„Sollte der Staatsrat dieselben Kompetenzen behalten?"
„Sollte der Staatsrat dieselben Kompetenzen behalten?"
(BB) - Die Regierung hatte es im ersten Kapitel des Koalitionsabkommen betont: Es soll ein "demokratisches Renouveau" geben. Dabei will sie nicht nur die Verfassung ändern, sondern die Arbeitsweise und Nominierungsprozedur der "Hüter" der Verfassungskonformität überarbeiten.
Die Reform ist heikel. Wird die Rolle des Staatsrats zu vage definiert, wird die Arbeit der Räte zu sehr eingedämmt, droht dies das gesamte politische System zu schwächen.
Eine erste Diskussionsphase zwischen der Regierung, dem Parlament und dem Staatsrat hat bereits stattgefunden. Ihre Meinung haben die parlamentarischen Fraktionen dann in diesen Tagen in einem Fragenkatalog einbringen können. 16 Punkte standen zur Diskussion, wobei die Themenstellung recht offen gehalten war.
16 Fragen für die Zukunft
Zunächst geht es um die Rolle des Staatsrats und die Frage, ob er seine aktuellen Kompetenzen erhalten soll. Die Abgeordneten konnten jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ antworten, und eine kleine Bemerkung beifügen. „Teilen Sie die Ansicht, dass der Staatsrat nicht als zweite Kammer betrachtet werden soll?“, lautet eine weitere, etwas suggestiv formulierte Frage. Fast liegt die Antwort schon in der Fragestellung.
Bei der Zusammensetzung des Staatsrats wird erwägt, ob es angebracht ist, es bei 21 Räten zu belassen; ob lediglich die Hohe Körperschaft ein Kandidatenprofil für einen freien Posten bestimmen soll, ob es ebenso viele weibliche wie männliche Räte geben müsse (die Frauenquote liegt zurzeit bei 28,6 Prozent), und ob die Mandatsdauer von 15 auf zwölf Jahre herabgesetzt werden könnte. Eine längere oder kürzere Mandatsdauer stand nicht zur Wahl.
Wer bestimmt, wer im Staatsrat sitzt?
Die Ernennungsprozedur zählt zu den umstrittensten Punkten. Im Fragebogen konnten die politischen Fraktionen das aktuelle System entweder bestätigen oder die Hohe Körperschaft selbst aus dem Nominierungsprozess ausschließen. So könnten künftig das Parlament und die Regierung beziehungsweise nur das Parlament die Räte bestimmen. „Sollte das Vorschlagsrecht nur noch dem Parlament obliegen, bekäme der Staatsrat eine völlig andere Ausrichtung. Eine solche Vorgehensweise wäre mit jener des Senats in Frankreich gleichzustellen“, hatte der Präsident des Staatsrats, Victor Gillen, unlängst zu bedenken gegeben.
Nicht zuletzt geht es auch darum, ob die Zusammensetzung des Staatsrats im Verhältnis zur Sitzverteilung im Parlament stehen soll. Jedes Mitglied des Staatsrats kann einer politischen Couleur zugerechnet werden, und an sich ist ein ähnliches Kräfteverhältnis wie im Parlament angedacht. Bezieht man sich auf das Ergebnis der jüngsten Landeswahlen, ist das derzeit nicht der Fall. Die ADR sowie Déi Lénk waren übrigens als politische Strömung noch nie im Staatsrat vertreten.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
