Präventiv, zielorientiert und zusammen
Präventiv, zielorientiert und zusammen
(DS) - "Das aktuelle Wassergesetz aus dem Jahr 2008 ist ein gutes Gesetz, doch es muss an einigen Stellen angepasst werden", so Umweltministerin Carole Dieschbourg am Montag bei der Vorstellung ihres Reformentwurfs.
Die Reform des Wassergesetzes setzt drei Prioritäten: Zum einen will man im Umweltministerium bewusst in die Prävention investieren, dann sollen die staatlichen Beihilfen stärker zielorientiert ausgerichtet werden und schließlich sollen möglichst viele Akteure mit ins Boot genommen werden.
Das Wassergesetz umfasst zwei Bereiche: Zum einen geht es um den Hochwasserschutz und somit um die Sicherheit der Bürger. Und zum anderen geht es um die Wasserqualität, die verbessert werden soll.
Um diese Ziele zu erreichen, werden die staatlichen Beihilfen in Zukunft zielgerichtet ausgelegt.
Hochwasserschutzmaßnahmen werden höher bezuschusst. Ist das Gesetz erst einmal in Kraft können die Gemeinden mit einer staatlichen Unterstützung von 90 Prozent rechnen. Bei Renaturierungsprojekten übernimmt der Staat dann die Gesamtkosten."Wenn Bäche renaturiert werden, wird dadurch der Hochwasserschutz verbessert und die Wasserqualität der Bäche und Flüsse wird besser", erklärte Dieschbourg.
Kampfansage an den Beton
Um zu demonstrieren, welche Vorteile Renaturierungsprojekte haben können, hatte sich die Ministerin ganz bewusst für einen eher ungewöhnlichen Ort für ihre Pressekonferenz entschieden: Carole Dieschbourg empfing die Presse am Ufer des Cessinger Baches. Der Bach, der jahrelang in einer grauen Betonrinne dahin floss, mäandert nun wieder in seinem natürlichen Bett. Dadurch habe sich die Wasserqualität deutlich verbessert und auch die Lebensqualität der Anwohner sei durch die Maßnahme eindeutig gestiegen, so die Umweltministerin.
Der Gesetzentwurf sieht aber auch Kürzungen bei den Beihilfen für die Kläranlagen vor. So soll die staatliche Kofinanzierung auf 50 Prozent herabgefahren werden. Die Gemeinden würden ihre Infrastrukturen zu 50 Prozent über den Wasserpreis bzw. über die Abwassergebühren finanzieren, deshalb werde die Obergrenze für die Beihilfen aus dem Wasserfonds auf 50 Prozent begrenzt, erklärte Dieschbourg. Dadurch soll verhindert werden, dass der Steuerzahler zweimal für die gleiche Dienstleistung zur Kasse gebeten wird.
Mehr als 80 Millionen für den Wasserfonds
Sämtliche im neuen Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen übrigens kostenneutral sein, der Wasserfonds soll nicht zusätzlich belastet werden. Besonders stolz zeigte sich die Ministerin, dass im vergangenen Jahr 80,4 Millionen Euro in den Fonds geflossen sind, so viel wie noch nie zuvor.
Auch bei den Trinkwasserschutzzonen will die Umweltministerin nachbessern. Fünf solcher Zonen gibt es bereits, weitere sieben sind in Planung. Damit es noch mehr werden, will das Umweltministerium die bürokratischen Hürden abbauen. Wasserschutzmaßnahmen in den Schutzzonen werden mit 75 Prozent bezuschusst. Bei neuen regionalen Infrastrukturen können die Kommunen mit einer staatlichen Finanzspritze in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten rechnen.
Landwirtschaft wird förderfähig
Im Umweltministerium versucht man, beim Wasserschutz künftig so viele Akteure wie möglich mit ins Boot zu holen. "Der Landwirtschaft kommt beim Wasserschutz eine zentrale Rolle zu. Deshalb können in Zukunft auch Landwirte bezuschusst werden, wenn sie in Wasserschutzmaßnahmen investieren", so Ministerin Carole Dieschbourg. Die Ressortleiterin hofft, dass dadurch zusätzlich zu den im Agrargesetz vorgesehenen Maßnahmen weitere Projekte in den Wasserschutzgebieten initiiert werden.
Last but not least, sollen in Zukunft auch Privatpersonen, die gezielt in Wasserschutzprojekte investieren, staatlicherseits unterstützt werden.
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