Mit einer Anpassung der Steuerreform will die Regierung den Grenzgängern entgegenkommen.
Neue Regelung für Grenzgänger : Steuerreform wird angepasst
Um die ungleiche Behandlung zwischen verheirateten Grenzgängern und gebietsansässigen Ehepaaren abzuschwächen, soll die Steuerreform angepasst werden. Den gewerkschaftlichen Forderungen wird dabei nur teilweise Rechnung getragen.
Von Max Lemmer
Ab dem 1. Januar kommenden Jahres gelten zwei Modelle zur Besteuerung von Doppelverdiener-Haushalten. Gebietsansässige Ehepaare werden automatisch in die Steuerklasse 2 eingestuft, es sei denn, sie bestehen darauf, individuell besteuert zu werden. Doppelverdiener-Ehepaare, die im Ausland leben, müssen hingegen einen Antrag stellen und sämtliche Angaben in Bezug auf ihr Einkommen einreichen.
Um ebenfalls in den Genuss der Steuerklasse 2 zu kommen, muss das gemeinsame Einkommen mindestens zu 90 Prozent in Luxemburg erwirtschaftet werden, andernfalls wird die Steuerklasse 1 angewendet ...
Als Abonnent des Luxemburger Wort (Komplett- oder Digital-Abo) können Sie direkt auf alle Inhalte von Wort+ zugreifen.
Sofort weiterlesen