Schrassig oder Dreiborn
Schrassig oder Dreiborn
Seit die Unité de sécurité (Unisec) in Dreiborn im vergangenen November den Betrieb aufgenommen hat, wurde kein minderjähriger Straftäter mehr in die Haftanstalt in Schrassig eingewiesen, so die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag in einem Pressekommuniqué. Damit reagiert sie auf einen offenen Brief, den die Bürgerbeauftragte Claudia Monti am Mittwoch in ihrer Eigenschaft als Kontrolleurin von geschlossenen Anstalten veröffentlicht hatte.
Monti hatte in ihrem Schreiben kritisiert, dass nach wie vor Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ihre Strafe in Schrassig absitzen müssen. Wie die Staatsanwaltschaft weiter betont, datiert die Einweisung der beiden Minderjährigen, die zur Zeit in der Haftanstalt in Schrassig einsitzen, noch auf die Zeit vor dem 1. November 2017. Rein rechtlich ist dies auch weiterhin möglich, denn die aktuelle Gesetzgebung vom 10. August 1992 lässt die Einweisung in das Centre pénitentiaire zu.
Zudem verweist die Generalstaatsanwaltschaft darauf, dass das neue Jugendschutzgesetz, das sich zur Zeit in Ausarbeitung befindet, auch weiterhin in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Inhaftierung von Minderjährigen in der Haftanstalt vorsieht. Der Parquet général verteidigt diese Möglichkeit, denn in einigen sehr schwerwiegenden Fällen, in denen das Gesetz ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren vorsieht, könne durchaus eine Gefahr für die Bevölkerung bestehen.
Wie dem Presseschreiben zu entnehmen ist, handelt es sich bei den beiden Jugendlichen, die zur Zeit in Schrassig untergebracht sind, um Wiederholungstäter, die während des Freigangs gegen die Auflagen verstoßen haben.
Die Unisec im Centre socio-éducatif de l'Etat in Dreiborn ist für maximal zwölf junge Straftäter ausgerichtet. Die Einrichtung soll verhindern, dass Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ihre Strafe im allgemeinen Strafvollzug zusammen mit Erwachsenen absitzen müssen. Die jungen Straftäter, die für mindestens drei Monate von einem Jugendrichter in die Unisec eingewiesen werden, erhalten dort eine individuelle Betreuung, die eine schulische beziehungsweise berufliche Ausbildung umfasst.
Zu der Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Unisec war es gekommen, weil erst das entsprechende Gesetz verabschiedet werden musste.
Claudia Monti verwies in ihrem Brief darauf, dass es keine klare Kriterien gibt, wann ein jugendlicher Straftäter nach Dreiborn in die Unisec kommt, und wann er nach Schrassig geschickt wird. Claudia Monti vetritt die Meinung, dass Minderjährige unter keinen Umständen in den normalen Strafvollzug eingewiesen werden dürfen, weil es dort kaum möglich ist, sie optimal zu betreuen, etwa ihnen eine adäquate schulische Ausbildung anzubieten.
Luxemburg war in der Vergangenheit mehrfach durch internationale Gremien wie dem „Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ des Europarats kritisiert worden, weil Minderjährige zusammen mit Erwachsenen im normalen Strafvollzug untergebracht sind.
Die Unisec in Dreiborn war mit mehrjähriger Verspätung eröffnet worden, weil erst das betreffende Gesetz ausgearbeitet werden musste.
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