Regierung setzte sich über Sicherheitsbedenken hinweg
Regierung setzte sich über Sicherheitsbedenken hinweg
(CBu) - In mindestens einem Fall setzte sich die Regierung bei der Nominierung eines Botschafters über Sicherheitsbedenken hinweg. Dies geht aus Informationen hervor, die dem "Luxemburger Wort" vorliegen.
Es handelt sich um den diplomatischen Vertreter des Großherzogtums bei der Russischen Föderation, Jean-Claude Knebeler. Der Botschafter mit Sitz in Moskau, der bis im vergangenen Jahr als Generalkonsul in New York tätig war, erhielt für seine Ernennung im August 2016 in erster Instanz nicht die übliche "habilitation de sécurité", die für solche Nominierungen eigentlich notwendig ist.
Negatives Gutachten der "Autorité nationale de Sécurité"
Ein Grund dafür soll laut mit dem Dossier vertrauten Quellen die frühere Tätigkeit von Knebelers Frau als Sekretärin eines russischen Oligarchen gewesen sein. Wäre es nach der für die Sicherheitsüberprüfung für Staatsbeamte zuständigen "Autorité nationale de Sécurité" (ANS) gegangen, hätte man Knebelers Ernennung nicht zustimmen können.
Dass der geplante Wechsel von New York nach Moskau dennoch über die Bühne ging, lag daran, dass die Politik nachhalf. Falls die ANS nämlich ein negatives Gutachten vorlegt, muss sich der Premierminister auf ein Gremium von drei hohen Beamten berufen, das die Entscheidung überprüft und zu einem anderen Schluss kommen kann als die ANS. In letzter Instanz entscheidet laut Gesetz dann in jedem Fall der Premier, ob einer Person die notwendige „habilitation de sécurité“ zuerkannt wird. So geschehen auch im Fall Knebeler.
Staatsministerium verteidigt Vorgehensweise
In einer Pressemitteilung widerspricht das Staatsministerium am Donnerstag der Darstellung, wonach sich die Regierung über Sicherheitsbedenken hinweg gesetzt habe. Diese Behauptung würde die Annahme voraussetzen, "dass die Regierung, beziehungsweise der Staatsminister eine aktive Rolle in der Prozedur einnehmen könnte und eingenommen hätte". Dies sei so nicht der Fall, so das Staatsministerium mit Bezug auf das Gesetz über die Klassifizierung von Nachweisen und Sicherheitsgenehmigungen.
Ebenso bezieht sich das Staatsministerium auf die Einschätzung der besagten Kommission, die sich aus drei Beamten (jeweils einem aus dem Staats-, dem Justiz- und dem Außenministerium) zusammensetzt. Der Premier könne demnach nur eine Sicherheitsgenehmigung verwehren, wenn diese Kommission ein entsprechendes Urteil abgegeben habe.
Von Sicherheitsbedenken und "Korrumpierbarkeit"
Richtig bleibt allerdings: Die "Autorité nationale de Sécurité" (ANS), deren Funktion vom Geheimdienst SRE ausgefüllt wird, hat im Fall Knebeler aus den oben genannten Gründen ein negatives Gutachten abgegeben. Das bestätigt das Staatsministerium auch auf Nachfrage. Nur im Fall eines solchen negativen Urteils kommt laut Gesetz überhaupt auch die aus den drei Beamten bestehende Kommission ins Spiel.
Diese Kommission ist nach Untersuchung der Sachlage zu einem anderen Schluss gelangt als die ANS, so dass Premierminister Xavier Bettel die "habilitation de sécurité" letztlich erteilte. Nirgends im Gesetz steht allerdings, dass der Premier nicht auch anders hätte entscheiden könnte.
Laut Informationen des "Luxemburger Wort" hat es sich im Gutachten der ANS über die Nominierung von Jean-Claude Knebeler um Bedenken bezüglich der nationalen Sicherheit gehandelt. Das "Tageblatt" schreibt am Donnerstag in seiner Internetausgabe von einem Verdacht auf "Korrumpierbarkeit".
Jean-Claude Knebeler, der als enger Vertrauter des ehemaligen Wirtschaftsministers Jeannot Krecké gilt, war vor seiner diplomatischen Karriere im Wirtschaftsministerium tätig, zuletzt und bis Ende 2012 als Direktor für den Außenhandel. In diese Zeit fiel auch die Schaffung einer ministerialen Unterabteilung für Wirtschaftsspionage, für die zeitweise auch Ex-Geheimdienstagent André Kemmer aktiv war.
In der "Srel-Affäre" tauchte der Name Jean-Claude Knebeler dann im Zusammenhang mit einer ominösen Wirtschaftsmission im Nordirak auf. Die Reise fand unter der Leitung des damaligen Wirtschaftsministers Jeannot Krecké sowie in Begleitung diverser Unternehmer statt. Knebelers Teilnahme wurde mit einem Foto dokumentiert, das den hohen Beamten bei einer Schießübung mit einer Kalaschnikow zeigte. Unter anderem in dieser Sache wurde der heutige Botschafter in Moskau auch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Geheimdienst im Jahre 2013 als Zeuge gehört.
In einer ersten Version dieses Artikels war die Rede davon, dass der Premierminister laut Gesetz zur Überprüfung der Sicherheitsgenehmigung "ein Gremium von drei hohen Beamten einsetzen lassen" könne. Diese Formulierung trifft nicht zu, da dieses Gremium laut Gesetz in jedem Fall eines negativen Gutachtens der "Autorité nationale de Sécurité" angerufen wird.
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