Sam Tanson: Neue Kriterien für subventionierten Wohnungsbau
Sam Tanson: Neue Kriterien für subventionierten Wohnungsbau
Um genügend soziale Mietwohnungen zu schaffen, braucht der Staat die öffentlichen und die privaten Bauträger. Doch das Gesetz aus dem Jahr 1979 ist veraltet, nicht mehr an die heutige Zeit angepasst und benachteiligt die öffentlichen Bauträger im Vergleich zu den privaten, so Wohnungsbauministerin Sam Tanson am Montag nach der Sitzung des Wohnungsbauausschusses.
Die öffentlichen Bauträger bekommen weniger Geld vom Staat und haben strengere Mietpreisbedingungen. Fonds du logement und SNHBM liegen bei vier bis fünf Euro pro Quadratmeter. Die privaten Bauträger dürfen maximal zehn Euro pro Quadratmeter verlangen. Das möchte Wohnungsbauministerin Sam Tanson (Déi Gréng) ändern, mit einem neuen Gesetz. Es soll in zwei Jahren vorliegen.
Die privaten Bauträger mit ins Boot zu bekommen, ist allerdings nicht so einfach, denn der subventionierte Mietwohnungsmarkt muss sich für sie irgendwie lohnen. Sam Tanson ist daran gelegen, dass die vom Staat kofinanzierten Wohnungen so lange wie möglich in der Sozialbindung bleiben. Im Juni hat sie die Laufzeit der Konventionen von 20 auf 40 Jahre erhöht. Diese Laufdauer ist aber - wie sie es im Gespräch mit dem Luxemburger Wort vor einigen Wochen angedeutet hatte - nicht in Stein gemeißelt.
Stellschrauben
Sie kann sich auch eine kürzere Laufzeit vorstellen, sollte das der Wunsch der Bauträger sein. Im Gegenzug gibt es dann weniger Geld vom Staat. Andersherum wäre auch eine längere Laufzeit von 40 Jahren möglich, dafür darf dann aber die Miete etwas höher sein. Die Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, sind der Mietpreis, die Höhe der Subvention, die Dauer der Sozialbindung und die Ausgaben. Die Berechnung der Ausgaben - das sind vor allem die Instandhaltungskosten während der Laufzeit der Konvention - ist wichtig für den Investor, schließlich will er ja auch einen Gewinn machen. Der ist laut einer europäischen Direktive gedeckelt, auf maximal zwei bis drei Prozent. Auch steuerliche Fragen spielen eine Rolle.
Die Frage des Gewinns ist die zentrale Frage: Nach Dafürhalten der Ministerin verlangt das aktuelle Gesetz, dass Gewinne in den sozialen Wohnungsbau reinvestiert werden, allerdings sei unklar, auf welche Akteure sich die Bestimmung beziehe, so Tanson.
Klar scheint aber, dass kein privater Investor bereit sein wird, ohne einen minimalen Gewinn in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Den Bauträgern soll demnach ein maximaler Gewinn von zwei bis drei Prozent zugestanden werden, der nicht reinvestiert werden muss. Wie der Gewinn berechnet wird, welche Kosten dabei berücksichtigt werden und wie die steuerlichen Bedingungen sein werden, will die Ministerin im Gespräch mit den privaten Akteuren klären.
"Die Gewinne wurden bislang nie erfasst", erklärte Sam Tanson am Montag. "Der Staat hat gezahlt und forderte im Umkehrschluss, dass die Miete eine gewisse Höhe nicht überschreitet. Das war's." Eine Kontrolle der Mieten fand nicht statt.
Der CSV-Abgeordnete Marc Lies forderte, dass so schnell wie möglich für Klarheit gesorgt werden müsse. Momentan sei aber noch alles sehr unklar und ungenau.
Der ADR-Abgeordnete Roy Reding hatte nur lobende Worte für die Regierung. "Wir haben immer gefordert, dass die privaten Bauträger stärker in den sozialen Wohnungsbau eingebunden werden", so Reding. Die Regierung sei jetzt auf diesem Weg.
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