Die 32. Covid-Regelung, aber noch kein Pandemiegesetz
Die 32. Covid-Regelung, aber noch kein Pandemiegesetz
Seit Ende Oktober gelten nur noch wenige Covid-Maßnahmen, so unter anderem die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie in der häuslichen Pflege. Damals war die Isolationsdauer bei einer Covid-Infektion von sieben auf vier Tage gesenkt worden und das systematische „Contact Tracing“ wurde eingestellt. Ende März läuft das Gesetz aus. Am vergangenen Freitag billigte der Regierungsrat die dann 32. Covid-Regelung, die am Montag bereits im Gesundheitsausschuss diskutiert wurde.
Angesichts der niedrigen Covid-Infektionszahlen - die letzte größere Welle war im Oktober, gefolgt von einer geringeren im Dezember -, der wenigen schweren Fälle, der Immunisierung durch die Impfungen und der wenig pathogenen Virusvariante, wird die Maskenpflicht abgeschafft. Abgeschafft wird auch die Pflicht zur Isolierung im Falle eines positiven Covid-Tests sowie die systematische Meldepflicht seitens der Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Pflegenetzwerke sowie der Reiseveranstalter.
Das Tragen eines Mundschutzes wird aber weiterhin empfohlen, um sich unter verschiedenen Umständen, wie größeren Menschenversammlungen, zu schützen. Aus diesem Grund ist ein Gesetz auch überhaupt noch notwendig. Wäre das Tragen von Maske nicht gesetzlich genehmigt, würde man gegebenenfalls gegen das Vermummungsverbot verstoßen. Außerdem dürfen es Krankenhäuser und Pflegeinstitutionen in internen Regelungen anordnen, wenn das ihrer Einschätzung nach notwendig ist.
Es müssen bis zum Ende des Jahres auch noch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufrechterhalten bleiben sowie die europäische Regelung des Covid-Zertifikats. Das abgeänderte Covid-Gesetz soll demnach bis Ende 31. Dezember gelten und möglichst schnell in Kraft treten. Ausschusspräsident Mars Di Bartolomeo (LSAP) hofft auf eine Abstimmung im Laufe der nächsten Woche.
Wenn wir eine neue Welle mit einer eventuellen bedrohlichen Variante bekommen, werden wir wieder einzelne Gesetze in langwierigen Prozeduren schaffen müssen.
Claude Wiseler (CSV)
Mit starker Opposition hat die Regierung nicht zu rechnen. Die Abgeordneten begrüßten das Gesetz. Die CSV wünscht sich allerdings, dass das Gesundheitsministerium klare Regeln herausgibt, unter welchen Bedingungen die Maskenpflicht angeordnet werden kann. „Wir wollen auf keinen Fall, dass Durcheinander herrscht und jedes Haus sein eigenes Süppchen kocht“, sagte Claude Wiseler (CSV) dem „Wort“.
Der Gesundheitssprecher verlangt auch, dass endlich ein Pandemiegesetz auf den Weg gebracht wird. „Wenn wir eine neue Welle mit einer eventuellen bedrohlichen Variante bekommen, werden wir wieder einzelne Gesetze in langwierigen Prozeduren schaffen müssen. Es ist absolut notwendig, dass wir eine Basis bekommen, aufgrund der schnell gehandelt werden kann.“
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