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Nur acht Konventionen bis zum 1. Oktober
Politik 2 Min. 07.11.2016 Aus unserem online-Archiv
Abschaffung der Kirchenfabriken

Nur acht Konventionen bis zum 1. Oktober

Bis zum 1. Oktober waren nur acht der 105 Gemeinden sich mit den Vertretern der Kirchenfabriken einig geworden.
Abschaffung der Kirchenfabriken

Nur acht Konventionen bis zum 1. Oktober

Bis zum 1. Oktober waren nur acht der 105 Gemeinden sich mit den Vertretern der Kirchenfabriken einig geworden.
John Lamberty
Politik 2 Min. 07.11.2016 Aus unserem online-Archiv
Abschaffung der Kirchenfabriken

Nur acht Konventionen bis zum 1. Oktober

Danielle SCHUMACHER
Danielle SCHUMACHER
Eigentlich hätten die Gemeinden und die Kirchenfabriken sich spätestens zum 1. Oktober in Bezug auf die künftigen Besitzverhältnisse einigen müssen. Doch bis zu diesem Stichdatum waren nur acht Konventionen im Innenministerium eingegangen.

(DS) - In seinem Rundschreiben vom 9. August hatte  Innenminister Dan Kersch die Kommunen aufgefordert, sich spätestens zum 1. Oktober mit den Vertretern der Kirchenfabriken darauf zu verständigen, wem welche Kirche in Zukunft gehören soll.

Doch nur acht der 105 Kommunen haben letztendlich die Frist eingehalten. Dies geht aus der Antwort des Ministers auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Roth hervor. 

Mit seiner "Circulaire" hatte Kersch seinem Gesetz zur Abschaffung der Kirchenfabriken vorgegriffen. Um Klarheit in die teils sehr verworrenen Besitzverhältnisse zu bringen, sollten sich die Vertreter der Gemeinden und der Kirchenräte darauf verständigen, ob die Kirchengebäude nach dem Inkrafttreten des Gesetzes  in den neuen Kirchenfonds überführt werden sollen, oder die Gemeinde als Eigentümerin ausgewiesen wird. Werden die Kirchen und Kapellen in den Fonds übertragen, ist es den Gemeinden untersagt, sich weiterhin an den Unterhaltskosten zu beteiligen.

Das Gesetz, mit dem die Konvention zwischen der Regierung und dem Bistum vom Januar 2015 in nationales Recht umgesetzt wird, soll eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ab diesem Stichdatum würden die Kirchenfabriken dann der Vergangenheit angehören. Der neue Kirchenfonds, der vom Bistum, soll dann das Vermögen der früheren Kirchenfabriken verwalten. Erzbischof Jean-Claude Hollerich hatte von Anfang an klargestellt, dass der Fonds nicht zentralistisch verwaltet werden wird. Zur Zeit arbeitet man im Bistum an den Statuten für den Fonds. 

Termin fraglich

Allerdings zeichnet sich ab, dass  das Stichdatum vom 1. Januar kaum zu halten sein wird.  Noch liegt nämlich das Gutachten des Staatsrats zum Gesetzentwurf nicht vor.  Ob das Kofinanzierungsverbot durch die Kommunen bei der Hohen Körperschaft auf Wohlwollen trifft, ist fraglich. Kritiker bemängeln nämlich, dass ein solches Verbot die kommunale Autonomie gefährden könnte. Der Innenausschuss hat sich übrigens bislang noch überhaupt nicht mit dem Gesetzentwurf befasst.

Die Abschaffung der Kirchenfabriken stößt zum Teil auf heftige Kritik. Vor allem der Dachverband der "fabriques d'églises" Syfel wehrt sich verzweifelt gegen das Gesetz. Eine von Syfel-Vizepräsident Marc Linden eingereichte Petition wurde mittlerweile von 3.158 Bürgern unterzeichnet (Stand 7. November 18 Uhr). Beim Syfel selbst geht man davon aus, das Quorum von 4.500 Unterschriften bereits erreicht ist, da gleichzeitig auch noch Unterschriften auf Papier gesammelt werden. Dadurch hätte das Syfel Recht auf eine öffentliche Anhörung im Parlament. Der Syfel setzt sich für eine Reform ein, die noch auf einem Dekret aus dem Jahr 1809 basieren.


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