Staatsrat lässt neues Covid-Gesetz passieren
Staatsrat lässt neues Covid-Gesetz passieren
Einen formellen Einwand spricht der Staatsrat in seinem Gutachten zum neuen Covid-Gesetz nicht aus. Allerdings gibt es in einigen Punkten durchaus Kritik. So wirft die Hohe Körperschaft die Frage auf, weshalb die schärferen Maßnahmen nicht direkt über Änderungsanträge in das zweite Covid-Gesetz eingeschrieben wurden, das erst am 17. Juli in Kraft getreten war. Schon zum damaligen Zeitpunkt habe sich abgezeichnet, dass strengere Vorschriften unausweichlich sein würden.
Der Staatsrat hält auch fest, dass die Einschränkungen im privaten Bereich deutlich strenger gefasst wurden, dass sich für das Gaststättengewerbe aber nichts ändert. In der Horesca-Branche wurden lediglich die Sanktionen verschärft.
Darüber hinaus hat der Staatsrat vor allem juristische Bedenken. Der Begriff „événements à caractère privés“ sei nicht klar genug formuliert, heißt es beispielsweise in dem Gutachten. So wie der Text verfasst sei, könnte man annehmen, dass die Beschränkung auf zehn Personen nur gilt, wenn die private Zusammenkunft auf Einladung erfolgt.
Um den parlamentarischen Prozess zu beschleunigen - das neue Gesetz soll bereits am Donnerstag verabschiedet werden - liefert der Staatsrat erneut die Textvorschläge mit. So soll klarer definiert werden, dass die Begrenzung auf zehn Personen sich explizit auf die Menschen bezieht, die nicht zum Haushalt gehören. Die Hohe Körperschaft gibt in dem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass es für die Ordnungskräfte schwierig sein wird, die Vorschrift im privaten Raum zu kontrollieren und gegebenenfalls zu ahnden.
Was nun die Aufhebung der Quarantäne nach einem negativen Testergebnis durch den Santé-Direktor betrifft, wirft die Hohe Körperschaft die Frage auf, ob der Bescheid formell erfolgen muss, oder ob eine einfache Benachrichtigung ausreicht.
Die schärferen Sanktionen im Horeca-Bereich beanstandet die Hohe Körperschaft nicht, allerdings raten die Räte auch in diesem Punkt zu einer klareren Formulierung. Das gilt auch für die neuen Bestimmungen, dass im Fall wiederholter Zuwiderhandlungen, die speziellen Covid-Beihilfen für die Betriebe zurückerstattet werden müssen.
Zu schnell, inkohärent und unpräzise
Ähnlich argumentiert auch die Menschenrechtskommission in ihrem Gutachten. Sie moniert die Schnelligkeit, mit der der Entwurf 7634 die parlamentarischen Hürden nehmen muss. Für fundierte Gutachten bleibe kaum Zeit. Vor allem aber wirft sie, ähnlich wie der Staatsrat, die Frage auf, wieso das zweite Covid-Gesetz noch Hals über Kopf verabschiedet wurde, obwohl sich bereits zum damaligen Zeitpunkt abzeichnete, dass der Text schon wieder obsolet war.
Die Restriktionen im aktuellen Gesetzentwurf seien nicht kohärent, so die Menschenrechtskommission. Im privaten Umfeld seien Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen verboten, im Horesca-Bereich seien sie hingegen möglich. Die CCDH kritisiert auch, dass der Begriff „charactère privé“ ist nicht klar genug definiert ist. Zudem sei es für die Polizei schwierig, die neuen, mit Sanktionen belegten Bestimmungen auch durchzusetzen.
Gut findet die Kommission hingegen, dass die Regierung mehr Wert auf die Sensibilisierung der Bevölkerung legen will.
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