Straftäter auf das Leben danach vorbereiten
Straftäter auf das Leben danach vorbereiten
(mig) - Ende 2014 hatte Justizminister Felix Braz seine großen Reformen im Strafvollzug und im Gefängniswesen für Frühjahr 2015 angekündigt. Nun hat es dann doch etwas länger gedauert. Am Donnerstag stellte Braz der Öffentlichkeit die Eckdaten der Reformen vor. Kernpunkt der Reform ist die Resozialisierung der Straftäter, damit sie nach der Haftentlassung nicht rückfällig werden.
Im Zentrum steht der freiwillige Wiedereingliederungsplan. Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme des Häftlings: Wer ist er/sie? Hat er/sie Familie? Was sind seine/ihre Stärken und Schwächen? usw. Anhand dieser Bestandsaufnahme wird ein individueller Entwicklungsplan erstellt, den der Häftling in der Folge auch einhalten muss. Der Täter soll während seiner Haftzeit an sich arbeiten und lernen, eigenverantwortlich zu handeln, damit er später in Freiheit über die nötigen Kompetenzen verfügt, um nicht wieder rückfällig zu werden.
Der Erfolg oder Misserfolg des Wiedereingliederungsplans entscheidet nicht über die Haftbedingungen (Hafterleichterung, frühzeitige Entlassung, Hafturlaub usw.). Darüber entscheidet allein der Generalstaatsanwalt. Der Wiedereingliederungsplan liegt im Kompetenzbereich der Gefängnisverwaltung.
Strafvollzugskammer
Ferner wird mit dem neuen Gesetz eine neue Gerichtsbarkeit, die Strafvollzugskammer, geschaffen, die am Berufungsgerichtshof (cour d'appel) angesiedelt ist und die für die Vollstreckung der Gerichtsurteile zuständig ist. Wenn Häftlinge mit Entscheidungen des Generalstaatsanwalts oder der Gefängnisverwaltung nicht einverstanden sind, können sie bei der Strafvollzugskammer dagegen Berufung einlegen.
Ausbildungsinstitut
Für die Ausbildung der Gefängniswärter wird ein Institut de formation pénitentiaire geschaffen, aber erst nach 2022, wenn das Untersuchungsgefängnis Ueschterhaff in Sassenheim seine Türen öffnet, "weil erst dann die kritische Masse von über 1.000 Personen erreicht sein wird", so Felix Braz. Allein in Sassenheim werden über 300 Mitarbeiter gebraucht. Mit der Rekrutierung will man aber schon viel früher beginnen.
Die Ausbildung wird zusammen mit dem Institut national d'administration publique (INAP) des öffentlichen Dienstes organisiert. Weil die Arbeit mit Gefangenen heute komplexer und schwieriger ist als vor Jahren, sollen Gefängnismitarbeiter eine intensivere Ausbildung erhalten, z. B. mit Grundkenntnissen in Psychologie und Menschenrechten. Wo dieses Institut unterkommen wird, ist noch nicht entscheiden, auf jeden Fall aber außerhalb der Haftanstalten.
Psychiatrische Abteilung in Schrassig
Auf dem Gefängnisgelände in Schrassig, aber getrennt vom Gefängnisgebäude, entsteht eine psychiatrische Abteilung (unité de psychiatrie socio-judiciaire) für Häftlinge, die straffällig geworden, aber nicht schuldfähig sind sowie andere Häftlinge, die eine psychiatrische Behandlung benötigen. Diese Häftlinge sind heute im Ettelbrücker CHNP untergebracht und werden später nach Schrassig in die neue Abteilung verlegt. Die Gefängnisverwaltung meldet potenzielle Häftlinge, die psychiatrische Hilfe benötigen, darf aber nicht entscheiden, wer dort untergebracht wird. Diese Entscheidung trifft allein das CHNP, das wiederum dem Gesundheitsministerium untersteht.
Last but not least erhalten alle Haftanstalten eine gemeinsame Verwaltung, die Administration pénitentiaire. Sie ist zuständig für die Haftanstalten, das Ausbildungsinstitut und das gesamte Personal.
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