Statutenänderung für Sam Tanson
Statutenänderung für Sam Tanson
Mit seinem Vorstoß, dass Sam Tanson die geeignete Spitzenkandidatin sei, hat François Bausch seine Partei in prozeduralen Zugzwang gebracht. Die Statuten von Déi Gréng sehen nämlich keine(n) nationale(n) Spitzenkandidaten/in vor.
Das wollen die Grünen nun im Eiltempo nachholen. Wenn die Partei am 25. Februar zusammenkommt, um das Rahmenwahlprogramm für die Gemeindewahlen zu verabschieden, dann soll der Kongress auch eine Resolution annehmen, die die Prozedur für eine Spitzenkandidatur regelt.
Diese sieht vor, dass in einer nächsten Etappe, Anfang März, die Bezirkskongresse die Listenplätze eins und zwei mit jenen vier Politikerpaaren besetzen, die die Grünen-Listen in den vier Wahlbezirken anführen. Für den 28. März ist dann ein außerordentlicher Parteitag anberaumt, auf dem der/die nationale Spitzenkandidat(in) gekürt wird. Er/Sie gehört zu den vier Paaren, die die Bezirkslisten anführen.
Darüber hinaus habe die Partei auch die weiteren Etappen zur Listenbesetzung festgelegt, so Co-Parteichef Meris Sehovic gegenüber dem „Luxemburger Wort“. Bis zum 16. Juni können Bewerbungen für eine der vier Listen eingereicht werden; am 1. Juli sollen dann die vollständigen Listen mit allen 60 Kandidaten für die Chamberwahlen verabschiedet werden.
Am Montag hatte Vize-Premier François Bausch, der als politischer Ziehvater von Sam Tanson gilt, die Justiz- und Kulturministerin im RTL-Interview als Spitzenkandidatin für die Grünen ins Spiel gebracht. Der Exekutivrat der Partei habe den Vorstoß von Bausch Anfang der Woche erörtert und einstimmig gutgeheißen, unterstreicht Meris Sehovic. Auch die Fraktion stehe hinter der Idee der Spitzenkandidatur, ergänzt der Co-Parteivorsitzende.
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