Parteienfinanzierung: Es wird ernst mit den Quoten
(TJ/BB) - Parteien werden künftig per Gesetz zu einer Geschlechterquote von 40 Prozent auf den nationalen Wahllisten verpflichtet. Parteien, die sich nicht daran halten, drohen finanzielle Sanktionen. Dies hat der Ministerrat am vergangenen Freitag beschlossen.
Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch hat am Dienstag nun Details bekanntgegeben, wie man die Parteien, die sich nicht daran halten, bestrafen will. Druck soll über das Parteienfinanzierungsgesetz ausgeübt werden. Bei Legislativwahlen ist eine Quote von 40 Prozent vorgesehen. Hält eine Partei sich nicht daran, so sollen ihr pro Kandidat fünf Prozent der Zuwendungen gestrichen werden. Diese Regelung gilt für die Legislativwahlen. Im Klartext bedeutet dies, dass von den 60 Kandidaten deren 24 Frauen sein sollen. Hat eine Partei beispielsweise nur 20 Frauen auf ihren vier Listen, so wird sie nur 80 Prozent der staatlichen Hilfen bekommen.
Um den Parteien aber genügend Zeit zu geben, sich dementsprechend aufzustellen, soll die Neuregelung bei den Wahlen im Jahr 2018 erst zu 50 Prozent gelten, die anderen 50 Prozent sollen wie bislang - also geschlechterunabhängig - ausbezahlt werden. Ab 2023 gilt die Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes dann zu 100 Prozent.
Bei den Europawahlen wird die Neuregelung schon 2018 integral angewandt. Von den sechs Kandidaten müssen drei Frauen sein. Einer Partei, die sich nicht daran hält, wird pro Kandidat 25 Prozent der Zuwendungen aberkannt.
Bei den Gemeindewahlen ist vorerst keine finanzielle Bestrafung für Parteien, die sich nicht an die Quoten halten, vorgesehen.
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