Sozialer Wohnungsbau: Abwesenheit einer Strategie
Sozialer Wohnungsbau: Abwesenheit einer Strategie
Am Montagmorgen wurde dem Haushaltskontrollausschuss der Sonderbericht des Rechnungshofes zum Thema sozialer Wohnungsbau vorgestellt. Die Experten der Cour des comptes haben zu diesem Zweck vier Säulen der Regierungsstrategie untersucht: Die Definition des Konzeptes "soziales Wohnen", der Bedarf an sozialen Wohnungen, das staatliche Wohnungsbauprogramm sowie die institutionellen Instrumente im Bereich sozialer Wohnungsbau. Untersuchungszeitraum für die Studie waren die Jahre 2008 bis 2017.
Ungenaue Definitionen, ungenaue Ziele
Erstes Fazit der Studie ist die Tatsache, dass es keine genaue Definition gibt, was eigentlich sozialer Wohnungsraum ist. Das Fehlen einer genauen Definition macht eine kohärente Wohnungsbaupolitik natürlich schwierig, so das weitere Fazit. Der Rechnungshof gibt die Empfehlung, alle bisherigen Definitionen zu bündeln und zu einer normierten Definition zusammenzuführen.
Der Rechnungshof bemängelt weiter, dass es kein genaues Inventar in Sachen sozialer Wohnungsraum gibt, was es natürlich erschwert, den genauen Bedarf an zu errichtenden Wohnungen zu ermitteln. Der Bericht lobt deshalb auch das Vorhaben des Wohnungsbauministeriums, eine genaue Datenbank anzulegen. Gleichzeitig wird empfohlen, eine Studie auszuarbeiten, die den künftigen Bedarf an sozialem Wohnungsraum genau ermittelt.
Wirkungslosigkeit
Obwohl das Budget für sozialen Wohnungsraum seit 2016 stark angestiegen ist, hat der Rechnungshof keine wirkliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt ausgemacht. Grund hierfür sei das Fehlen einer klaren Strategie, wie es im Sonderbericht heißt. Die einzige Strategie, die der Rechnungshof ausfindig machen konnte, war das Programm zum Erbauen von Gebäude- und Wohnkomplexen.
Das von der Regierung investierte Geld hat dadurch seine Wirkung verfehlt. Der Rechnungshof spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass sich die Regierung realistischere Ziele setzt, was das Errichten von Wohneinheiten anbelangt.
Darüber hinaus stellt der Rechnungshof fest, dass die gesetzliche Bestimmung, die die Realisierung von zehn Prozent der Mietwohnungen pro Projekt im Rahmen des gesamten Bauprogramms vorsehen, nicht eingehalten wurde. Deshalb empfiehlt der Rechnungshof sowohl die Überarbeitung des staatlichen Wohnungsbauprogrammes sowie die dringende Ausarbeitung einer nationalen Strategie für den sozialen Wohnungsbau.
Die Instrumente sind da
Schließlich geht aus dem Spezialbericht des Rechnungshofes hervor, dass es zwar eine Reihe von Instrumenten in Luxemburg gibt, die den Wohnungsbau ankurbeln könnten, jedoch nicht wirksam eingesetzt werden.
So werden etwa das Baulückenprogramm, das Vorverkaufsrecht für Immobilien oder die Konstruktion von Wohnungsraum zu erschwinglichen Preisen nicht wirksam genug eingesetzt. Außerdem sieht der Rechnungshof Nachholbedarf bei den Gemeinden: Die angekündigte Plattform für einen besseren Austausch zwischen Wohnungsbauministerium und Gemeinden wurde nicht umgesetzt. Eine solche Struktur könnte jedoch den sozialen Wohnungsbau erleichtern, so der Bericht des Rechnungshofes.
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