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Regierung und Parlament beraten über Covid-19-Gesetz
Politik 4 Min. 13.05.2020 Aus unserem online-Archiv

Regierung und Parlament beraten über Covid-19-Gesetz

Mitte März wurde in Luxemburg eine allgemeine Ausgangssperre verhängt.

Regierung und Parlament beraten über Covid-19-Gesetz

Mitte März wurde in Luxemburg eine allgemeine Ausgangssperre verhängt.
Foto: Gerry Huberty
Politik 4 Min. 13.05.2020 Aus unserem online-Archiv

Regierung und Parlament beraten über Covid-19-Gesetz

Michèle GANTENBEIN
Michèle GANTENBEIN
Aus dem geplanten allgemeinen Pandemiegesetz wird ein Covid-19-Gesetz. Am Mittwoch diskutierte die Regierung mit dem Parlament über den Inhalt.

Die Regierung hat dem Parlament am Mittwoch einen ersten Vor-Vor-Entwurf eines Covid-19-Gesetzes vorgelegt, dessen Inhalt ein erstes Mal diskutiert wurde und das in den kommenden Tagen noch überarbeitet wird. CSV-Fraktionschefin Martine Hansen begrüßte, dass das Parlament in die Ausarbeitung eingebunden wird. Am Freitag kommt die Regierung erneut mit dem Parlament zusammen. Bis dahin sollen bereits Anpassungen vorgenommen werden. 

Die Zeit drängt

Am 24. Juni läuft der Ausnahmezustand aus. Bis dahin muss das Gesetz durch das Parlament sein. "Wir sind uns einig, dass der Ausnahmezustand so schnell wie möglich beendet werden muss", sagte die grüne Fraktionschefin Josée Lorsché auf Nachfrage des "Luxemburger Wort". Jetzt müsse schnell gehandelt werden, "damit die Maßnahmen, die wir zum Schutz der Gesundheit weiterhin brauchen, eine legale Basis haben", so Lorsché. 

"Wir müssen auch nach dem Etat de crise mit dem Virus leben und in der Lage sein, auf das Virus zu reagieren", sagte der liberale Fraktionschef Gilles Baum. "Und wir müssen uns auf eine Dauer des Gesetzes einigen", so Baum und der sozialistische Fraktionschef Georges Engel.

Laut dem linken Abgeordneten Marc Baum zeichne sich ein Konsens ab, die Dauer des Gesetzes auf drei Monate festzulegen, mit der Möglichkeit, das Gesetz um den gleichen Zeitraum durch ein Votum im Parlament zu verlängern. Bei den großherzoglichen Verordnungen sei von einer Dauer von einem Monat die Rede gewesen, mit der Möglichkeit, sie um den gleichen Zeitraum durch ein Votum in der Präsidentenkonferenz zu verlängern. Ob es dabei bleibt, sei aber nicht entschieden, so Georges Engel und Marc Baum.

Sicher ist: Das Covid-19-Gesetz wird ein zeitlich befristetes Gesetz sein, das der Regierung weitgehende Befugnisse einräumt. "Uns ist wichtig, dass die Dauer des Gesetzes möglichst kurz ist, damit die Regierung nicht zu lange im Alleingang die Rechte der Bürger einschränken kann", sagte Martine Hansen. "Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und wir fordern, dass das Parlament bei der Ausarbeitung der Verordnungen des Gesetzes eingebunden wird", so Hansen. Wie eine solche Einbindung des Parlaments konkret aussehen kann, darüber müsse noch diskutiert werden, so Hansen. 

Josée Lorsché betonte noch, es sei wichtig, dass das Parlament über alle notwendigen Informationen verfüge, um über das Ende der Krise und somit das Ende des Gesetzes entscheiden zu können.

Die CSV fordert auch, dass die Berufsverbände und die Gewerkschaften bei der Ausgestaltung des Gesetzes mitreden können. Das ist aber nicht der Fall. Sie werden ihr Gutachten erst dazu abgeben können, wenn der endgültige Entwurf vorliegt, so Hansen.

Heikel an der Sache ist: Aufgrund welcher Kriterien entscheidet wer, dass die Krise vorbei und das Gesetz überflüssig ist? Dies sei der wichtigste zu klärende Punkt, sagte Josée Lorsché. An diese Frage gekoppelt ist dann auch die Frage, wie viel Entscheidungsgewalt das Parlament hat.


Staatslabo LNS, Dudelange, le 12 Juillet 2016. Photo: Chris Karaba
Covid-19-Tests: Aufklärung vertagt
Gesundheitsministerin Paulette Lenert konnte nicht alle Fragen in der Gesundheitskommission des Parlaments beantworten und verwies auf den Forschungsminister. Die Opposition kritisiert, dass der Mund zu voll genommen wurde.

Sven Clement (Piraten) ist die Kontrolle durch das Parlament ein wichtiges Anliegen. Diese Kontrolle könnte verschiedene Formen annehmen. "Man könnte sich vorstellen, dass das Gesetz alle zwei oder drei Monate vom Parlament bestätigt werden muss", so Clement. Nachbesserungsbedarf sieht er beim Datenschutz und beim Schutz der Persönlichkeitsrechte. 

Für die ADR ist wichtig, "dass der Ausnahmezustand am 24. Juni endet, die politische Entscheidungsgewalt ab diesem Zeitpunkt wieder beim Parlament liegen und die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt sein wird", so der Abgeordnete Gast Gibéryen. Gibéryen begrüßte den Umstand, "dass die Regierung in einem sehr frühen Stadium den Austausch mit dem Parlament gesucht hat".  

Marc Baum meinte, im Vergleich zum jetzigen Ausnahmezustand schränke das Covid-19-Gesetz die Befugnisse der Regierung ganz klar ein. "Maßnahmen, wie die Erhöhung der Wochenarbeitszeit werden mit dem Gesetz nicht möglich sein", erklärte der linke Abgeordnete. 

Befugnisse der Regierung

Doch welche Befugnisse hat die Regierung mit diesem Gesetz? "Sie kann den freien Personenverkehr einschränken, das Social distancing verordnen, Menschenansammlungen verbieten und einen Lockdown verhängen, sollte es zu einer zweiten Infektionswelle kommen. Sie kann eine Maskenpflicht durchsetzen und sie kann verordnen, dass Menschen, die infiziert sind, unter Quarantäne gestellt werden", so Marc Baum.  

Gilles Baum begrüßte die Vorgehensweise der Regierung, beim Covid-19-Gesetz von Anfang an mit dem Parlament zusammenzuarbeiten. Am Freitag präsentiert die Regierung eine überarbeitete Fassung des Gesetzestextes. Die Fraktionen haben übers Wochenende Zeit, eigene Vorschläge auszuarbeiten, die dann noch in den finalen Text einfließen sollen. 

Pandemiegesetz kommt später 

Mit der Schaffung eines Pandemiegesetzes will man sich Zeit lassen. Wie Gilles Baum erklärte, werden im Rahmen der Ausarbeitung des Pandemiegesetzes zwei alte Gesetze (1885 und 1866) überarbeitet. Das Gesetz von 1885 erlaubt der Regierung, Maßnahmen zur Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten zu ergreifen. Auf dieses Gesetz hatte sich Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) im März basiert. Das andere Gesetz besagt, dass beispielsweise das Gemeindeoberhaupt oder die Polizei Kontrollbesuche bei den Bürgern zu Hause machen dürfen.



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