Staatsrat kippt Reglement zur Psychotherapie
Staatsrat kippt Reglement zur Psychotherapie
Zurück auf Los, sagt der Staatsrat mit einem Paukenschlag in seinem Gutachten zur großherzoglichen Verordnung, mit der Sozialminister Romain Schneider (LSAP) die Beziehung der seit 2015 gesetzlich anerkannten Psychotherapeuten zur CNS regeln wollte. Nun muss wieder verhandelt werden.
Erstmals hatte das Ministerium auf diese Möglichkeit zurückgegriffen, die seit der Gesundheitsreform 2011 besteht: Werden sich die Berufsgruppe und die CNS bei den Verhandlungen über eine Konvention zur Kostenübernahme der Leistungen nicht einig, können die „obligatorischen Elemente“ über eine Verordnung geregelt werden.
Im Januar 2018 hatten die Gespräche zwischen der Fapsylux (Fédération des associations représentant des psychothérapeutes au grand-duché de Luxembourg) und der CNS begonnen, nach sechs Monaten wurden sie als gescheitert und mit Ablauf der Mediation im Dezember als beendet erklärt. Am 29. November 2019 bekam der Staatsrat die großherzogliche Verordnung zur Begutachtung - und streicht nun die wesentlichen Elemente heraus.
Psychotherapeuten sind laut Gesetz autonom
Denn den offiziell zugelassenen Psychotherapeuten wird in ihrem Gesetz garantiert, ihren Beruf autonom und ohne Einschränkungen ausüben zu können. Die Verordnung begrenze aber ihr Betätigungsfeld, indem eine Reihe an zusätzlichen Bedingungen gestellt werden, die der Psychotherapeut einhalten muss, um CNS-gängige Leistungen anbieten zu können, moniert die Hohe Körperschaft.
Dass der Patient die Psychotherapie von einem Arzt verschrieben bekommen haben muss, der auch einen Behandlungsplan, der von der CNS genehmigt werden muss, verfasst hat, widerspreche dem Sinn des Sozialgesetzes, schreibt der Staatsrat.
Tatsächlich gibt es die ärztliche Verschreibungspflicht für verschiedene Dienstleister, wie Physiotherapeuten oder Labore - sie wurde dann im Vorfeld aber auch in der Konvention zwischen den Partnern entsprechend verhandelt. Der Staatsrat verweist bei den Psychotherapeuten darauf, dass hier die Verordnung es vorschreiben soll.
Nur administrative Regeln in Verordnung möglich
Diese dürfe aber laut Gesetz nur die gesetzlich aufgezählten „dispositions obligatoires“ einer Konvention regeln, die man strikt im Sinne des Wortes interpretieren müsse. Keine dieser obligatorischen Bestimmungen gebe irgendwelche Einschränkungen für die Rückerstattung psychotherapeutischer Leistungen her.
Es seien rein administrative Modalitäten, wie die Art der Datenübertragung, die Verpflichtung, sich an die Nomenklatur und an die Zinsbestimmungen beim tiers payant zu halten oder auch an die Vorschriften über den Ort, an dem Leistungen erbracht werden dürfen.
Keines dieser Elemente erlaube es, in die Verordnung Bestimmungen aufzunehmen, die die Behandlung auf eine ärztlich verschriebene beschränken, die die Psychotherapeuten dazu verpflichten, der CNS vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu präsentieren oder die Kategorie der psychischen Störungen definieren zu müssen, die zu einer Kostenübernahme führen kann. Letzteres müsse in der Nomenklatur festgelegt werden.
Nach Artikel 3 der Verordnung muss der Psychotherapeut der CNS einen Behandlungsplan für den Patienten präsentieren, welcher ihm vorher eine ärztliche Überweisung mitsamt Diagnose der psychischen Störung, der Zahl der Sitzungen und der Dauer der Therapie überreicht hat. Nach der Behandlung muss er einen Behandlungsbericht erstellen, der dann auf elektronischem Weg an die CNS übermittelt werden muss.
„Von all diesen Vorschriften gehört nur die, die präzisiert, dass alles, was kommuniziert wird auf elektronischem Weg geschehen muss, zu den obligatorischen Bestimmungen, die in der Verordnung geregelt werden können“, schreibt der Staatsrat. Auf dieselbe Weise kippt er auch alle weiteren Artikel, die sich auf die Behandlungsprozedur beziehen.
Konvention und Nomenklatur parallel verhandeln
Denn das übersteigt den Rahmen dessen, was eine solche Verordnung regeln darf und ist dem Gesetz vorbehalten. Mit anderen Worten: Die Verordnung ist verfassunsgwidrig. „Wir sind bereit für neue Verhandlungen“, sagt die Präsidentin der Fapsylux, Delphine Prüm auf Nachfrage. „Wir wollen die Gespräche über die Konvention dort fortsetzen, wo sie unterbrochen wurden und parallel gleich die Nomenklatur mit verhandeln.“
Wir wollen die Gespräche über die Konvention dort fortsetzen, wo sie unterbrochen wurden.
Delphine Prüm
Die Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die mentale Gesundheit ist und dass sie nicht von der physischen getrennt werden kann. "Aufgrund des Gutachtens des Staatsrats können wir jetzt ganz schnell vorankommen. Das ist in der aktuellen Situation auch dringend nötig, damit die psychischen Belastungen schnell behandelt werden und sich nicht zu chronischen Erkrankungen entwickeln", erklärt Prüm.
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