Sozialleistungen: Ziele und fehlende Zahlen
Sozialleistungen: Ziele und fehlende Zahlen
Von Bérengère Beffort
„Der Staatshaushalt ist nicht nur ein Budget des finanziellen AAA, es ist auch ein Budget des sozialen Triple-A“, hatte Finanzminister Pierre Gramegna bei der Präsentation der Haushaltsvorlage für 2016 betont. Dem Etatentwurf verlieh er somit unmittelbar eine Bestnote.
Den Begriff des „Triple A“ hatte der Minister nicht zufällig gewählt. Es sollte die Messlatte und Ziele verdeutlichen, die sich die Regierung auf sozialer Ebene setzt. Zugleich sollte es den Eindruck vermitteln, dass gegen das Budget nichts einzuwenden ist, weil „die Hälfte aller öffentlichen Ausgaben von 16,7 Milliarden Euro" soziale Ziele verfolgen. Eine ansehnliche Summen also, unter anderem für „konkrete Maßnahmen, die den Familien und Kindern zugutekommen, die es am meisten brauchen“, wie der Minister sagte.
Das "soziale Triple A" und die Familien
Er wollte die Prioritäten erneut in den Köpfen verankern „Die Regierung investiert massiv in die Zukunft der Kinder“, wiederholte Pierre Gramegna das Bestreben der Dreierkoalition. Dabei nannte er die Reform des Kindergeldes, die man nicht losgelöst, sondern „im Zusammenspiel mit dem neuen Elternurlaub und den Neuerungen bei den Chèques-services“ in Betracht ziehen solle.
Blickt man in den Etatentwurf 2016, sind diese „massiven Investitionen“ nicht ganz nachzuvollziehen. Nicht weil die Summen gering wären, sondern weil es entsprechende Angaben zum Kindergeld, zum Elternurlaub und zur neuen Schulanfangzulage noch gar nicht gibt. Die damit einhergehenden Gesetzestexte sind zum Teil auf dem Instanzenweg oder werden zurzeit als Vorentwurf mit den Sozialpartnern abgestimmt. So lange die Gesetze nicht vom Parlament absegnet wurden, so lange werden die gepriesenen sozialen Engagements im Budget also nicht greifbar sein.
Budget beinhaltet nicht neue Familienleistungen
Ein Beispiel: In der aktuellen Fassung des Etatentwurfs, an der die Abgeordneten sowie der Berichterstatter zurzeit arbeiten, sind 37,1 Millionen Euro für die Schulanfangzulage angeführt. Diese Summe bezieht sich allerdings auf die jetzige Gesetzgebung. Die Regierung hat die neuen Beträge von 115 Euro (für Kinder unter 12 Jahre) und 235 Euro (für Kinder über 12 Jahre) schon bekannt gegeben und ein entsprechender Gesetzestext liegt dem Parlament vor. Doch der finanzielle Impakt der Reform wird erst im Budget beigefügt, wenn das Gesetz gestimmt ist. Vorgesehen ist, dass die Reform des Kindergeldes und der Schulanfangzulage zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Entsprechende Änderungen im Staatshaushalt müssten also folgen.
Bis auf Weiteres sieht die Haushaltsvorlage noch einen Budgetposten von 224 Millionen für den Kinderbonus vor. Gewusst ist auch hier, dass der „Boni pour enfant“ bald der Vergangenheit angehört und im neuen Kindergeld integriert wird. Der Budgetposten gilt eher als Sicherheit, falls sich das neue Gesetz verzögert.
Warten auf den neuen Elternurlaub
Deutlich ist das Ende der Mutterschafts- und Erziehungszulage. Beide Zulagen sind seit Juni 2015 abgeschafft. Die Erziehungszulage läuft für die bisherigen Bezieher aus. Im Budget 2016 sind noch 29 Millionen Euro vorgesehen. Inwiefern der neue Elternurlaub, der ein grundlegendes Umdenken in der Familienpolitik darstellt und auf die Abschaffung beider Zulagen folgt, zu Buche schlagen wird, bleibt aber noch abzuwarten.
Insgesamt steht 2016 der Familienkasse (CNPF) ein Budget von einer Milliarde Euro zu. Zur offiziellen „Zukunftskasse“ avanciert die Familienkasse übrigens wenn das Gesetz zum Kindergeld verabschiedet ist. Bis auf Weiteres ist das Ministerium für Bildung, Kindheit und Jugend für die Chèques-services zuständig.
Für die Betreuung von Kindern mit Dienstleistungschecks sieht die Regierung 313 Millionen Euro im Jahr 2016 vor. 75 Millionen Euro fließen in den Ausbau der Einrichtungen. Auf Nachfrage hin meinte Ressortminister Claude Meisch, dass „Neuerungen“ bei den Chèques-services als Anpassung an die generelle Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu verstehen sind. Wie diese regelmäßige (vom OGBL und LCGB geforderte) Anpassung bei den Chèques-services und beim Kindergeld ausgerichtet wird, bespricht die Regierung zurzeit mit den Gewerkschaften. Die angedachten kostenlosen Stunden für eine zweisprachige Frühförderung in den Kitas ab 2017, würden jedenfalls keine negative Auswirkung auf den Betrag der Chèques-services haben, versicherte Minister Claude Meisch.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
