Nukleare Haftungsvorsorge: Luxemburg betritt juristisches Neuland
Nukleare Haftungsvorsorge: Luxemburg betritt juristisches Neuland
Eine größere Rechtssicherheit für die Bewohner Luxemburgs im Falle eines nuklearen Unfalls, dies ist das Ziel des Gesetzesentwurfs 7221. Dieser bessere Rechtsschutz soll durch die Einführung einer zivilrechtlichen Haftpflichtregelung erreicht werden. Nach einem GAU sollen die Bürger des Großherzogtums Atombetreiber auf Schadensersatz verklagen können.
Die bestehenden internationalen Konventionen der sechziger Jahre von Paris und Brüssel, bieten den Gesetzesinitiatoren nach, Luxemburg und seinen Bürgern einen unzureichenden Schutz. Die Autoren der Gesetzesvorlage erhoffen sich mehr Erfolg im Kampf gegen die Schließung der Kernkraftwerke im belgischen und französischen Grenzgebiet, da der Entwurf darauf abziele die finanziellen Risiken der Kernenergie aufzuzeigen.
Dass das Thema nicht unkompliziert ist, zeigte sich bereits Ende März letzten Jahres. Der Staatsrat hatte mehrere formelle Beanstandungen am legislativen Projekt von Déi Gréng. Sowohl bei der Definition von „nuklearer Schaden“ wie auch „Betreiber“ war der Staatsrat unzufrieden und bemängelte die unklare Definition des Gesetzestextes.
Idealismus gegen Realismus
Gestern zeigten sich in der Abgeordnetenkammer zwei Sichtweisen auf das Thema. Die von Idealismus geprägte Sichtweise, die von fast allen Parteien getragen wurde, sieht das Gesetz 7221 sowohl als präventives Werkzeug, wie auch als repressive Maßnahme. Mit diesem „historischen Atomhaftungsregime“, wie Energieminister Claude Turmes (Déi Gréng) die Gesetzesvorlage beschrieb, sei ein Meilenstein in der luxemburgischen Anti-Atom-Politik geglückt.
„Das Gesetz ermöglicht es Luxemburg, sich künftig auf internationaler Ebene auf Augenhöhe gegen die weitere Förderung von Atomenergie einzusetzen“, so der Berichterstatter François Benoy (Déi Gréng). Die Nachbarländer müssten in Zukunft stets höhere Kosten und Versicherungssummen mit einkalkulieren, wenn sie in der Grenzregion die Lebensdauer von Atomzentralen verlängern oder Atomendlager bauen wollen.
Eine realistische Sicht zeigte der Deputierte Gilles Roth (CSV) in diesem Kontext. Er und seine Fraktion stehen komplett hinter dem Gesetz und den Gedanken, die dahinter ständen, sagte der CSV-Abgeordnete gestern. „Dennoch wären solche Reparationszahlungen im Endeffekt gegen die Atomstrom produzierenden Nachbarländer nur schwer durchsetzbar“, betonte Roth.
Auch kritisierte die Oppositionspartei die Scheinheiligkeit der Grünen in Sachen Nuklearenergie. Der Anteil von Atomstrom von 10,4 Prozent sei trotz der Beteiligung der Ökopartei an der Regierung, in den letzten Jahren nicht gesunken.
Die Gesetzesvorlage wurde schlussendlich mit 56 Ja- zu 4 Nein-Stimmen angenommen. Einzig die ADR-Abgeordneten stimmten dagegen. Somit zählt Luxemburg mit Österreich zu den einzigen Ländern, die ein solches Haftungsgesetz besitzen.
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