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So viel wie nötig und so wenig wie möglich
Politik 2 Min. 04.01.2018 Aus unserem online-Archiv
Prostitutionsgesetz

So viel wie nötig und so wenig wie möglich

Prostitution wird laut dem neuen Gesetz in Luxemburg legal bleiben.
Prostitutionsgesetz

So viel wie nötig und so wenig wie möglich

Prostitution wird laut dem neuen Gesetz in Luxemburg legal bleiben.
Foto: Shutterstock
Politik 2 Min. 04.01.2018 Aus unserem online-Archiv
Prostitutionsgesetz

So viel wie nötig und so wenig wie möglich

Pol SCHOCK
Pol SCHOCK
Durch ein neues Gesetz soll das Phänomen der Prostitution eingedämmt, aber nicht verboten werden. Der Oppositionspolitiker Gilles Roth (CSV) stört sich jedoch an den polizeilichen Befugnissen, die das Gesetz vorsieht.

(ps) - Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution, der Zuhälterei und des Menschenhandels rückt näher. Am Mittwoch hat die Justizkommission der Chamber über die Änderungsvorschläge getagt – voraussichtlich zum letzten Mal. Nun soll das Gesetz nur noch im Gesundheitsausschuss besprochen werden, sagt die Berichterstatterin Josée Lorsché (Déi Gréng). Im Februar will sie ihren abschließenden Bericht vorstellen – dann soll das Gesetz verabschiedet werden.

Justizminister Felix Braz und Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch haben sich dabei für ein Luxemburger Modell des Prostitutionsgesetzes entschieden. Es ist ein Mittelwesen zwischen der liberalen deutschen Gesetzgebung, die Sexarbeit als normales Gewerbe definiert und dem restriktiven „Schwedischen Modell“. In Schweden ist Prostitution verboten – allerdings werden die Kunden für den Kauf von Sex bestraft, die Prostituierten bleiben straffrei.

Prostitution wird  laut dem neuen Gesetz in Luxemburg legal bleiben. Lediglich wenn es sich bei den Prostituierten, um Minderjährige handelt oder um so genannte „personnes vulnérables“ - also um Personen mit psychischen Leiden oder etwa ohne gültige Papiere machen sich die Freier strafbar. Laut Justizminister Braz gehe es darum, die Kunden stärker in Verantwortung zu ziehen und nicht zu kriminalisieren. 

Wir haben einen pragmatischen Ansatz für das Gesetz gewählt.

„Wir haben einen pragmatischen Ansatz für das Gesetz gewählt“, so Berichterstatterin Lorsché. Ein restriktives schwedisches Modell hätte das Phänomen der Prostitution noch weiter in den Untergrund verlagert oder jenseits der Luxemburger Grenzen. Die Politik könne jedoch nicht einfach die Augen verschließen und die Prostitution ignorieren. Allerdings hat die Legalisierung der Prostitution in Deutschland entgegen der Hoffnungen der deutschen Gesetzgeber nicht zu einer Normalisierung der Sexarbeit geführt, sondern zu einer dramatischen Zunahme des Menschenhandels. „Die Situation in deutschen Eroscentern ist nicht hinnehmbar“, so Lorsché.

Uneinigkeit bei polizeilichen Befugnissen

Das neue Luxemburger Gesetz zielt dabei vor allem auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Zuhälterei. Die Polizei soll die Möglichkeit haben, in Zukunft gezielt dagegen vorzugehen. Bei eindeutigen, stichhaltigen und übereinstimmenden Indizien von Zuhälterei kann sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft jedem Ort einen Besuch abstatten. Gebäude, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie Hotels, Kneipen oder Diskotheken, kann die Polizei allerdings bereits bei Feststellung von Prostitution durch Autorisierung der Staatsanwaltschaft besuchen. 

Genau in diesen Punkten waren sich die Abgeordneten in der Justizkommission jedoch uneins. Für die CSV-Mitglieder der Kommission gehen die Befugnisse der Polizei zu weit - vor allem im privaten Raum. Gilles Roth fordert, dass ein Untersuchungsrichter den polizeilichen Besuch in Privathäusern genehmigen soll und nicht die Staatsanwaltschaft. "Ich habe als Jurist ein Problem damit, dass Polizisten ohne die Verfügung eines Untersuchungsrichters in ein Privathaus gehen können, um Prostitution zu kontrollieren, die in Luxemburg nicht verboten ist."

Roth will nicht falsch verstanden werden. Menschenhandel und Zuhälterei müssen bekämpft werden. Aber man könne der Polizei nicht zu viele Mittel geben, nur weil das Ziel besonders edel sei. Kurz: Der Zweck heiligt nicht die Mittel - das Gesetz ist laut Roth unverhältnismäßig im Zusammenhang mit dem Rechtsstaat.

Justizminister Braz kann die Position des CSV-Abgeordneten nicht nachvollziehen. Auf Basis der aktuellen Gesetzeslage könne die Polizei bereits ohne Autorisierung der Staatsanwaltschaft sämtliche Orte besuchen.  "Wir modernisieren, präziseren und verschärfen doch gerade die Kriterien für die Polizei", so Braz. Auch der Staatsrat war in seinem zweiten Gutachten mit entsprechenden Paragraph des Gesetze einverstanden.


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