Schulschwimmen: Sicherheit im Schwimmbecken
(mig) - Laut Gesetz ist der Lehrer für den Schwimmunterricht zuständig und der Bademeister für die allgemeine Sicherheit. Fällt ein Lehrer aus, wird eine Vertretung geschickt, meist ein Lehrbeauftragter aus dem "Pool des suppléants". Doch nicht alle Lehrbeauftragten haben eine Ausbildung in Schwimmpädagogik, in Rettungs- und Reanimationsmaßnahmen. Das Gesetz setzt dies auch nicht voraus. Das großherzogliche Reglement verlangt lediglich Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Bereichen.
Was tun aber, wenn eine Lehrervertretung diese Kenntnisse nicht hat bzw. wenn Zweifel bestehen? In diesem Fall, so der Bildungsminister in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage des DP-Abgeordneten und Walferdinger Bürgermeisters Guy Arendt, könnte die Lehrkraft alternative sportliche Aktivitäten anbieten.
Die Gemeinde Schifflingen hat sich mit der Frage beschäftigt und beschlossen, keinen Lehrbeauftragten ohne spezifische Ausbildung ans Becken zu lassen. "Wir haben unseren Lehrkräften nahe gelegt, eine Ausbildung zu machen und ihnen entsprechende Kurse angeboten", erklärt Paul Weimerskirch, Schulschöffe in Schifflingen.
Tatsächlich liegt es im Ermessen der Gemeinden, wie sie die Dinge regeln wollen. Oberinspektor Guy Strauss meinte auf Nachfrage: "Rechtlich ist nicht geklärt, ob die Lehrkräfte eine spezifische Ausbildung brauchen oder nicht." Er weist aber darauf hin, dass es im Zweifelsfall besser sei, die Lehrperson biete eine andere Aktivität an.