So will die Regierung den Mittelstand entlasten
So will die Regierung den Mittelstand entlasten
(ml/ks) - Die Regierung hat am Morgen ihre Pläne für eine Steuerreform vorgestellt. Es handele sich um eine sozial gerechte Reform, aus der die Bürger, die Familien und die Betriebe Nutzen ziehen würden, sagte Premierminister Xavier Bettel.
Die Reform fußt auf vier Prinzipien: die finanzielle Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Selektivität und Wettbewerbsfähigkeit. Fünf Maßnahmen betreffen den Wohnungsbau.
Staatsminister Bettel, Wirtschaftsminister Etienne Schneider, Justizminister Félix Braz und Finanzminister Pierre Gramegna gaben bei einer Pressekonferenz in Schloss Senningen bekannt, dass folgende Punkte angepasst werden sollen:
- Die Steuertabelle wird völlig neu gestaffelt. Menschen mit einem niedrigen Einkommen werden weniger belastet. Der Tarif der Einkommenssteuer wird gestreckt. Der Satz von 39 Prozent, der zurzeit für eine Privatperson ab einem Jahreseinkommen von rund 41.500 Euro gilt, soll künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von 45.897 Euro angewendet werden. In der Steuerklasse 2 bezahlen z. B. Personen, die den Mindestlohn beziehen, keine Steuern. Ein Haushalt, der über 8.000 Euro im Monat verfügt, bezahlt künftig rund 15 Prozent weniger Steuern als derzeit.
- Die vorübergehende 0,5 Prozent Haushaltsausgleichssteuer wird im kommenden Jahr abgeschafft. Sie wird auch nicht durch eine andere Steuer ersetzt.
- Einführung des Spitzensteuersatzes von 41 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro und 42 Prozent ab 200.000 Euro in der Steuerklasse 1.
- Verdopplung des Steuerkredits von jährlich 300 auf 600 Euro. Der "Crédit d'impôt" wird sozial gestaffelt. Ab einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro erhält man künftig nicht mehr den vollen Betrag.
- Der Steuerkredit für alleinerziehende Eltern wird von 750 auf 1.500 Euro pro Jahr verdoppelt. Auch hier tritt ab einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro eine soziale Staffelung in Kraft. Für Alleinerzieher mit unqualifizierten Mindestlohn steigt der "crédit d'impôt" von 1050 auf 2.100 Euro.
- Die Individualisierung der Steuer für Verheiratete wird zum 1. Januar 2018 eingeführt. Damit niemandem ein Nachteil entsteht, wird sie optional. Sowohl die Einwohner Luxemburgs als auch die Grenzgänger können diese Möglichkeit nutzen.
- Die Ausgaben für die private Altersvorsage, die bei der Steuer abgesetzt werden können, werden unabhängig vom Alter bei 3000 Euro liegen. Die Altersstaffelung bei den Freibezügen für Zusatzpensionen wird abgeschafft.
- Ausgaben für Bausparverträge können künftig nicht mehr nur bis zu einer Höhe von 672 Euro, sondern bis zu 1344 Euro abgesetzt werden. Die "valeur locative" wird abgeschafft.
- Um das Angebot im Bereich des Wohnungsbaus anzukurbeln, soll ab dem 1. Juli der Gewinn, der durch den Verkauf von Immobilien entsteht, mit einem Viertel statt wie bisher mit der Hälfte des geltenden Steuersatzes besteuert werden. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die bis Ende kommenden Jahres gilt.
- Die Quellensteuer auf Zinserträge wird von zehn auf 20 Prozent verdoppelt.
- Die Regierung will mit der Steuerreform auch Anreize für die umweltfreundliche Mobilität schaffen. Für die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen und elektrischen Fahrrädern werden Freibeträge eingeführt. Bei Elektro- und Wasserstoffautos beträgt dieser 5.000 Euro, bei den E-Bikes und Pedelecs 300 Euro.
- Auch die Betriebe werden entlastet: 2017 wird der Satz der Körperschaftssteuer von 21 auf 19 Prozent gesenkt. Ab 2018 gilt ein Satz von 18 Prozent.
Der Satz der Körperschaftssteuer wird für Unternehmen, bei denen die zu versteuernde Summe unter 25.000 Euro liegt, wird von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Durch diese Maßnahme sollen insbesondere Start-ups gefördert werden.
- Die SOPARFI-Steuer (Minimalsteuer für Finanzierungs- und Beteiligungsgesellschaften) wird von 3.210 Euro auf 4.850 Euro erhöht.
- Der Kampf gegen den Steuerbetrug wird vorangetrieben. Im Visier sind sowohl die Privatpersonen als auch die Unternehmen. Der "droit pénal" wird einer Reform unterzogen. Die Steuerverwaltung und das "Enregistrement" werden personell aufgestockt.
Laut Finanzminister Pierre Gramegna erreichen die Steuererleichterungen zwischen 400 und 500 Millionen Euro pro Jahr. Möglich sei dies durch die Maßnahmen des Zukunftspaks. Die "Schuldenspirale" sei gestoppt worden. Hilfreich sei zudem das Wirtschaftswachstum und der Kampf gegen Steuerbetrug, der zu weiteren Einnahmen führe. Gramegna ist zuversichtlich, dass Luxemburg die Kriterien des EU-Stabilitäts- und Wachstumspaktes erfüllen wird.
„Mit dieser Reform machen wir einen großen Schritt, um dem Armutsrisiko von Alleinerziehenden entgegenzuwirken“, sagte Etienne Schneider (LSAP). „Es ist eine moderne und gerechte Steuerreform“, erklärte er mit Verweis auf die Einführung der optionalen getrennten Veranlagung von Ehepartnern. Nun müssten die Vorschläge mit den Sozialpartnern besprochen werden.
Justizminister Félix Braz (Déi Gréng) sagte, die Regierung reagiere mit dieser Steuerreform auf die Probleme in der Gesellschaft. Die Verdoppelung des Steuerkredits sei wesentlich. Die Herabsetzung der Körperschaftssteuer für kleine Betriebe solle die Gründung von Ein-Euro-Gesellschaften begünstigen. Als „Durchbruch“ bezeichnete er die ökologischen Elemente der Reform, zum Beispiel im Hinblick auf die neue Dienstwagenregelung.
Premier Xavier Bettel stellte klar, dass es nicht darum gehe, Geschenke zu verteilen. Die Steuergerechtigkeit sei hierzulande notwendig gewesen. Die Regierung wird nun mit den Sozialpartnern über die Steuerreform diskutieren. Die endgültige Fassung soll am 26. April im Rahmen der Erklärung zur Lage der Nation dem Parlament vorgelegt.
Die Regierung stellt eine Internetseite mit Informationen zur Steuerreform zur Verfügung.
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