Neues Nationalitätengesetz gebilligt
Neues Nationalitätengesetz gebilligt
(ml) - Am Donnerstag beschloss das Parlament nach einer mehr als dreistündigen sachlichen Debatte die Reform des Nationalitätengesetzes, mit der ausländischen Mitbürgern ab dem 1. April der Zugang zur luxemburgischen Staatsbürgerschaft erleichtert wird. Für den Gesetzentwurf 6977 stimmten die Abgeordneten von DP, LSAP, Déi Gréng, CSV und Déi Lénk. Lediglich die drei ADR-Vertreter weigerten sich, ihre Zustimmung zu erteilen.
Die Redner bemühten sich, bei diesem heiklen Thema Polemik zu vermeiden. Ziel der Reform sei es, die demokratische Beiteilung der demographischen Realität anzupassen, betonte Berichterstatterin Viviane Loschetter. Dadurch werde nicht nur der Rechtsstaat, sondern auch die Chancengleichheit gestärkt. Außerdem komme das neue Gesetz den Nicht-Luxemburgern bei ihren Integrationsbemühungen entgegen.
Lob für Felix Braz
Justizminister Felix Braz erntete viel Lob dafür, dass er sich bereit erklärt hatte, die Reform in Konsensgesprächen mit den Oppositionsparteien auszuarbeiten. CSV-Fraktionschef Claude Wiseler betonte, die Hauptanregungen seiner Partei hätten ihren Niederschlag im Gesetz gefunden. Es wäre wünschenswert, wenn die Regierung auch in anderen Dossiers die Opposition mehr mit einbeziehen würde, hieß es weiter.
Déi Lénk fanden an dem Vorentwurf, den die Regierung bereits im Oktober 2015 vorgelegt hatte, mehr Gefallen. Durch das Einwirken der CSV seien manche Punkte verwässert worden. Bei den Sprachanforderungen sei eine "historische Chance" verpasst worden, sagte Marc Baum. Der ursprüngliche Text sah vor, dass Menschen, die seit acht Jahren hierzulande leben und 100 Stunden Luxemburgisch-Kurse nachweisen können, die Nationalität erhalten. In der neuen Fassung stelle die Sprache jedoch immer noch eine Barriere dar.
ADR: "Wählerwillen wird missachtet"
Im ADR-Lager hagelte es Kritik. Der Wählerwillen, der beim Referendum zum Ausländerwahlrecht zum Ausdruck kam, werde mit diesem Gesetz missachtet, meinte Roy Reding. Die Regierung reiße unnötig neue Gräben auf. Innerhalb der luxemburgischen Bevölkerung stoße das neue Nationalitätengesetz auf keine Akzeptanz. Die alternative Reformpartei bemängelte insbesondere das "Herabsetzen der Sprachkenntnisse". Bereits jetzt sei das Niveau der Tests minimalistisch gewesen seien.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
Die Reform des Nationalitätengesetzes sieht eine Reihe von Änderungen beim Einbürgerungsverfahren vor. So wird z. B. die obligatorische Residenzdauer von sieben auf fünf Jahre gesenkt. Die Bedingungen für die Sprachtests im Luxemburgischen werden durch das Kompensieren der Noten gelockert. Der obligatorische Staatsbürgerkundekurs ("Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg) wird unterdessen von sechs auf 24 Stunden ausgedehnt.
Mit dem neuen Nationalitätengesetz wird die Option, die durch die vorige Reform 2008 abgeschafft worden war, wieder eingeführt. Für diese vereinfachte Prozedur sind insgesamt elf Sonderfälle vorgesehen.
Neu eingeführt wird auch das Prinzip des Bodenrechts für die erste Generation. Kinder von Eltern ausländischer Herkunft, die hierzulande geboren werden, erhalten im 18. Lebensjahr unter gewissen Voraussetzungen automatisch die luxemburgische Staatsbürgerschaft. Vor ihrer Volljährigkeit müssen sie fünf Jahre durchgehend im Land gelebt haben. Zudem muss ein Elternteil mindestens ein Jahr vor der Geburt in Luxemburg ansässig gewesen sein.
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