Wenn die Gesetze in Kraft sind, stehen sich alle Glaubensgemeinschaften gleichberechtigt gegenüber.
Foto: Guy Jallay
Am 26. Januar hatte sich die Regierung mit den Glaubensgemeinschaften auf ein neues Miteinander verständigt. Seit dem 9. September liegen die Gesetzesentwürfe vor, die die gesetzliche Grundlage für die neuen Konventionen liefern.
Am 26. Januar hatte sich die Regierung mit den Glaubensgemeinschaften auf ein neues Miteinander verständigt. Seit dem 9. September liegen die Gesetzesentwürfe vor, die die gesetzliche Grundlage für die neuen Konventionen liefern.
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Im Herbst hatte Premier Bettel die Gesetzestexte vorgelegt, die als Basis für das neue Verhältnis zwischen dem Staat und den Glaubensgemeinschaften dienen. Am Dienstag gab der Staatsrat seine Zustimmung. Die Gesetze können noch vor der Verfassungsänderung in Kraft treten.
Die Verfassungsreform wird wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen. Aus Koalitionskreisen heißt es, dass der Zeitplan sich weiter verzögere. Damit wäre auch das geplante zweite Referendum zum Grundgesetz bis auf Weiteres vom Tisch.
Der Dachverband der Kirchenfabriken, Syfel, übt heftige Kritik an dem Gesetzentwurf von Innenminister Dan Kersch, mit dem das Dekret aus dem Jahr 1809 abgeändert werden soll.
Vor einem Jahr haben die Gespräche zwischen der Regierung und den Glaubensgemeinschaften zum neuen Verhältnis zwischen Kirchen und Staat begonnen. Vor genau sechs Monaten haben sie die entsprechende Konvention unterzeichnet.
Der Theologe Erny Gillen hat einen detaillierten Bericht über den Stand der Neuausrichtung des Staat-Kirche-Verhältnisses verfasst. Die Publikation kann kostenfrei von der Internetseite des Erzbistums Luxemburg heruntergeladen werden.
Der Autor ist sich sicher: Wirtschaftlichen Wohlstand in den ländlichen Regionen erhöhen und Arbeitsplätze schaffen, bedeutet weniger Vertriebene und mehr Hoffnung.
Verantwortungsbewusste Agrarpolitik gehe nicht ohne Berücksichtigung harter ökonomischer Fragestellungen und angemessener politischer Begleitung, findet der Autor.
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