Neues Covid-Gesetz: Nicht nur Restriktionen
Neues Covid-Gesetz: Nicht nur Restriktionen
Bei der Konsultierungsdebatte zu den Vorbereitungen auf eine zweite Infektionswelle am vergangenen Donnerstag überreichte Gesundheitsministerin Paulette Lenert dem Parlamentspräsidenten die neuen gesetzlichen Änderungen angesichts steigender Infektionszahlen.
Es werden die zwei Covid-Gesetze vom 24. Juni zu den physischen Personen und Medikamenten sowie zu kulturellen und sportlichen Events beziehungsweise dem Verhalten in der Öffentlichkeit in einem Text zusammengefasst. Es wird auch kein Unterschied mehr gemacht zwischen öffentlichen und privaten "rassemblements".
Privat oder öffentlich - kein Unterschied mehr
Bei mehr als 20 Personen müssen die Distanz- und Hygieneregeln strikt eingehalten werden. Wenn die Distanz von zwei Metern nicht gewahrt werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch grundsätzlich bei jeder Aktivität, für die die Öffentlichkeit zugelassen ist und die in einem geschlossenen Raum stattfindet. Bußgelder bis 500 Euro sind dann möglich.
Eingeführt wird auch die Pflicht, dass sich eine mit Covid-19 infizierte Person, die einen positiven Test hat, binnen 48 Stunden beim Gesundheitsamt melden muss. Im Horesca-Sektor bleibt nur die Bedienung von an einem Tisch sitzenden Personen erlaubt - auch auf Terrassen. Maximal zehn Leute, die nicht zusammen wohnen, dürfen an einem Tisch Platz nehmen. Angeordnet sind auch 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen sowie strikte Sperrstunde ab Mitternacht - keine freien Nächte mehr.
Partys feiern mit Hunderten Menschen eng zusammen in einem Raum sind dann also nicht mehr möglich. Sie sind bekanntlich der Grund für die steigenden Neuinfektionen. Möglich wurden sie, weil der Staatsrat bei den ersten Covid-Gesetzen Restriktionen auf 20 Personen und Hygieneauflagen als unverhältnismäßig wertete.
In der Gesetzesbegründung schreibt die Regierung, dass sie zwar durchaus die Verhältnismäßigkeit respektieren möchte, wenn es darum geht, Maßnahmen zu ergreifen, die die persönlichen Rechte und Freiheiten einschränken. So wie der Staatsrat es ja auch in seinem Gutachten zu den ersten Covid-Gesetzen anmahnte.
Spannung: Was sagt der Staatsrat?
Aber die epidemiologische Situation ändere sich und angesichts der steigenden Anzahl neuer Infektionen müsse eine zweite Welle befürchtet werden, die die Kapazitäten des Gesundheitssystems überfordern könnte.
Am Dienstag befasste sich der Gesundheitsausschuss erstmals mit dem neuen Gesetz und auch der Staatsrat tritt deswegen zusammen, sodass im Laufe der Woche die Gesundheitskommission schon ein zweites Mal tagen könnte und bald schon den Abschlussbericht verabschieden könnte. Sofern der Staatsrat nicht wieder dazwischen funkt.
CSV will noch klarere Formulierungen
"Wir sind mit der Marschrichtung des Gesetzes einverstanden, verlangen aber noch weitere Präzisionen und klarere Formulierungen, wie beispielsweise eine Definition, was unter rassemblement fällt", sagte Martine Hansen (CSV) im Anschluss. So wünsche man sich auch, dass es heißt "consommation à table" und nicht nur von Sitzplätzen gesprochen wird.
Die Ministerin habe darauf teils auch direkt reagiert. "Wir müssen nun abwarten, was an Änderungen eingereicht wird und wie klar der Text dann wird", erklärte Hansen, die es begrüßt, dass die beiden Gesetze zusammengefasst sind in einem - das habe man von Anfang an gefordert, weil es leserlicher sei.
Fünf-Tages-Frist in der Quarantäne
Auch für Marc Baum (Déi Lénk) hilft die Zusammenfassung in einem Gesetz, verständlicher und kohärenter zu sein. Zufrieden ist er, dass verschiedenen Bemerkungen der Linken nun Rechnung wird. Beispielsweise ist jetzt klar geregelt, ab wann die Frist für infizierte Personen läuft, bis sie sich nochmals testen lassen können.
Denn ein positiver Test bedeutet Quarantäne, die erst dann aufgehoben wird, wenn ein negativer Test vorliegt. Einen zweiten Test darf man aber erst frühestens nach fünf Tagen durchführen. Jetzt ist klar: Diese Frist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem man physischen Kontakt mit einer infizierten Person hatte. "Das bringt Ruhe hinein", kommentiert Baum.
Lockerungen in Kultur und Sport
Neu sind aber nicht nur Restriktionen: Im Kultur- und Sportbereich dürfen Schauspieler und Sportler bei ihren Aktivitäten - Proben, Aufführungen Training, Wettbewerbe - auf Masken und die Distanz von zwei Metern verzichten unabhängig von der Zahl von 20 Personen. Sollte eine infizierte Person darunter sein, sei das Tracing angesichts der bekannten Identität ein leichtes, heißt es im Motivenbericht. Für die Zuschauer gilt die Regel: Zwei Meter Distanz oder Maske tragen.
Erleichtert wird auch das Rekrutieren von Gesundheitspersonal: Das Gesetz zu Staatsangestellten wird für sie gelockert, allein die Genehmigung der Berufsausübung in Luxemburg reicht für eine Anstellung. Zu Vereinfachungen kommt es auch beim Verabreichen von Medikamenten an Personen in Pflegeheimen und in sozialen, therapeutischen oder Familienzentren sowie in sogenannten niederschwelligen Strukturen, die zwar keine Personen beherbergen, ihnen aber medizinisch-soziale Dienste anbieten.
Das sei besonders wichtig in Pandemiezeiten, in denen bestimmte Bevölkerungsgruppen, die isoliert oder weniger mobil sind sowie in prekären Situationen leben, riskieren, nicht über lebenswichtige Medikamente zu verfügen, meint die Regierung. "Wir haben uns dazu noch nicht geäußert", sagte Hansen, man wolle sich darüber noch mit Experten beraten.
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