Rückläufige Zahlen und Verwirrung wegen Quarantäneregelung
Rückläufige Zahlen und Verwirrung wegen Quarantäneregelung
In einer gemeinsamen Sitzung des parlamentarischen Gesundheits- und Bildungsausschusses wurden am Dienstag die neuesten Corona-Zahlen aus den Schulen präsentiert. Am Mittwoch wurden sie ganz offiziell im Wochenbericht der Santé präsentiert.
Laut dem Bericht wurden in der Woche des 6. Dezember (Woche 49) in den Schulen insgesamt 754 Neuinfektionen festgestellt, davon 542 im Fondamental und 212 im Secondaire. Damit gehen die Zahlen im Fondamental im Vergleich zur Vorwoche deutlich um 102 Fälle zurück. Im Secondaire ist es ein Rückgang um 25 Fälle.
In der Regionalschule in Harlingen (Stauseegemeinde) wurden in der Woche des 6. Dezember 38 Schüler und zwei Lehrer aus 14 Klassen positiv getestet (Szenario 4).
Im Fondamental nehmen 96,63 Prozent der Schüler am Testprogramm teil, im Secondaire nur 85 Prozent. Jeder sechste Sekundarschüler lässt sich demnach nicht testen.
CSV-Fraktionschefin Martine Hansen fordert, dass das Bildungsministerium künftig unaufgefordert systematisch Zahlenmaterial zur Entwicklung der Pandemie in den Schulen auf den Tisch legt „und wir den Zahlen nicht ständig hinterherlaufen müssen“, so Hansen auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“.
Auch die Eltern müssten über die Lage in den Schulen informiert werden und bräuchten eine Art Hotline, an die sie sich wenden können, wenn sie Fragen haben. „Rufen sie bei der Santé an, heißt es, das Bildungsministerium sei zuständig. Rufen sie beim Bildungsministerium an, heißt es, die Santé sei zuständig“, erklärt Martine Hansen.
Mit Blick auf die Zeit nach den Weihnachtsferien und die Omikron-Variante, die sich rasend schnell ausbreitet, meinte Hansen, „dass das Stufenmodell angepasst werden muss, sollte sich die Pandemielage verändern“. Angepasst bedeutet zum Beispiel mit Blick auf Omikron, dass die jetzt beschlossene Aufhebung der Quarantänepflicht (Szenario 1 und 2) rückgängig gemacht werden müsse und man die Quarantänepflicht wieder einführt. Je nach Entwicklung sei auch eine Maskenpflicht sinnvoll.
Sie kritisiert des Weiteren, dass für Kinder, die nicht am Testprogramm teilnehmen und deshalb im Falle von Infektionen in der Klasse unter Quarantäne gestellt werden, kein Fernunterricht vorgesehen sei. Es müsse unbedingt verhindert werden, dass diese Schüler vom Unterricht ausgeschlossen sind.
Hansen ist im Übrigen der Meinung, dass alle Kinder ab fünf Jahren, die geimpft werden wollen, diese Möglichkeit haben sollten. „Wenn der Impfstoff gut ist für vulnerable Kinder, ist er auch gut für nicht-vulnerable Kinder“, so Hansen. Sie könne nicht verstehen, warum jetzt noch auf eine Studie aus den USA gewartet wird, „es sei denn, das eigentliche Problem ist, dass nicht genug Impfstoff da ist“.
Verwirrung wegen neuer Quarantäneregelung
In den vergangenen zwei Wochen haben sich überschneidende unterschiedliche Regeln für Unsicherheit bei Lehrern und Eltern gesorgt. Konkret geht es um die Neuregelung, wonach nicht geimpfte und nicht genesene Schüler nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden, wenn in ihrer Klasse ein oder zwei positive Fälle (Szenario 1 und 2) auftreten. Für sie gilt keine Einschränkung mehr, das heißt, sie dürfen in die Schule, in die Betreuung und an Freizeitaktivitäten teilnehmen - unter der Voraussetzung, dass sie sich während sieben Tagen täglich testen. Geimpfte Schüler sind von der täglichen Testpflicht entbunden.
Für Schüler (ungeimpft und nicht genesen), die nicht am täglichen Testprogramm teilnehmen, gilt die strikte Quarantänepflicht. Sie dürfen weder in die Schule, noch in die Betreuung oder sonstigen Aktivitäten nachgehen. Ihre Quarantäne wird frühestens nach sechs Tagen durch einen negativen PCR-Test aufgehoben.
Seit der Rentrée im September hat es keine Pressekonferenz und bis Ende November auch keine Zahlen zur Infektionslage in den Schulen gegeben. Die neue Quarantäneregelung wurde am 26. November vom Bildungsministerium schriftlich via Pressekommuniqué mitgeteilt, allerdings ohne Datum, wann die neue Regelung in Kraft tritt. Auf Nachfrage hieß es, dass die neue Maßnahme erst am 9. Dezember in Kraft getreten ist. Die Frist war notwendig, um die Erlaubnis der Eltern für das tägliche Testen einzuholen.
Die praktische Umsetzung und der Umstand, dass das Ministerium keine Details dazu veröffentlicht hat, hat aber für Verwirrung gesorgt. In der Theorie sieht die praktische Umsetzung folgendermaßen aus: Alle positiven Fälle, die vor dem 9. Dezember aufgetreten sind, wurden nach der alten Regelung behandelt (Quarantänepflicht, außer für Schule und Betreuung). Für alle Fälle, die ab dem 9. Dezember auftreten, gilt die neue Regelung (keine Quarantänepflicht bei täglichem Testen).
Verwirrung deshalb, weil sich zwei Regelungen zeitlich überschnitten haben. Eltern, deren Kind beispielsweise am 7. Dezember mit einem Positiven in Kontakt war, erhalten den Quarantänebrief Tage später, also nach dem 9. Dezember. Zu diesem Zeitpunkt ist die neue Regelung in Kraft, gilt aber nicht für dieses Kind, weil der Kontakt vor dem 9. Dezember war.
Die Eltern wissen zunächst nicht, was tun und fragen in der Schule nach. Die Antwort: keine Quarantäne. Das Kind geht zur Schule, in die Betreuung und in den Verein. Mehrere Tage nach dem Kontakt - dann ist die Quarantänezeit oft schon vorbei - kommt der Brief der Santé mit der Quarantäneanordnung. Das Kind darf nur zur Schule und in die Betreuung, nicht in den Verein. Haben die Eltern ihr Kind jedoch an Freizeitaktivitäten teilnehmen lassen, weil ihnen das so vermittelt worden ist, haben sie sich streng genommen strafbar gemacht.
Ein anderer Punkt ist der erweiterte Familienurlaub aus familiären Gründen, auf den Eltern im Falle einer angeordneten Quarantäne ein Anrecht haben. Da die Eltern sich aber unschlüssig sind, was denn nun zählt - die neue Regelung (keine Quarantäne) oder die alte (Quarantäne) - tappen sie auch in Sachen Sonderurlaub im Dunkeln.
Das Bildungsministerium erklärt auf Nachfrage, bis einschließlich den 8. Dezember seien Quarantänen nach dem alten Modell beschlossen worden. Diese würden sich bis spätestens den 15. Dezember hinziehen. Danach seien Überschneidungen ausgeschlossen.
Das Bildungsministerium hätte die Verwirrung vermeiden können, wenn es die Maßnahme transparent und verständlich kommuniziert hätte. Und: Am 17. Dezember ist letzter Schultag im Fondamental. Warum also nicht warten bis nach den Weihnachtsferien? Dann hätte es das Problem mit den Überschneidungen nicht gegeben.
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