Regierung verlängert Bestimmungen für Flugreisen
Regierung verlängert Bestimmungen für Flugreisen
Die aktuelle Bestimmung, dass Flugreisende über sechs Jahren, die per Flugzeug nach Luxemburg reisen, noch vor Abflug einen negativen Test vorweisen müssen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, wird bis zum 30. Juni verlängert. Dies hat die Regierung am Freitagmorgen wissen lassen.
Das Resultat eines PCR-Tests muss entweder digital oder auf Papier vorgewiesen werden, die Schnelltests gelten auch, sie müssen aber von einem medizinischen Labor oder einer beglaubigten Instanz gemacht worden sein.
Zudem müssen die Bescheinigungen in einer der drei luxemburgischen Verwaltungssprachen (Luxemburgisch, Deutsch oder Französisch) oder aber auf Englisch, Spanisch, Italienisch oder Portugiesisch verfasst sein.
Wer aus Indien nach Luxemburg einreist, muss sich in Luxemburg einem Test unterziehen, egal, wie lange er in dem Land war. Die Tests werden zu diesem Zweck gratis am Flughafen angeboten. Indien-Reisende, die den Test verweigern, müssen bis zu 14 Tage in Quarantäne. Auf der offiziellen Webseite der Regierung zum Einreisen ins Großherzogtum in Corona-Zeiten kann man weitere Details einsehen.
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