Öffentlicher Dienst: Weniger Stage, mehr Gehalt
Öffentlicher Dienst: Weniger Stage, mehr Gehalt
Noch in der vergangenen Legislatur haben sich der damalige Minister für den öffentlichen Dienst, Dan Kersch, und die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP auf eine Verlängerung des Gehälterabkommens vom Dezember 2016 geeinigt, allerdings mit einigen nicht unerheblichen Änderungen.
Die Vereinbarung, die am 15. Juni 2018 unterzeichnet wurde, enthält eine Erhöhung der Essenszulage von monatlich 144 auf 204 Euro netto. Das entsprechende Gesetz wurde am 12. Februar vom Parlament verabschiedet. Wie der aktuelle Minister Marc Hansen am Mittwoch erklärte, wird die Essenszulage Ende März das erste Mal ausbezahlt, retroaktiv zum 1. Januar 2019. Die Aufwertung der Essenszulage kostet den Staat 2019 Hansen zufolge 17,5 Millionen Euro.
Kernstück des Gesetzentwurfs, der vom Ministerrat angenommen wurde und jetzt noch vom Parlament verabschiedet werden muss, ist die Abschaffung der Kürzung der Anfangsgehälter (80/80/90-Regelung) und die Kürzung des Stage von drei auf prinzipiell zwei Jahre mit der Möglichkeit einer weiteren Kürzung um ein Jahr. Infolge der zeitlichen Kürzung des Stage wird auch die Zahl der Ausbildungsstunden reduziert, laut Marc Hansen auf 60 Stunden allgemeine Ausbildung (formation générale) und 60 Stunden spezifische Ausbildung (formation spéciale).
Damit die Stagiaires keine Benachteiligung bei ihren Pensionsrechten haben, übernimmt der Staat für den gesamten Zeitraum seit der Einführung des Stage die Differenz der Beitragszahlungen. Die Abschaffung der 80/80/90-Regelung inklusive Beitragszahlungen kostet den Staat in diesem Jahr rund 45 Millionen Euro.
Weitere Verbesserungen
Künftig haben Stagiaires das Recht auf alle Formen des Elternurlaubs, bislang wurde ihnen lediglich der Vollzeitelternurlaub zugestanden. Die Bedingungen, den Stage in Ausnahmefällen - zum Beispiel aus familiären Gründen - zu unterbrechen, werden vereinfacht.
Mitarbeiter, die aus dem Privatsektor rekrutiert werden, bekommen ihre Berufserfahrung künftig automatisch anerkannt. Das war bisher in der Theorie auch der Fall, allerdings, so Hansen, sei die Regelung nicht konsequent und nicht überall enstprechend umgesetzt worden.
Gewerkschaftspräsident Romain Wolff freute sich über den Verhandlungserfolg der CGFP. Die Aufhebung der Kürzung der Anfangsgehälter habe sich angesichts des starken Wirtschaftswachstums und gesunder Staatsfinanzen, des Attraktivitätsverlustes sowie steigender Wohnpreise aufgedrängt.
Die CGFP hofft, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet wird.
