parlament verabschiedet worden sei, besteht in den Augen des Syvicol eine Rechtsunsicherheit, da bis zum endgültigen Votum immer noch Änderungen an dem Text möglich sind. In einem Rundschreiben hatte der Innenminister im August sogar den 1. Oktober als Stichdatum für die Einigung festgehalten. Allerdings hatten nur acht Kommunen sich an dieses Datum gehalten.

Das französische Beispiel

Der Syvicol verweist auf das französische Beispiel: Als Frankreich 1905 zur Trennung von Kirche und Staat ansetzte, war zuerst geklärt worden, wem die Gotteshäuser gehören, bevor die Kirchenfabriken dann in einem zweiten Schritt endgültig abgeschafft worden waren.

Aus der gleichen Optik heraus, hätten sich die Kommunen auch gewünscht, dass die Statuten des geplanten Fonds bekannt gewesen wären, bevor sie sich mit den Vertretern der Kirchenfabriken darauf geeinigt hätten, wer in Zukunft der Besitzer der Kirchen und Kapellen ist.

Kritik am Verbot der Konfinazierung

Wie zu erwarten war, ist es aber vor allem das in dem Gesetzentwurf vorgesehene Konfinanzierungsverbot, das den Gemeinden missfällt. Der Text sieht vor, dass es den Kommunen in Zukunft untersagt ist, sich an dem Unterhalt der Kirchen, die dem Fonds gehören, zu beteiligen: "Cette disposition entraînera une restriction des compétences des communes et de leur capacité d’agir de manière autonome," heißt es in dem Gutachten. Daher fordert der Syvicol den Innenminister auf, diese Passage aus dem Text zu streichen. 

Cette disposition entraînera une restriction des compétences des communes et de leur capacité d’agir de manière autonome."

Probleme sieht der kommunale Dachverband aber auch beim Nachweis der Eigentumsverhältnisse. Laut Gesetzentwurf kann dieser Nachweis nur durch die entsprechenden notariellen Urkunden erbracht werden. Die sei aber in vielen Fällen kaum möglich, da zahlreiche Kirchen und Kapellen mehrere hundert Jahre alt sind und es schlichtweg keine Besitzurkunden gibt, so die Kritik. Daher müssten auch andere Nachweise erlaubt sein, fordert der Syvicol: etwa die Eintragungen aus dem Kataster, oder Nachweise, die belegen, dass die Gemeinde über Jahre die Gebäude unterhalten hat.

Die Reaktion des Ministers

Innenminister Dan Kersch sieht das Gutachten des Syvicol nuancierter. Das Gemeindesyndikat  habe nicht keinen Verstoß gegen die kommunale Autonomie festgestellt. In dem Gutachten stehe lediglich, dass die kommunalen Kompetenzen eingeschränkt worden seien, so Kersch.

Innenminister Dan Kersch nimmt das Gutachten des Syvicol gelassen.
Innenminister Dan Kersch nimmt das Gutachten des Syvicol gelassen.
Gerry Huberty

Sogar von einer Kompetenzbeschneidung kann laut Kersch nur bedingt die Rede sein, denn, so der Minister, eigentlich hätten die Kommunen nun eine größere Autonomie als bisher: "Bis das Dekret von 1809 im Frühjahr abgeändert wurde, mussten die Gemeinden das Defizit der Kirchenfabriken übernehmen, ob sie wollten oder nicht. Heute können sie selbst darüber entscheiden, ob sie den Kirchenfabriken unter die Arme greifen wollen oder nicht", so der Innenminister.  Zudem könnten die Kommunen nun  mit entscheiden, wer der der Besitzer der Kirchen auf ihrem Territorium sein soll.

In guter Gesellschaft

Das Gemeindesyndikat steht mit seiner Kritik an Kerschs Gesetzentwurf nicht allein. Auch der Dachverband der Kirchenfabriken Syfel wehrt sich vehement gegen die Abschaffung der Kirchenfabriken und die Überführung der Kirchen und der Vermögenswerte in den neuen Kirchenfonds.  Einen Tag nach dem Syvicol hat am Dienstag auch der  Syfel sein Gutachten zu dem Gesetzentwurf veröffentlicht. 

Wann der Staatsrat den Text begutachten will, ist noch unklar. Daher wird es zunehmend unwahrscheinlich, dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


Lesen Sie mehr zu diesem Thema

Abschaffung der Kirchenfabriken
Das Gutachten zum Kirchenfonds-Gesetz, das der Syfel bei dem belgischen Verfassungsexperten Francis Delpérée in Auftrag gegeben hatte, fällt sehr kritisch aus.
Für den belgischen Verfassungsexperten Francis Delpérée ist der Gesetzentwurf von Innenminister Dan Kersch nicht verfassungskonform.
Zur Abschaffung der Kirchenfabriken
Die Analysen der Juristen zum Kirchenfonds-Gesetz fallen je nach Blickwinkel ziemlich unterschiedlich aus. Deshalb sind alle Blicke auf den Staatsrat gerichtet, dessen Gutachten mit Ungeduld erwartet wird.
Das Gutachten des Staatsrats zum Kirchenfonds wird von allen Beteiligten mit Ungeduld erwartet.
Reportage zu den Kirchenfabriken
Gemeinden und Kirchenfabriken müsse klären, wem welche Kirche gehört. Was sich in der Theorie einfach anhört, erweist sich in der Praxis oft als Sisyphusarbeit.
Schieflage: Die Klärung der Besitzverhältnisse erweist sich als schwieriger als gedacht.
In einem Protestschreiben hat der Dachverband der Kirchenfabriken Syfel die Regierung und den Erzbischof dazu aufgefordert, die geplante Neuverteilung der Kirchengebäude und Vermögenswerte der Kirche zu stoppen und umgehend den Dialog mit den Kirchenfabriken aufzunehmen.
Die Neuordnung der Kirchengebäude und Vermögenswerte der Kirche erregt weiterhin Widerstand.
Weder die Regierung, noch der aktuelle Generalvikar wolle einen Kirchenfonds und die damit verbunde Überführung der Besitztümer, so der Syfel. Daher stellt sich der Dachverband der Kirchenfabriken in einem offenen Brief die Frage, ob man den Fonds nicht durch eine andere Struktur ersetzen könne.
Der Syfel fragt sich, wer den Fonds eigentlich noch wolle?
Das Projekt Trennung von Kirche und Staat prägt die Dreierkoalition wie kein anderes. Doch bei der Gesetzesvorlage zu den Kirchengebäuden ist Innenminister Kersch in die Defensive geraten. Er bleibt vor allem eine wichtige Antwort schuldig.