Prämien für E-Autos werden verlängert
Prämien für E-Autos werden verlängert
Wer angesichts der hohen Spritpreise mit einem Elektro-Fahrzeug liebäugelt, der darf sich freuen. Die Regierung hat nämlich am 9. März die Verlängerung des Programms „Clever fueren“ um 24 Monate beschlossen. Wer sich ein elektrisches Gefährt – etwa ein Auto, ein Fahrrad oder ein Motorrad – anschaffen will, erhält noch bis zum 30. März 2024 eine staatliche Kaufprämie von 8.000 Euro. Das gilt auch für Autos mit Wasserstoffantrieb.
Ursprünglich sollte das Prämiensystem Ende dieses Monats auslaufen. Der Zuschuss für vollelektrische Neuwagen war zunächst im Mai 2020 im Corona-Hilfsprogramm „Neistart Lëtzebuerg“ von 5.000 Euro auf die aktuelle Summe erhöht worden.
Die staatlichen Beihilfen sind allerdings an Bedingungen geknüpft. Sie werden nur für vollständig elektrisch betriebene Fahrzeuge zugestanden, wenn deren Energiebedarf unter 18 Kilowattstunden pro 100 Kilometer liegt. 80 Prozent der im vergangenen Jahr angemeldeten E-Autos würden diese Voraussetzung erfüllen, so das Umweltministerium. Beim Kauf eines Stromers, dessen Verbrauch höher ausfällt, steuert der Staat nur 3.000 Euro bei.
Ausnahmeregelungen
Es gibt zudem eine Ausnahmeregelung für Familienautos. Wenn die maximale Antriebskraft unter 150 Kilowatt liegt, gilt eine Obergrenze von 20 Kilowattstunden pro 100 Kilometer. Dadurch kann der Kauf eines Mittelklassewagens mit fünf Sitzplätzen mit 8.000 Euro bezuschusst werden. Die Regierung will mit dieser Regelung auch Personen entgegenkommen, deren vollelektrisches Auto nur geringfügig über der Norm von 18 Kilowattstunden pro 100 Kilometer liegt.
Die Ausnahmeregelung gilt auch für Autos mit sieben Sitzplätzen, allerdings muss der Fahrzeughalter dann nachweisen, dass der Haushalt aus mindestens fünf Personen besteht. In dem Fall bezuschusst der Staat das Fahrzeug ebenfalls mit 8.000 Euro.
Auch die Unterstützung für vollelektrische oder mit Wasserstoff betriebene Lieferwagen wird um zwei Jahre verlängert. Die Käufer erhalten bis zum 31. März 2024 weiterhin 8.000 Euro.
Wer sich dagegen ein E-Motorrad oder ein E-Quad anschafft, kann mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) rechnen, allerdings liegt die maximale Fördersumme bei 1.000 Euro. Wie das Umweltministerium weiter mitteilt, werden auch die Prämien von maximal 600 Euro für Fahrräder und Pedelecs ebenfalls bis zum 31. März 2024 verlängert.
Die Bestimmungen gelten für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 1. April dieses Jahres und dem 31. März 2024 bestellt werden. Da es aber zurzeit zu teils erheblichen Lieferschwierigkeiten kommt, kann die Erstimmatrikulation noch bis Ende 2024 erfolgen.
Längere Fristen für Weiterverkauf
Um zu verhindern, dass die Prämien „exportiert“ werden, gelten ab dem 1. April längere Fristen, wenn man sein Fahrzeug verkaufen will. Künftig muss das Fahrzeug, für dessen Anschaffung der Halter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, mindestens ein Jahr lang in Luxemburg angemeldet sein. Bislang galt eine Frist von sieben Monaten.
Seit Anfang des Jahres sind Hydrid-Fahrzeuge nicht mehr prämienfähig. Wegen der weltweiten Knappheit bei den Halbleitern und wegen der langen Lieferfristen soll nun eine Übergangsregelung gelten. Bei Fahrzeugen, die vor dem 30. September vergangenen Jahres bestellt wurden, die aber noch nicht ausgeliefert werden konnten, kann die Erstanmeldung noch bis zum 31. Dezember erfolgen. Allerdings muss der Käufer das ursprünglich vorgesehene Lieferdatum angeben, um in den Genuss der Prämie zu kommen.
Das Prämiensystem für elektrische Fahrzeuge ist Teil des nationalen Energie- und Klimaplans für die Jahre 2021 bis 2023. Luxemburg hat sich darin zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien auf 25 Prozent zu steigern und die Energieeffizienz um 40 bis 44 Prozent zu verbessern. Bereits 2030 sollen Elektrofahrzeuge die Hälfte des nationalen Fuhrparks ausmachen.
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