Staatsrat legt Einspruch ein
Staatsrat legt Einspruch ein
(DS). - Als Beschäftigungsminister Nicolas Schmit Mitte Juni seinen Gesetzesentwurf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit vorstellte, war er zuversichtlich, dass das Parlament den Text noch vor der Sommerpause verabschieden würde.
Doch nun hat der Staatsrat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Zwar brauchte die Hohe Körperschaft nicht einmal einen Monat, um ihr Gutachten zu schreiben, doch zufrieden ist sie nicht. Gleich zu Beginn monieren die Räte, dass der Beschäftigungsminister zwei ähnliche Gesetzesentwürfe gleichzeitig auf den Instanzenweg geschickt hat. Beide Texte, mit denen die Arbeitslosigkeit bekämpft werden soll, sollen zum Teil die gleichen Artikel des Arbeitsgesetzbuches abändern.
Verwirrung
Dies führe zu einer unnötigen Konfusion, kritisiert der Staatsrat, der es lieber gesehen hätte, wenn Minister Schmit seinen ersten Entwurf vom 28. Oktober 2016 abgeändert hätte, anstatt einen zweiten Text ins Parlament zu bringen.
Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, legte der Rat am Dienstag beide Gutachten gemeinsam vor. Der Entwurf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit (7149) kassiert drei „oppositions formelles“, der Text vom Oktober (7086), mit dem der Arbeitsminister ein ganzes Bündel von Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit lanciert, zwei. Ob das Gesetzesprojekt, mit dem die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft werden soll, wie geplant noch vor Mitte Juli verabschiedet werden kann, ist fraglich. Der Beschäftigungsausschuss kommt am 12. Juli zusammen, die letzte Plenarsitzung ist für den 19. Juli geplant. Allerdings liegen die Gutachten der Berufskammern noch nicht vor.
Feste Jobs statt Beschäftigungsmaßnahmen
In dem Gesetzentwurf, den Minister Schmit im Juni präsentiert hatte, geht es darum, Langzeitarbeitslosen wieder dauerhaft in Lohn und Brot bringen. „Anstatt die Arbeitslosigkeit zu finanzieren, werden wir in die Arbeit investieren“, so die zentrale Botschaft des Beschäftigungsministers. So lange die Betroffenen nämlich nur dank einer Beschäftigungsmaßnahme eine vorübergehende Anstellung finden, gelten sie weiter als Arbeitslose.
Im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit sucht Schmit den Schulterschluss mit den Kommunen. Im Visier hat er vor allem die Jobs, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der Beschäftigungsmaßnahmen von den Gemeinden oder von staatlichen Stellen geschaffen wurden. Es handelt sich vor allem um die sogenannten OTI-Jobs (Occupation Temporaire Indemnisé). Sie sollen nun in „echte Arbeitsstellen“ mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden. „Die Arbeit ist da. Oft wird aber aus finanziellen Erwägungen kein neuer Job geschaffen“, erklärt der Minister.
In einer ersten Phase arbeitet das Beschäftigungsministerium hauptsächlich mit den elf im Gemeindesyndikat Pro-Süd zusammengeschlossenen Kommunen zusammen. Auch andere Gemeinden sind willkommen, einige haben auch bereits Interesse angemeldet.
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