Sonderregelung für die Kathedrale und die Basilika
Sonderregelung für die Kathedrale und die Basilika
(DS) - Einen Tag nachdem das Kabinett grünes Licht gegeben hatte, kommen die Verantwortlichen der Regierung, des Bistums und der Kirchenfabriken der Kathedrale und der Basilika am Donnerstagnachmittag im Staatsministerium zusammen, um die Konventionen zur künftigen Finanzierung der beiden Kirchen zu unterschreiben.
In Zukunft werden sich der Staat und die Gemeinde Luxemburg die Kosten für den Unterhalt der Kathedrale teilen. Die Unterhaltskosten für die Basilika gehen zur Hälfte zu Lasten der Staates, die Gemeinde Echternach und der neue Kirchenfonds übernehmen jeweils ein Viertel der anfallenden Kosten.
Für die Regierung unterzeichnet Staats- und Kultusminister Xavier Bettel die Konventionen, für die katholische Kirche unterzeichnet Erzbischof Jean-Claude Hollerich. Für die Gemeinden Luxemburg und Echternach setzen die Bürgermeister Lydie Polfer (DP) und Yves Wengler (CSV) ihre Unterschriften unter die Dokumente. Auch die Mitglieder der beiden Kirchenfabriken werden an der Unterzeichnung teilnehmen.
Im Zuge der angestrebten Neuordnung der Verhältnisse zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften hatten sich die Regierung und die katholische Kirche im Januar 2015 auf die Abschaffung der Kirchenfabriken und die Schaffung eines gemeinsamen Fonds verständigt. Der Fonds wird in Zukunft die Besitztümer der Kirche verwalten. Er wird dezentral vom Bistum verwaltet.
Die Kofinanzierung des Fonds durch die Gemeinden ist ausdrücklich untersagt. Allerdings hält der Gesetzentwurf, den Innenminister Dan Kersch im August eingebracht hatte, explizit fest, dass die Kathedrale und die Basilika in Echternach wegen ihrer nationalen Bedeutung einen Sonderstatus erhalten werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden und die Kirchenfabriken sich bis spätestens zum 1. Januar 2017 einigen sollen, wem die Kirchengebäude gehören werden. Die Einigung muss in Konventionen festgehalten werden. Eigentlich sollte das Gesetz bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Doch das Gutachten des Staatsrats lässt auf sich warten und der parlamentarische Innenausschuss hat noch nicht mit den Arbeiten an dem Text begonnen.
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