Parlament beschließt Gehaltsaufbesserungen für Staatsbedienstete
Parlament beschließt Gehaltsaufbesserungen für Staatsbedienstete
Im Dezember 2022 haben die Regierung und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP sich auf ein neues Gehaltsabkommen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2023 und 2024 geeinigt. Dabei haben sich beide Seiten auf einen neuartigen Kompromiss geeinigt. Am Mittwoch erteilte das Parlament dem ersten Teil des Abkommens, den Gehaltsaufbesserungen, einstimmig grünes Licht.
Temporäre und lineare Punktwerterhöhung
2023 erhalten die Staatsbediensteten eine temporäre Punktwerterhöhung von fünf Prozent auf den ersten 100 Indexpunkten, was einem Plus von 111 Euro brutto (Staatsbeamten) und 105 Euro (Staatsangestellte) entspricht. Mit dieser Maßnahme möchte man besonders die unteren Einkommensgruppen unterstützen. Das Abkommen gilt auch für die 15.000 Beschäftigten im Gemeindesektor. Wer halbtags arbeitet, erhält eine Punktwerterhöhung von fünf Prozent auf den ersten 50 Indexpunkten.
Die Aufbesserung gilt ab dem 1. Januar 2023 und wird laut dem zuständigen Minister Marc Hansen (DP) Ende April mit dem Mai-Gehalt rückwirkend ausbezahlt. Da die Vergütung der Freiwilligen der Armee nicht punktwertgebunden ist, ist für sie eine monatliche Zulage vorgesehen.
Die Punktwerterhöhung gilt bis Ende 2023 und wird ab 2024 durch eine lineare Punktwerterhöhung von 1,95 Prozent auf dem gesamten Gehalt ersetzt.
Die Aufbesserungen kosten den Staat dieses Jahr 45 Millionen Euro, 2024 werden es 74 Millionen Euro sein.
Weitere Maßnahmen im Gehaltsabkommen
In späteren Gesetzen werden weitere Punkte aus dem Abkommen umgesetzt. So wird das 2015 mit der Beamtendienstrechtsreform eingeführte Bewertungssystem abgeschafft. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der CGFP nach. Einzig die Berufsanfänger („stagiaires“) müssen sich noch einer Bewertung unterziehen.
Bei den „postes à responsabilité particulière“ wird die aktuelle Punktzahl (25 oder 20 je nach Karriere) vom 1. Juli 2023 an um fünf Punkte erhöht. Doch nicht jeder, der einen solchen Chefposten hat, wird dafür entlohnt. Laut der bisherigen Regelung werden maximal 15 Prozent der Chefposten pro Verwaltung entsprechend vergütet. Dieser Anteil wird zum 1. Juli 2023 auf 30 Prozent angehoben.
Um einen Karrierewechsel zu ermöglichen, wurde 2015 die „voie expresse“ eingeführt. Sie wird bis 2030 verlängert.
Die Vergütung für Mitglieder diverser Kommissionen wie beispielsweise Examenskommissionen wurde 2013 um 25 Prozent gekürzt, wird aber nun wieder angehoben, und zwar um 15 Prozent ab dem 1. Januar 2024.
Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und Instagram und abonnieren Sie unseren Newsletter.
Als Abonnent wissen Sie mehr
In der heutigen schnelllebigen Zeit besteht ein großer Bedarf an zuverlässigen Informationen. Fakten, keine Gerüchte, zugänglich und klar formuliert. Unsere Journalisten halten Sie über die neuesten Nachrichten auf dem Laufenden, stellen politischen Entscheidern kritische Fragen und liefern Ihnen relevante Hintergrundgeschichten.
Als Abonnent haben Sie vollen Zugriff auf alle unsere Artikel, Analysen und Videos. Wählen Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
