Steuer auf KFZ-Versicherung kommt
Steuer auf KFZ-Versicherung kommt
(mas/ks) - Die 25 Zentren des Zivilschutzes, die heute dem Intérieur unterstehen, und die 142 Feuerwehren, die den Gemeinden unterstellt sind, sollen in Zukunft in 107 Einsatzzentren (siehe Grafik unten) zusammenarbeiten, die von einem Etablissement public verwaltet werden. Am Freitag präsentierte Innenminister Dan Kersch bei einer Pressekonferenz Details des Gesetzentwurfes.
Der Minister rechnet mit jährlichen Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro für Zivilschutz und Feuerwehr. Die Gelder stammen aus folgenden Quellen:
- Rund 10 Millionen Euro sollen zu gleichen Teilen Gemeinden und Staat übernehmen.
- 37 Millionen Euro kommen aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Jahresanfang.
- Einen Beitrag leisten indirekt auch die Verkehrsteilnehmer. Die Regierung führt eine Steuer auf KFZ-Haftpflichtversicherungen in Höhe von drei Prozent ein. Sie soll 5,6 Millionen Euro pro Jahr in die Kasse spülen. Der Staat wird die Steuer bei den Versicherungsunternehmen einfordern. Letztere müssen entscheiden, ob sie die Steuer an ihre Kunden weitergeben oder die Zusatzbelastung selbst tragen. Im April hatte Marc Hengen, Administrateur-Délégué der "Association des compagnies d'assurances", gegenüber dem "Luxemburger Wort" erklärt, dass die Branche bereits durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ihren Beitrag zum "Zukunftspak" geleistet habe. "Wenn nun noch diese Sondersteuer hinzukommt, werden die Versicherungsgesellschaften nicht daran vorbeikommen, dies an ihre Kunden weiterzugeben und die Tarife zu erhöhen."
- Weitere Finanzmittel stammen von bestehenden Einnahmen bei Notfalldiensten und technischen Einsätzen.
Die Verteilung der Einsatzzentren:
Zur Erläuterung der Grafik:
Es soll fortan 107 Einsatzzentren geben, die in fünf Kategorien unterteilt sind und deren materielle bzw. personelle Ausstattung auf der Grundlage des nationalen Zivilschutzplanes und den Einsatzbestimmungen („règlement opérationnel“) erfolgt.
- Kategorie I: bewältigen mindestens einen Einsatz (neun Zentren)
- Kategorie II: gewährleisten zeitgleich mindestens einen Feuerlösch- oder Rettungseinsatz sowie eine weitere Intervention (71 Zentren)
- Kategorie II bis: absolvieren zeitgleich mindestens einen Feuerlösch- oder Rettungseinsatz sowie eine Notfallrettung von Personen (14 Zentren)
- Kategorie III: führen zeitgleich mindestens einen Feuerlösch- oder Rettungseinsatz, eine Notfallrettung von Personen sowie einen weiteren Einsatz durch (neun Zentren)
- Kategorie IV: sind in der Lage, zeitgleich mindestens zwei Feuerlösch- und Rettungseinsätze zu fahren, zwei Notfallrettungen von Personen zu bewältigen und eine weitere Intervention zu gewährleisten (vier Zentren)
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