Staatsbeamtenkammer kritisiert Solidaritéitspak-Gesetzentwurf
Staatsbeamtenkammer kritisiert Solidaritéitspak-Gesetzentwurf
Die Staatsbeamtenkammer CHFEP sieht den Gesetzentwurf zu den in der Tripartite beschlossenen Maßnahmen kritisch. Im Entwurf seien derart viele Ungenauigkeiten zu beanstanden, dass die Plenarversammlung der CHFEP nur unter ausdrücklichem Vorbehalt dem Gesetzesentwurf zustimmen könne. Die CHFEP kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass verschiedene Punkte des Abkommens nicht sinngetreu in den Gesetzesentwurf eingeschrieben worden seien.
Keine Indextranche darf verloren gehen
Dies treffe insbesondere auf die Regelung zu, welche besage, dass nur eine Indextranche pro Jahr ausbezahlt werden dürfe, jeweils am 1. April 2023 und 2024.
Das Szenario, wonach die Inflation die Preise derart hochtreiben könnte, dass schon im Jahr 2022 ein weiterer Ausgleich an die Arbeitnehmer nötig würde, sei von der Regierung nicht berücksichtigt worden, kritisiert die CHFEP und beharrt auf der Forderung nach einer klaren Regelung im Gesetz, „welche garantiert, dass keine Indextranche wegfallen gelassen wird, unabhängig davon, wann sie fällig wird“.
Verpflichtung zur Einberufung einer neuen Dreierrunde
Die CHFEP erinnert des Weiteren daran, dass die Regierung sich ausdrücklich dazu verpflichtet habe, eine neue Tripartite-Sitzung einzuberufen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche und soziale Lage verschlechtert oder eine zusätzliche Indextranche im Jahr 2023 ausgelöst wird. Diese Verpflichtung müsse auch gelten, sollte sich die wirtschaftliche und soziale Lage schon 2022 verschlechtern oder eine zusätzliche Indextranche in diesem Jahr fällig werden.
Ungleiche Solidarität
Die CHFEP kritisiert des Weiteren, dass der Steuerkredit ungerecht sei, da er – bei gleichem Einkommen – Haushalte mit zwei Lohnempfängern gegenüber Haushalten mit einem Lohnempfänger begünstige. Die CHFEP bemängelt weiter, „dass auch jene Betriebe von der Verschiebung der Indextranche profitieren, die in den letzten Wochen medienwirksam von ihren beeindruckenden Gewinnen von sich reden machten“. Auch das sei nicht im Sinne des sogenannten „Solidaritéitspak“.
Überarbeitung unabdingbar
Die Staatsbeamtenkammer fordert, dass der Text überarbeitet wird, „um den dem Abkommen zugrunde liegenden Beweggründen gerechter zu werden, und um allen bei der Umsetzung des künftigen Gesetzes implizierten Parteien mehr Rechtssicherheit zu bieten“.
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