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Parlament beschließt Gehaltsaufbesserungen für Staatsbedienstete
Politik 2 Min. 22.03.2023
Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

Parlament beschließt Gehaltsaufbesserungen für Staatsbedienstete

Die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP bestand auf einer linearen Punktwerterhöhung, weil es seit 2018 keine mehr gegeben hatte.
Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

Parlament beschließt Gehaltsaufbesserungen für Staatsbedienstete

Die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP bestand auf einer linearen Punktwerterhöhung, weil es seit 2018 keine mehr gegeben hatte.
Foto: Shutterstock
Politik 2 Min. 22.03.2023
Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

Parlament beschließt Gehaltsaufbesserungen für Staatsbedienstete

Michèle GANTENBEIN
Michèle GANTENBEIN
Am Mittwoch stimmte das Parlament über Gehaltsaufbesserungen für 2023/24 im öffentlichen Dienst ab. Hier die Aufbesserungen im Überblick.

Im Dezember 2022 haben die Regierung und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP sich auf ein neues Gehaltsabkommen im öffentlichen Dienst für die Jahre 2023 und 2024 geeinigt. Dabei haben sich beide Seiten auf einen neuartigen Kompromiss geeinigt. Am Mittwoch erteilte das Parlament dem ersten Teil des Abkommens, den Gehaltsaufbesserungen, einstimmig grünes Licht.  


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Staatsbedienstete erhalten ab 2023 mehr Gehalt
Die Regierung und die CGFP haben sich auf ein Gehälterabkommen geeinigt - die Grundforderung der CGFP nach einer linearen Gehaltserhöhung wurde erfüllt.

Temporäre und lineare Punktwerterhöhung

2023 erhalten die Staatsbediensteten eine temporäre Punktwerterhöhung von fünf Prozent auf den ersten 100 Indexpunkten, was einem Plus von 111 Euro brutto (Staatsbeamten) und 105 Euro (Staatsangestellte) entspricht. Mit dieser Maßnahme möchte man besonders die unteren Einkommensgruppen unterstützen. Das Abkommen gilt auch für die 15.000 Beschäftigten im Gemeindesektor. Wer halbtags arbeitet, erhält eine Punktwerterhöhung von fünf Prozent auf den ersten 50 Indexpunkten.

Die Aufbesserung gilt ab dem 1. Januar 2023 und wird laut dem zuständigen Minister Marc Hansen (DP) Ende April mit dem Mai-Gehalt rückwirkend ausbezahlt. Da die Vergütung der Freiwilligen der Armee nicht punktwertgebunden ist, ist für sie eine monatliche Zulage vorgesehen.  

Die Punktwerterhöhung gilt bis Ende 2023 und wird ab 2024 durch eine lineare Punktwerterhöhung von 1,95 Prozent auf dem gesamten Gehalt ersetzt. 

Die Aufbesserungen kosten den Staat dieses Jahr 45 Millionen Euro, 2024 werden es 74 Millionen Euro sein.  

Weitere Maßnahmen im Gehaltsabkommen

In späteren Gesetzen werden weitere Punkte aus dem Abkommen umgesetzt. So wird das 2015 mit der Beamtendienstrechtsreform eingeführte Bewertungssystem abgeschafft. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der CGFP nach. Einzig die Berufsanfänger („stagiaires“) müssen sich noch einer Bewertung unterziehen.


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Bei den „postes à responsabilité particulière“ wird die aktuelle Punktzahl (25 oder 20 je nach Karriere) vom 1. Juli 2023 an um fünf Punkte erhöht. Doch nicht jeder, der einen solchen Chefposten hat, wird dafür entlohnt. Laut der bisherigen Regelung werden maximal 15 Prozent der Chefposten pro Verwaltung entsprechend vergütet. Dieser Anteil wird zum 1. Juli 2023 auf 30 Prozent angehoben.  

Um einen Karrierewechsel zu ermöglichen, wurde 2015 die „voie expresse“ eingeführt. Sie wird bis 2030 verlängert.

Die Vergütung für Mitglieder diverser Kommissionen wie beispielsweise Examenskommissionen wurde 2013 um 25 Prozent gekürzt, wird aber nun wieder angehoben, und zwar um 15 Prozent ab dem 1. Januar 2024.

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